Datum: 
17.12.2013
Kategorie: 

Frage:

Ich bin gestern aufgewacht, als die Zeit für Saḥūr bereits vergangen war, und es waren ungefähr noch 45 Minuten für ṣalāt al-faǧr übrig. Wird mein Fasten trotzdem noch akzeptiert, wenn ich meine Absicht erst nach der Saḥūr Zeit gefasst habe?

Antwort:

Bismillahir rahmanir rahim

Wa alaikum salam,

Was die Absicht des Fastens betrifft, kann man sie jederzeit fassen bis zum islamischen Mittag, welcher sich in der Mitte zwischen der Faǧr und der ṣalāt al-maġrib Zeit befindet. [Ungefähr eine Stunde vor ṣalāt aẓ-ẓuhr.] Die Gelehrten sagen: Eine Absicht kann vom Maġrib der letzten Nacht an jederzeit gefasst werden, und bleibt auch gültig solange man sich nicht dafür entschlossen hat, NICHT zu fasten. Und selbst die Absicht, dass man aufsteht zu Saḥūr ist für eine Gültigkeit als ausreichend gesehen.

Und Allah weiß am besten

Wassalam,

Beantwortet von Scheich Faraz Rabbani

Übersetzt von Ibrahim Yenin