Ist es erlaubt Abkürzungen wie “SAW” oder “SWT” zu benutzen?
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Ist es erlaubt Abkürzungen wie “SAW” oder “SWT” zu benutzen?
Frage: Ist es erlaubt, Abkürzungen wie „SAW“ oder „SWT“ zu verwenden? Ist es Sunna, diese Segenswünsche und Lobpreisungen in schriftlicher Form auszuschreiben, oder genügt es, nur darauf hinzuweisen, wenn über Propheten, Gelehrte usw. gesprochen wird?
Antwort: Imam al-Nawawī, ein großer Muḥaddiṯ und schāfiʿītischer Rechtsgelehrter (möge Allah barmherzig mit ihm sein), erklärt in der Einleitung seines Kommentars zu Ṣaḥīḥ Muslim: „Es ist lobenswert (mustaḥabb) für eine Person, welche Ḥadīṯe schreibt … bei der Erwähnung des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Heil), ṣallAllāhu ʿalayhi wa-sallam vollständig und ohne Abkürzung auszuschreiben. Ebenso soll man sich nicht auf einen von zwei Segenswünschen begrenzen, wie z. B. nur ‚Friede und Segen‘.“ (Scharḥ Ṣaḥīḥ Muslim, 1/39)
Demnach sollte man es vermeiden, Abkürzungen wie „SAW“ oder Ähnliches zu verwenden, wenn der Name des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) geschrieben wird. Solche Kürzel sind unangebracht und respektlos. Die Liebe zum Gesandten Allahs erfordert es, bei der Erwähnung von Friedens- und Segenswünschen auf ihn weder mündlich noch schriftlich zu ermüden.
Qāḍī ʿIyyāḍ al-Mālikī (möge Allah barmherzig mit ihm sein) erwähnt einen Ḥadīṯ, in dem der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) sagte: „Wer auch immer in einem Buch Segenswünsche auf mich sendet, für den werden die Engel um Vergebung bitten, solange mein Name in diesem Buch bleibt.“ (Überliefert von al-Ṭabarānī in seinem Werk al-Awsaṭ, mit einer schwachen Überlieferungskette; vgl. al-Schifāʾ von Qāḍī ʿIyyāḍ, S. 557)
Auch wenn die Verpflichtung erfüllt ist, wenn man Segenswünsche nur mündlich ausspricht, ist es dennoch empfohlen, beim Schreiben des Namens des Gesandten Allahs auch die Segenswünsche vollständig auszuschreiben.
Und Allah weiß es am besten.
Muhammad ibn Adam
Darul Iftaa, Leicester, UK