Wer hat das meiste Anrecht darauf, das Gebet zu leiten? (ḥanafī)
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Wer hat das meiste Anrecht darauf, das Gebet zu leiten? (ḥanafī)
Frage: Ich habe gehört, dass es makrūh taḥrīman[1] ist, hinter einem Imam zu beten, der die Rezitationsregeln (tajwīd) nicht ausreichend beherrscht, seinen Bart auf weniger als eine Faustlänge kürzt oder seine Hosen bis unter die Knöchel lang trägt.
Ich bin oft in der Situation, dass ich in Moscheen bete, dort jedoch nicht ortsansässig bin, weshalb ich nicht frage, ob ich das Gebet leiten kann, um Konflikte zu vermeiden. Aus den oben genannten Gründen (insbesondere dem tajwīd, da ich ein ḥāfidh bin) wiederhole ich jedoch oft meine Gebete, falls es für mich persönlich unerwünscht (makrūh) wird, wie einige meiner Lehrer es mir rieten. Meine Frage lautet also: Wer hat das meiste Anrecht darauf, das Gebet zu leiten? Derjenige, der am meisten vom Koran auswendig kann? Derjenige, der die Rezitationsregeln (taǧwīd) am besten beherrscht? Oder jener, der die äußerlichen Sunna-Taten am genauesten befolgt? Außerdem bin ich zwar ein ḥāfidh, jedoch kein Gelehrter (ʿālim). Wenn ich mit einem Gelehrten zusammen bin, der kein ḥāfidh ist, wer sollte das Gebet leiten?
Antwort: As-salāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa barakātuh.
Die Person, die das meiste Wissen über die Regelungen (fiqh) des Gebets hat, sollte das Gemeinschaftsgebet leiten; nach ihm, derjenige, der am genauesten rezitiert (also die besten tajwīd-Kenntnisse hat). (Schurunbulālī, Marāqī al-falāḥ)
Der ehrenwerte Prophet – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: „Der am meisten Bewanderte im Buche Allāhs soll die Leute im Gebet leiten. Und wenn Sie darin gleichauf sind, dann soll derjenige das Gebet leiten, der am meisten Wissen über die Sunna hat.“ (Muslim)
Die Gelehrten erklären, dass die am „meisten Bewanderten“ in der Zeit des Propheten – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – unter ihnen das meiste Wissen hatten. Daher geben wir in unserer Zeit dem Wissen den Vorzug.
Bedenke,
- dass diese Person ein Anrecht (ḥaqq) darauf hat, das Gebet zu leiten, damit das Gebet nicht ungültig wird oder die Gemeinde sündigt, wenn es jemand anderes leitet; und
- dass der Imam der Moschee das meiste Anrecht darauf hat, das Gebet zu leiten, mehr noch als der Wissendste und der beste Rezitator unter ihnen.
Und Allāh allein gibt Erfolg.
Wassalām,
Beantwortet von Ustādh Tabraze Azam
[1] Bei den ḥanafīten kommt es zu einer terminologischen Differenzierung der Verbotskategorie in makrūh taḥrīman und haram. Der Grund dafür ist die Beweisstärke. Die Beweislage bei haram-Urteilen ist stärker. Beide Urteilskategorien implizieren jedoch ein Verbot.
Originalquelle: http://seekersguidance.org/ans-blog/2014/06/03/who-has-the-most-right-to…