Warum ist eine Vermischung zwischen den Rechtsschulen unzulässig?
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Warum ist eine Vermischung zwischen den Rechtsschulen (talfīq) unzulässig, wenn es anscheinend von den ersten Generationen praktiziert wurde?
Frage: Ich verstehe die Notwendigkeit, einer qualifizierten Gelehrtenschaft zu folgen. Allerdings begegne ich bei der Lektüre über die ersten Generationen von Muslimen immer wieder einem bestimmten Phänomen: Es scheint, dass die damalige breite Masse die Gelehrten um Rat fragte, wenn sie sich einer Regelung nicht gewiss war, wobei ich jedoch keine Beschränkung auf eine Rechtsschule ausmachen kann. Hiermit meine ich, dass man sich an den nächstbesten Gelehrten in Reichweite wandte, wobei mir scheint, dass dabei dem Problem der Vermischung und Zusammenstückelung der Rechtsschulen (talfīq) keine Aufmerksamkeit beigemessen wurde. Woher kommt also das Konzept von talfīq? Kann ich mich nicht einfach bezüglich meiner Anliegen an irgendeinen Muftī richten, den ich gerade finden kann? Warum besteht das Erfordernis, dass ich mich an einen Gelehrten meiner eigenen Rechtsschule richte, wenn dies historisch gesehen nicht der Fall war?
Antwort: Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Damals wie heute wird davon ausgegangen, dass einfache Menschen niemals einer anderen Rechtsschule folgen als ihrem Vorbeter (imām), und damals wie heute wird angenommen, dass eine Person religiös genug ist, um nicht von einem Muftī zum nächsten zu pendeln und die immer gleiche Frage zu stellen, bis sie die Antwort erhält, die sie sich gewünscht hat.
In der Tat entgegnete man diesem Phänomen mit der nötigen Beachtung und warnte drastisch vor dieser Art des unzulässigen talfīq (Vermischung), das in den Augen der frühen Generationen einer mangelhaft angewandten Methodologie gleichkam und vielleicht von dem Versuch herrührte, bewusst unbeliebte, einengende Regeln der eigenen Rechtsschule zu umgehen und stattdessen Erleichterungen anderer Rechtsschulen anzuwenden. Dies bildet den Kontext für die folgenden Aussprüche:
„Wer auch immer nach den Einzelfällen und Ausnahmen in ḥadīṯen sucht, wird lügen.“ (Abū Yūsuf)
„Wer an den seltenen und ungewöhnlichen Standpunkten der Gelehrten festhält, hat den Islam verlassen.“ (Al-Awzāʿī)
„Wer das Seltene und Ungewöhnliche verfolgt, hat alles Schlechte versammelt.“ (Sufyān aṯ-Ṯawrī)
„Derjenige, der den abweichenden Standpunkten folgt, ist kein Führer im Wissen.“ (Imām des ʿIlm) (ʿAbd ar-Raḥmān ibn Mahdī)
„Wenn du dir von jedem Wissenden (ʿālim) ein Entgegenkommen (ruḫṣa) einholst oder einen Irrtum (zalla) übernimmst, wirst du zur Sammelstelle allen Übels werden.“ (Sulaymān at-Taymī)
Möge Allāhs Gnade auf ihnen sein und möge unser Verständnis durch den Segen ihres Verständnisses erhellt werden.
Schaikh Gibril Haddad