Sind sich alle Gelehrten darin einig, dass das andauernde Vernachlässigen des Gebets zum Unglauben führt? (Wichtige Klarstellung)
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Sind sich alle Gelehrten darin einig, dass das andauernde Vernachlässigen des Gebets zum Unglauben führt? (Wichtige Klarstellung)
Frage: Ich habe eine Frage zu etwas, das Sie in zwei Ihrer Vorträge auf YouTube erwähnt haben. Der erste heißt „Deen and Culture: Conflict or Compromise“ und der andere „Steps to strengthen Aqida in times of doubt“. Sie sagten, dass sich alle großen Gelehrten der Muslime darüber einig sind, dass jemand, der das Gebet nicht regelmäßig und systematisch verrichtet, diese Angelegenheit auf die leichte Schulter nimmt und sich nicht ernsthaft um das Gebet kümmert, ein Ungläubiger ist – und dies sogar nach den Ḥanafiten und Schāfiʿiten. Stimmt dies so, und was bedeutet das? Warum sollte dann jemand, der 20 Jahre lang nicht gebetet hat, all die versäumten Gebete nachholen, wenn er sich durch seine Vernachlässigung ohnehin im Unglauben befand? Ich bitte um Klarstellung Ihres Standpunktes. Jazāk Allāhu ḫayran.
Antwort: Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Möge Allāh dich dafür belohnen, dass du dieses wichtige Thema angesprochen hast. Nachdem ich die von dir erwähnten Vorträge überprüft habe, scheint es mir, dass ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe und dadurch möglicherweise ein falscher Eindruck entstanden ist. Ich bitte Allāh um Vergebung für diesen Fehler.
Mein Verständnis entspricht dem der überwältigenden Mehrheit der klassischen und zeitgenössischen Gelehrten: Ein Muslim begeht nur dann Unglauben (kufr), wenn er das Gebet aus Ablehnung seiner Pflicht (istiḥlāl / juḥūd) oder aus Geringschätzung und Missachtung (istikhfāf) unterlässt. Alle vier Rechtsschulen sind sich einig, dass eine solche Person den Rahmen des Islams verlässt. Nach den Ḥanafiten und Mālikiten müssen versäumte Gebete in diesem Fall – wenn die Person wieder Muslim wird – nicht nachgeholt werden. Nach den Schāfiʿiten werden diese Gebete aus disziplinarischen Gründen dennoch nachgeholt.
Das bloße Unterlassen des Gebets aus Faulheit (kasal), selbst wenn dies dauerhaft geschieht, führt nach der Mehrheit der Gelehrten nicht zum Unglauben, solange die Pflicht des Gebets anerkannt wird und keine Geringschätzung vorliegt. In diesem Fall müssen alle versäumten Gebete nachgeholt werden. Die Ḥanbaliten vertreten hingegen die Auffassung, dass eine solche Person vom Glauben abfällt und als Abtrünniger (murtadd) zu behandeln ist.
(Siehe al-Maǧmūʿ, al-Muġnī, Fatḥ al-Qadīr, al-Baḥr ar-Rāʾiq u. a.)
In meinen Vorträgen habe ich die Begriffe istiḥlāl (das Leugnen der Pflicht) und besonders istikhfāf (Geringschätzung) verwendet, ohne sie ausreichend zu erklären. Geringschätzung bedeutet hier: Respektlosigkeit, etwas gering zu achten und es für nicht beachtenswert zu halten. Das meinte ich mit „auf die leichte Schulter nehmen und sich nicht darum kümmern“. Die meisten, die das Gebet vernachlässigen – auch über lange Zeit – tun dies aus Faulheit, nicht aus Geringschätzung. Ihr Verhalten erfüllt daher nicht die Definition von istikḫfāf, und sie bleiben Muslime, al-ḥamdu lillāh.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Menschen das Gebet aus Geringschätzung unterlassen, weil sie es für unwichtig halten. Manche verrichten jahrelang kein Gebet, nicht einmal das Freitagsgebet, und reagieren auf Ermahnungen mit Spott oder Gleichgültigkeit. Ich habe selbst jemanden getroffen, der meinte, Frieden in der Welt zu fördern, moralisch zu sein und sich sozial zu engagieren sei wichtiger als das Gebet. Eine andere Person sagte, sie glaube nicht, dass Allāh sie für das Unterlassen der Gebete zur Rechenschaft ziehen werde, solange sie niemandem schade und gelegentlich das ʿĪd- oder das Freitagsgebet verrichte.
Dies soll nicht heißen, dass wir über andere urteilen oder das Schlechteste von ihnen denken sollen. Im Gegenteil: Wir sollten grundsätzlich annehmen, dass sie aus Faulheit handeln, solange es kein eindeutiges Eingeständnis von Geringschätzung gibt. Mein Vortrag war als Warnung gedacht, nicht als Aufruf, Gläubige vorschnell als Ungläubige einzustufen.
Möge Allāh uns fest im Glauben halten. Āmīn.
Mufti Muhammad ibn Adam
Dār al-Iftāʾ, Leicester, UK