Muss ich den Adhan und die iqāma machen, wenn ich alleine zu Hause ein Pflichtgebet verrichte?
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Muss ich den Adhan und die iqāma machen, wenn ich alleine zu Hause ein Pflichtgebet verrichte?
Frage: Muss ich den Adhan und die iqāma machen, wenn ich alleine zu Hause ein Pflichtgebet verrichte?
Antwort:
Saiyidunā ʿUqba ibn ʿĀmir – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – überliefert: Ich hörte den Gesandten Allāhs – möge Allāh ihm Frieden geben und ihn segnen – sagen: „Euer Herr, der Erhabene, ist zufrieden mit einem Ziegenhirten, der auf dem Gipfel eines Berges den Gebetsruf macht (den Adhan verrichtet) und zum Gebet einlädt. Allāh, der Erhabene sagt: ‚Seht euch diesen Meinen Diener an, er macht den Adhan und iqāma für das Gebet aus Angst vor Mir. Ich habe Meinem Sklaven vergeben und ihn ins Paradies eintreten lassen.‘“ (Sunan Abī Dāwūd Nr.: 1196, Sunan Nasāʾī Nr.: 665 und Musnad Aḥmad 4/157)
Saiyidunā Mālik ibn al-Ḥuwairith – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – sagt, dass zwei Männer zum Gesandten Allāhs – möge Allāh ihn segnen und ihm Frieden geben – mit dem Wunsch zu reisen kamen. Also sagte der Gesandte Allāhs – möge Allāh ihn segnen und ihm Frieden geben: „Wenn ihr aufbrecht, verrichtet den Adhan und die iqāma und dann sollte der älteste von euch der Imam sein.“ (Ṣaḥīḥ al-Bukhārī Nr.: 604)
Saiyidunā Salmān al-Fārisī – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – überliefert, dass der Gesandte Allāhs – möge Allāh ihn segnen und ihm Frieden geben – sagte: „Wenn ein Mann in einem verlassenen Land ist und die Zeit für das Gebet kommt, so verrichtet er die Reinigung (wuḍūʾ), und wenn er kein Wasser findet, verrichtet er die trockene Reinigung (tayammum). Wenn er iqāma verrichtet (und zum Gebet einlädt), laden seine zwei Engel mit ihm zum Gebet ein. Und wenn er den Adhan mit iqāma verrichtet, betet eine Armee von Allāh hinter ihm – auf den zwei Seiten, dessen was nicht sichtbar ist (aufgrund ihrer schieren Anzahl).“ (Muṣannaf ʿabd al-Razzāq Nr.: 1955 und al-Muʿǧam al-kabīr of Ṭabarānī 6/249)
Einer der tābiʿūn, nämlich Ṭāwūs – Möge Allāh mit ihm zufrieden sein – sagt: „Wenn ein Mann (der alleine ist) zum Gebet mit iqāma einlädt, werden seine zwei Engel mit ihm beten. Und wenn er den Adhan und iqāma verrichtet, werden viele Engel mit ihm zum Gebet einladen. (Muṣannaf ʿabd al-Razzāq Nr.: 1952. Ähnliche Aussagen wurden im selben Kapitel des muṣannaf von ʿAbdullāh ibn ʿUmar, Mak’ul und Saʿīd ibn al-Musaiyab – möge Allāh mit ihnen allen zufrieden sein – dokumentiert).
Es wird im berühmten ḥanafītischen fiqh-Grundlagenwerk Nūr al-īḍāḥ dargelegt: Es ist eine gesicherte Sunna (sunna muʾakkada), sowohl den Adhan als auch die iqāma für verpflichtende Gebete (farā’iḍ) zu verrichten, sogar wenn man alleine betet, seien es gegenwärtige oder nachzuholende Gebete. Dies gilt für Männer sowohl auf einer Reise als auch zu Hause. Für Frauen ist es verpönt (nahe zum Verbotenen/makrūh taḥrīman), sowohl Adhan als auch iqāma auszuführen. (Siehe: Schurunbulālī, Marāqī al-falaḥ scharḥ Nūr al-īḍāḥ, S: 194-195)
In einem anderen ḥanafī-Grundlagenwerk, Kanz al-daqā’iq, wird erwähnt: Es ist verpönt (nahe am Verbotenen) für einen Reisenden beides, sowohl Adhan als auch iqāma zu unterlassen, aber nicht für denjenigen, der zu Hause innerhalb einer Stadt betet (wo der Adhan und die iqāma in der lokalen Moschee verrichtet wurde)… (Kaschf al-ḥaqā’iq scharḥ kanz al-daqā’iq, 1/39).
Basierend auf den oben erwähnten Hadithen und auf anderen ähnlichen Texten, die in klassischen ḥanafī-Arbeiten zu finden sind, gibt es folgende Szenarien bezüglich der vorliegenden Situation:
1) Für einen Nicht-Reisenden gilt: Wenn er alleine zu Hause oder woanders betet und wenn er nicht in der Reichweite einer Moschee ist, wo Adhan und iqāma verrichtet werden, ist es eine ausdrücklich empfohlene Sunna, beides zu verrichten. An sich ist es verpönt (nahe zum Verbotenen), beides (Adhan und iqāma) zu unterlassen. Wenn er jedoch den Adhan, nicht aber die iqāma unterlässt, ist es nicht verpönt. Wenn er aber die iqāma auslässt, ist es verpönt, dass er den Adhan verrichtet.
Der Grund dafür ist, wie von Imam Ibn ʿābidīn im Lichte des oben zitierten Hadith erklärt wird, dass die Zielsetzung des Adhan nicht darauf beschränkt ist, andere zum Gebet zu rufen, sondern die Zielsetzung schließt vielmehr das Erwähnen des Namen Allahs und seiner Religion auf der Erde ein, und erinnert die Diener Allahs daran, die aus Menschen und Dschinn bestehen.
2) Für einen Nicht-Reisenden gilt, wenn er alleine zu Hause oder woanders betet, und wenn er in der Reichweite einer Moschee ist, wo Adhan und iqāma verrichtet werden, dass es empfohlen (aber keine gesicherte Sunna) ist, beides, nämlich Adhan und iqāma, zu verrichten.
An sich ist es nicht verpönt, beides zu unterlassen. Von Saiyidunā Abdullah ibn Mas’ūd – möge Allah mit ihm zufrieden sein – wurde berichtet, dass er gesagt hat: „Der Adhan in der Nähe (zur Moschee) ist genug für uns“. Man sollte es jedoch versuchen und zumindest die iqāma verrichten.
3) Für einen Reisenden ist es eine ausdrücklich empfohlene Sunna, den Adhan und die iqāma zu verrichten. An sich ist es verpönt (nahe zum Verbotenen), beides zu unterlassen. Wenn man jedoch nur den Adhan und nicht die iqāma unterlassen hat, ist es nicht verpönt. Im Gegenteil, wenn man die iqāma auslässt, den Adhan aber verrichtet, wäre dies verpönt.
Schließlich sind noch zwei Punkte zu erwähnen:
Zunächst sind Adhan und iqāma nur Sunna für Männer, nicht für Frauen. Vielmehr ist es für Frauen verpönt, Adhan und iqāma zu verrichten, wie von Ibn ʿUmar, Anas und anderen – möge Allāh mit ihnen zufrieden sein – berichtet wird. Der Grund dafür ist, dass Adhan und iqāma von den Sunnan der Gemeinde/Versammlung sind und es die Grundlage des Gebets der Männer ist, in der Gemeinschaft verrichtet zu werden. Folglich verrichten die Männer es wie das Gemeinschaftsgebet, wenn sie alleine sind. Jedoch ist die Grundlage des Gebets der Frauen, dass es alleine verrichtet wird, und als solches sind Adhan und iqāma keine Sunna für sie.
Zweitens ist es zwar immer noch verpönt (nahe zum Verbotenen) für einen Mann, den Adhan und die iqāma zu unterlassen, doch würde er ohne den Adhan und die iqāma zu verrichten beten, wäre sein Gebet immer noch gültig, und er ist nicht verpflichtet, es zu wiederholen. (Die obigen Details sind zusammengestellt aus Radd al-mukhtār ʿalā l-Durr al-mukhtār 1/394-395, Al-Fatāwa al-hindīya 1/54, Marāqī al-falaḥ sharḥ Nūr al-īḍāḥ with the Hashiya of Ṭahṭāwī S: 194-195, Imdād al-fattāḥ scharḥ Nūr al-īḍāḥ S: 192-193, Kaschf al-ḥaqā’iq scharḥ kanz al-daqā’iq 1/39, und ’umdat al-fiqh 1/38)
Und Allāh weiß es am besten.
Beantwortet von Mufti Muhammad ibn Adam
Darul Iftaa
Leicester, UK
Originalquelle: http://seekershub.org/ans-blog/2009/06/17/fiqh-of-adhan-and-iqama-when-praying-alone/