Die sechs häufigsten Fehler im Uṣūl – Teil I –
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Die sechs häufigsten Fehler im Uṣūl – Teil I –
Von allen islamischen Themen, mit denen ich während meines Studiums im Ausland in Kontakt kam, war uṣūl al-fiqh eines meiner liebsten – die Lehre über die Methoden, wie Gelehrte Regelungen aus dem göttlichen Text ableiten und extrahieren. Anstatt sich mit den Details bestimmter Regeln zu beschäftigen, wird im uṣūl al-fiqh der Prozess als Ganzes betrachtet, ebenso wie die grundlegenden Prinzipien, deren sich Gelehrte bedienen, um Urteile über religiöse Belange zu fällen.
Ich habe dabei sehr oft bemerkt, dass viele Menschen mangels Bildung über diese wichtigen Prinzipien und Begriffe zu Missinterpretationen, Trugschlüssen und falschem Verständnis über das islamische Recht (fiqh) und die islamische Gesetzgebung neigen. Daher möchte ich die sechs häufigsten Fehler behandeln, die in Bezug auf die Wissenschaft des uṣūl al-fiqh gemacht werden, und erklären, warum ein korrektes Verständnis dieser wichtig ist.
6. Fehler
„Wenn ich etwas tue, was islamrechtlich gesehen gültig ist, dann heißt das auch, dass Allāh dieses von mir akzeptiert und liebt.“
Eine Tat, die rechtliche Gültigkeit im Islam besitzt, wird dadurch definiert, dass sich alle inneren und äußeren Anforderungen im Rahmen der Scharia befinden und somit rechtlich existieren dürfen. Sie ist daher gültig, verbindlich und hat rechtliche Konsequenzen.
Jedoch bedeutet die rechtliche Gültigkeit einer Tat nicht zwangsläufig, dass Allāh ein Individuum dafür belohnen, diese Tat akzeptieren oder bei deren Ausführung mit ihm zufrieden sein wird. Die Akzeptanz und Freude Allāhs beruhen auf vielen weiteren Faktoren, einschließlich der Absicht (niyya) des Individuums, seines inneren Zustandes während der Ausführung einer Tat und der Mittel, die benutzt wurden, um diese Tat auszuführen.
Beispiel: Ein Mensch kann ein rechtlich gültiges Gebet (ṣalāh) verrichten – mit allen vorgeschriebenen Voraussetzungen und äußeren wie inneren Komponenten –, jedoch mit der Absicht der Zurschaustellung (riyāʾ), in einem geistig abwesenden Zustand, an einem Ort, der unrechtmäßig angeeignet wurde, und in Kleidung, die auf nicht zulässige Weise erworben wurde. Formaljuristisch mag ein solches Gebet gültig sein, doch können wir davon ausgehen, dass es Allāh weder gefallen noch von Ihm akzeptiert wird. Faktisch könnte es sogar sein, dass diese Person Sünden anhäuft und sich von Allāh entfernt – und das während einer äußerlich gültigen Handlung.
Ein anderes Beispiel: Ein Mann heiratet eine Zweitfrau, wobei er durch Täuschung und Unehrlichkeit handelt. Die erste Frau leidet darunter, und die Beziehung verliert Treue und Liebe. Er mag die Ehe mit der Zweitfrau als islamrechtlich gültig verteidigen, doch die rechtliche Gültigkeit negiert nicht den Missbrauch seines Handelns, ebenso wenig wie seine Verantwortung für die Folgen. Der Ehevertrag mag rechtsgültig sein, aber Ziel und Zweck der Ehe – Gemeinsamkeit, Liebe, Ruhe und gegenseitige Unterstützung, wie im Koran und in der Sunnah des Propheten ﷺ beschrieben – werden hier vernachlässigt.
Sicherzustellen, dass Handlungen rechtlich korrekt sind, ist zweifellos wichtig – und der erste entscheidende Schritt auf dem Weg, sich Allāh zu nähern und Sein Wohlgefallen zu erlangen. Doch es darf nicht der letzte Schritt sein. Wir müssen uns ebenso bemühen, unsere Handlungen mit Aufrichtigkeit, hohen Prinzipien und ethischer Moral zu erfüllen, so wie wir es aus dem Lernen des Koran und der Sunnah des Propheten ﷺ ganzheitlich ersehen.
Oft stoßen wir auf fatāwā, die in „rechtsgültig“ und „rechtsungültig“ unterteilt sind, ohne sich tiefer mit den moralischen Aspekten zu befassen. Das liegt daran, dass sich Rechtsgelehrte historisch auf die rechtlichen Auswirkungen und weltlichen Konsequenzen ihrer Urteile konzentrierten. Zum Beispiel: Verdient diese oder jene Handlung eine ḥadd-Strafe? Wurde eine Ehe korrekt geschlossen, sodass sie rechtlich gültig ist und die Kinder aus ihr zu Recht erben? Dies waren und sind die Schwerpunkte der Rechtsgelehrten – weniger die überirdischen Konsequenzen, die sich darauf beziehen, ob eine Handlung moralisch, ethisch und Allāh gefallend ist.
Als Muslime, die hoffen, das Paradies zu erreichen, sollten wir über juristische Begriffe hinausdenken und die spirituellen und ethischen Dimensionen des Rechts neben seinem Wortlaut beachten. Wir sollten ein hohes, prinzipientreues Verständnis nach prophetischem Vorbild entwickeln – anstatt Schlupflöcher im Recht zu suchen, um unmoralisches Verhalten mit „Aber meine Taten sind rechtlich gültig!“ zu rechtfertigen. Ebenso sollten wir nicht fälschlich annehmen, unsere Handlungen seien bei Allāh automatisch akzeptiert, nur weil sie äußerlich korrekt erscheinen. Erst wenn die äußere Form mit einem reinen inneren Zustand verbunden ist, gelangen wir vom Bereich der rechtlichen Konsequenzen zu den Weiden göttlicher Akzeptanz.
Möge Allāh – der Erhabene – uns zu jenen zählen, die ihre Pflichten mit Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und sowohl dem Wortlaut als auch dem Geist der göttlichen Lehre erfüllen. Āmīn.
Von Ustāḏa Schāzia Aḥmad