Datum: 
22.06.2016

Ādāb der Sunnah - Das Fiqh des islamischen Benehmens und Charakters

Von Šay Nū ā Mīm Keller

1. Es gehört zur Sunnah hinsichtlich der eigenen Vergangenheit, hinsichtlich von Prüfungen, Schwierigkeiten und Problemen besorgt zu sein. Ebenso gehört es zur Sunnah, im Gottesdienst, bei Wohltaten, bei Erschwernissen, bei göttlichen Prüfungen im eigenen Körper, in Bezug auf Ansehen, bezüglich der Familie und des Geldes geduldig und standhaft zu sein. Darüber hinaus ist es Sunnah, viel Geduld beim Vermeiden von Sünden zu haben und die Missetaten der Vergangenheit zu tilgen.

2. Zudem gehört es zur Sunna, Gottesdienst und Gehorsam gegenüber Allāh durch Absichten, Taten, Worte sowie in allen Bewegungen und Ruhezuständen zu beabsichtigen. Dazu gehört es auch, dass man in der irdischen Welt gleichmütig bleiben und man das nächste Leben anstreben und begehren soll. Man soll genauestens darüber nachdenken, wie man zurzeit ist, wie man in kommender Zeit sein sollte, wie man am Tage des Gerichts versammelt wird, von den Toten auferweckt und anschließend befragt wird. Ferner ist es Sunnah zu hoffen, dass der (eigene) Gottesdienst sowie Reue über Ungehorsam akzeptiert wird, und mit dem zufrieden zu sein, was man hat und mit dem auszukommen, was allgemein als genug betrachtet wird, ohne Verschwendung oder Armut.

3. Es ist Pflicht sich mit dem zufrieden zu geben, was Allāh, der Höchste, durch Seine Handlungen bestimmt hat, wie etwa Krankheit, Leiden, Armut, Erkrankungen, Verlust des Verstandes usw. Denn es gibt einige, welche das Zufriedensein mit solchen Zuständen nur als Sunnah behaupten, und dass nur Geduld damit zu haben als Pflicht betrachtet wird. Was die von Allāh verbotenen Handlungen der Menschen betrifft, etwa den Unglauben und die Irreführung, so ist es laut Konsens (iǧmāʿ) aller Gelehrten verboten, damit zufrieden zu sein, da das Zufriedensein mit dem Unglauben und den ungehorsamen Handlungen an sich Unglaube und Ungehorsam ist.

4. Es ist erlaubt aufgrund eines Todesfalles zu weinen, vorausgesetzt, dass man dabei keine verbotenen Handlungen begeht, wie z.B. den Toten mit Klagegeschrei zu rufen, so als ob er noch am Leben wäre, seine großartigen Vorzüge aufzuzählen, zu wehklagen, oder über die von Allāh bestimmten Dinge verbittert oder davon betroffen zu sein, oder zu zweifeln, denn dies verstößt gegen den Dienst und die Hingabe zu Ihm. Es ist lobenswert aus Barmherzigkeit gegenüber dem Toten wegen ihm zu weinen, so wie es der Prophet – Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm – bezüglich des Weinens sagte, als er für einen Verstorbenen weinte: „Dies ist eine Barmherzigkeit Allāhs, welche in die Herzen seiner Diener gelegt wurde.“ So ein Verhalten negiert nicht die Zufriedenheit mit Allāhs Bestimmung. Im Gegensatz dazu ist es nicht lobenswert, wenn man wegen ihr [d.h. der verstorbenen Person] weint, weil man einen Verlust erlitten hat, dass man sie somit nicht mehr bei sich hat. Denn dies ist tadelnswert. Als der Sohn von al-Fuḍayl starb, lachte al-Fuḍayl. Er sagte: „Ich sah, dass Allāh es bestimmt hat, und ich wünschte mir, mit dem zufrieden zu sein, was Allāh bestimmt hat.“ Und dies ist ein guter Zustand im Verhältnis zu jenen, welche zweifeln bzw. verzweifeln. Was die Gnade gegenüber dem Verstorbenen angeht, dem Wohlgefallen mit dem Schicksal und der Lobpreisung Allāhs, welches ein Zustand des Propheten – Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm – war, so ist dies noch besser und vollständiger.

5. Geduld mit persönlichen Prüfungen zu haben ist gemäß dem Konsens all der Gelehrten Pflicht. Bezüglich der Akzeptanz solcher Prüfungen ist es spirituell höhergestellt und näher zu Allāh, damit zufrieden zu sein, wobei es nicht verpflichtend ist. Und noch vorzüglicher als die Zufriedenheit damit ist der Dank an Allāh dafür, aufgrund der göttlichen Segnungen darin, aus der Perspektive des Lohns und der spirituellen Verbesserung, wenn man bei solchen Dingen Geduld zeigt. Es ist verboten die Entfernung einer Person zu Allāh, die sich Ihm gegenüber in Ungehorsam befindet, zu akzeptieren. Außerdem ist es nicht verpflichtend für jemanden, welchem von Allāh eine Strafe bestimmt wurde, Wohlgefallen daran zu finden.