Datum: 
17.12.2013
Kategorie: 

Frage:

Ich bin gestern aufgewacht, als die Zeit für suḥūr bereits vergangen war, und es waren ungefähr noch 45 Minuten für ṣalāt al-faǧr übrig. Wird mein Fasten trotzdem noch akzeptiert, wenn ich meine Absicht erst nach der suḥūr-Zeit gefasst habe?

Antwort:

Bi-smillāhi-r-raḥmāni-r-raḥīm.

Wa ʿalaikum salām,

Was die Absicht des Fastens betrifft, kann man sie jederzeit fassen bis zum islamischen Mittag, der sich in der Mitte zwischen der faǧr- und der ṣalāt al-maghrib-Zeit befindet (ungefähr eine Stunde vor ṣalāt aẓ-ẓuhr). Die Gelehrten sagen: Eine Absicht kann vom maghrib der letzten Nacht an jederzeit gefasst werden, und bleibt auch gültig, solange man sich nicht dafür entschlossen hat, NICHT zu fasten. Und selbst die Absicht, dass man aufsteht zu suḥūr, wird für eine Gültigkeit als ausreichend angesehen.

Und Allah weiß am besten

Wa-s-salām,

Beantwortet von Schaikh Faraz Rabbani

Übersetzt von Ibrahim Yenin