Wann sollte man sich während der Iqāmah (Gebetsruf) für das Gebet erheben?

27.07.2017

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Allgemein

Wann sollte man sich während der Iqāmah (Gebetsruf) für das Gebet erheben?

Frage: Wann sollte man aufstehen, wenn der Zeitpunkt zum Gebet in jamāʿa (Versammlung/Gemeinschaft) eingetreten ist?

Antwort: Der berühmte ḥanafītische Jurist (faqīh) Imām al-Ḥaṣkafī – möge Allāh ihm gnädig sein – führt im Rahmen einer Diskussion über die Manieren und Etikette (adāb) des Gebets aus: „Das Gebet (ṣalāt) hat gewisse Anstandsregeln. Sie auszulassen ist keine Sünde und erfordert keine Verwarnung, wie beispielsweise das Weglassen der nicht betonten Sunna, doch das Ausführen ist besser.“

Hinsichtlich einer solchen Etikette des Gebets erklärt Imām al-Ḥaṣkafī weiter: „Und der Imām und die Anhänger stehen auf, wenn gesagt wird ‚Kommt zum Erfolg‘ (ḥayya ʿala l-falāḥ), sollte sich der Imām in der Nähe der Gebetsnische (miḥrāb) befinden; andernfalls – wenn der Imām nicht in der Nähe des miḥrāb sitzt – stehen die Leute in jeder Reihe dann auf, wenn der Imām sie erreicht. Wenn der Imām von vorne eintritt, sollen sie aufstehen, sobald sie den Imām sehen. Wenn der Imām selbst den Ruf zum Gebet (iqāmah) verlauten lässt, dann sollten sie nicht aufstehen, ehe die iqāmahvollendet wurde.“ (vgl. Radd al-Mukhtār ʿalā ad-Durr al-Mukhtār, 1/479, Bāb Ṣifāt aṣ-Ṣalāt)

Daraus ergeben sich drei Situationen:

  1. Imām nahe miḥrāb: Imām und Betende stehen bei „ḥayya ʿala l-falāḥ“ auf. Das ist adab; Unterlassen ist weder Sünde noch karāha.

  2. Imām nicht nahe miḥrāb:
    a) Tritt er von hinten ein, steht jede Reihe auf, wenn er sie erreicht.
    b) Tritt er von vorne ein, steht man auf, sobald man ihn sieht.

  3. Imām spricht selbst die iqāmah: Man steht auf, nachdem die iqāmah beendet ist.

All dies gehört zu den adāb des Gebets und ist weder notwendig noch eine bestätigte Sunna. Das Unterlassen ist keine Verfehlung; man sollte niemanden tadeln, der nicht zum empfohlenen Zeitpunkt aufsteht. Dieser Sache wird heute oft mehr Bedeutung beigemessen, als sie verdient.

Und Allāh weiß es am besten.

Muḥammad ibn Adam
Dār al-Iftāʾ, Leicester (UK)