Gottgedenken (Dhikr) und Bittgebet (Duā) nach dem Gebet
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Gottgedenken (Dhikr) und Bittgebet (Duā) nach dem Gebet
Frage: In der von mir besuchten Moschee gibt der Muʾaḏḏin nach dem Gebet die Anweisung, wann subḥānAllāh, al-ḥamdu li-llāh etc. aufgesagt werden sollen. Dies wird nach den Sunna-Gebeten gemacht. Ist diese Vorgehensweise zulässig?
Antwort: Es ist zulässig (und eine zu belohnende Handlung), die verschiedenen Formen des Dhikr, Tasbīḥ und der Duʿāʾnach den Gebeten zu rezitieren – individuell oder kollektiv, leise oder laut – wie es in zahlreichen Überlieferungen des Gesandten – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – berichtet wird.
Sayyidunā ʿAbdallāh ibn ʿAbbās – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – berichtete, dass der Abschluss des Gebets des Gesandten – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – am Rezitieren des Takbīr erkannt werden konnte (Sunan Abū Dāwūd, Nr. 994). Er berichtete auch, dass das Heben der Stimme im Ḏikr nach dem Pflichtgebet zur Zeit des Gesandten Allāhs praktiziert wurde. Ibn ʿAbbās sagte: „Ich erkannte am (lauten) Ḏikr, den ich hören konnte, wann die Leute mit dem Pflichtgebet fertig waren.“ (Sunan Abū Dāwūd, Nr. 995)
Der ḥanafitische Gelehrte ʿAllāma Ibn ʿĀbidīn – möge Allāh barmherzig mit ihm sein – stellt in Radd al-Muḫtār fest, dass das laute Rezitieren von Ḏikr in all seinen Formen grundsätzlich erlaubt ist, außer wenn dadurch eine schlafende Person, eine betende Person oder jemand bei der Qurʾānrezitation gestört würde. Er zitiert Imām aš-Šaʿrānī, der sagte: „Alle Gelehrten sind sich über die Empfehlung des lauten Dhikr in der Moschee einig – sowohl die Früheren (salaf) als auch die Späteren (khalaf) – außer in den genannten Ausnahmen.“ (Radd al-Mukhtār 1/660)
Daher ist es erlaubt, nach den Pflichtgebeten subḥānAllāh, al-ḥamdu li-Llāh und Allāhu akbar (je 33-mal) laut zu rezitieren, wie es im ḥadīṯ erwähnt wird. Wenn der Muʾaḏḏin oder eine andere Person die Anwesenden laut daran erinnert, so ist dies unproblematisch – solange es nicht als feste Sunna betrachtet wird und nicht über diejenigen geurteilt wird, die nicht teilnehmen.
Was den gemeinschaftlichen Dhikr nach den Sunna-Gebeten betrifft, so sollte man diesen besser vermeiden, um andere nicht zu stören – es sei denn, es herrscht Einigkeit darüber. Wer seinen Ḏikr allein verrichten möchte, darf dies tun, und niemand sollte ihn deswegen tadeln. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, und eine Verurteilung der Nicht-Teilnehmenden könnte den gemeinschaftlichen Ḏikr zu einer verwerflichen Neuerung machen.
Zusammenfassend: Die verschiedenen Formen des Ḏikr nach den Gebeten können allein oder in der Gruppe verrichtet werden. Beide Arten sind erlaubt, und keine sollte als die bessere betrachtet werden.
Und Allāh weiß es am besten.
Muḥammad ibn Adam
Dār al-Iftāʾ
Leicester, UK