Einige Fragen zur Zakat
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Einige Fragen zur Zakat
Frage: Ich verdiene 100 $ in der Woche, 400 $ im Monat, 5200 $ im Jahr. Wie viel Zakāh muss ich von diesem Gehalt zahlen? Wann muss ich die Zakāh zahlen? Ist sie wöchentlich, monatlich oder jährlich zu bezahlen? Wo kann ich die Zakāh zahlen? Und gibt es dafür Institutionen?
Antwort: As-salāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa-barakātuh. Ich bete, dass du bei bester Gesundheit bist. Die Zakāh ist jährlich zu entrichten, und erst dann, wenn ein im moralischen Sinn vollverantwortlicher Muslim einen minimal zu leistenden Zakāh-Anteil (niṣāb) besitzt, darüber hinaus schuldenfrei ist und ein Mondjahr über dieses Vermögen verstrichen ist.
Bei der Berechnung der eigenen Zakāh wird das Gesamtvermögen berücksichtigt. Dazu zählen:
(a) Geld – bar oder auf der Bank
(b) Gold und Silber
(c) geliehenes Geld
(d) Handelsware
(e) Wertpapiere
(f) landwirtschaftliche Produkte
Davon zieht man Folgendes ab:
(a) Schulden
(b) direkte Ausgaben
Einige veranschaulichende Beispiele
Die Zakāh wird erst fällig, wenn der Mindestbetrag (niṣāb) erreicht wird. Sobald man ihn besitzt, beginnt das Zakāh-Jahr. Nach einem Jahr wird der Zakāh-Anteil auf das vorhandene Vermögen gezahlt – vorausgesetzt, der Mindestbetrag oder mehr ist am Ende des Jahres immer noch vorhanden. Der niṣāb entspricht dem Wert von 87 g Gold.
Beispiel 1: Niṣāb: 2000 $.
Jemand besitzt 1000 $ Bargeld, Gold und Silber im Wert von 1500 $, Handelsware im Wert von 2500 $. Gesamt: 5000 $.
Er hat 500 $ Schulden und 500 $ Ausgaben → verbleiben 4000 $.
Da das Vermögen über dem niṣāb liegt, muss er Zakāh zahlen.
Wenn er dieses Vermögen am 1. Rabīʿ al-Awwal besitzt, beginnt das Jahr ab diesem Datum. Am 2. Rabīʿ al-Awwal des Folgejahres besitzt er 2500 $, so zahlt er 2,5 % von 2500 $.
Schwankungen im Jahr spielen keine Rolle, solange das Vermögen nicht zwischenzeitlich auf null fällt.
Beispiel 2: Niṣāb: 2000 $.
Gesamtvermögen: 3000 $.
Davon 500 $ Ausgaben, 2000 $ Schulden → verbleiben 500 $.
Dieser Betrag liegt unter dem niṣāb, daher keine Zakāh und kein Beginn des Zakāh-Jahres.
Beispiel 3: Niṣāb: 2000 $.
Gesamtvermögen: 4000 $.
Davon 500 $ Ausgaben, 1000 $ Schulden → verbleiben 2500 $.
Besitzt er diesen Betrag am 1. Muḥarram, beginnt das Jahr ab diesem Datum.
Am 2. Muḥarram des Folgejahres sinkt das Vermögen auf 1500 $ → unter dem niṣāb, daher keine Zakāh.
Wem kann man Zakāh geben?
Zakāh kann jedem rechtlich armen oder bedürftigen Muslim gegeben werden.
Als „rechtlich arm“ gilt, wer den niṣāb nicht besitzt.
Zakāh wird an konkrete Personen gezahlt – nicht an die Ehefrau, Eltern oder Kinder.
Man kann auch an eine vertrauenswürdige Institution geben, wenn diese das Geld ausschließlich an arme oder bedürftige Muslime verteilt.
Allāh weiß es am besten.
Beantwortet von Salman
Antwort geprüft und genehmigt von Schaykh Faraz Rabbani