Die Rechtsbestimmungen über die freiwilligen (nafl) Gebete
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Die Rechtsbestimmungen über die freiwilligen (nafl) Gebete: Eine Darlegung der Gebete, die nicht in direkter Beziehung zu den Pflichtgebeten stehen
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Alles Lob gebührt Allāh, dem Herrn der Welten. Und mögen aller Segen und Frieden mit unserem Oberhaupt Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein. Der Gesandte Allāhs – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – überliefert, dass Allāh, der Erhabene, sagte: „[…] und mein Diener nähert sich Mir durch freiwillige Handlungen, bis Ich ihn liebe […].“ (Bukhārī)
Es gibt zehn gewichtige Gebete unter den freiwilligen Gebeten, die nicht in direkter Verbindung zu den Pflichtgebeten stehen.
Das Gebet zur Begrüßung der Moschee (taḥīyat al-masjid)
Abū Qatāda – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – berichtet: „Der Prophet – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: „Wenn jemand von euch die Moschee betritt, so soll er zwei Gebetseinheiten (raka‘āt) verrichten, bevor er sich hinsetzt.“ (Bukhārī, Muslim)
Und Abū Dharr – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – berichtet: „Ich betrat die Moschee, und der Prophet – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – saß alleine da und sagte zu mir: ‚O Abū Dharr, wahrlich, die Moschee hat eine Begrüßung, und diese Begrüßung sind zwei Gebetseinheiten, also steh auf und verrichte sie.‘“ (überliefert von Ibn Ḥibbān in seinem Ṣaḥīḥ)
Ibn ‘Ābidīn erklärt in seinem Kommentar zu Durr al-mukhtār, Radd al-mukhtār: „Damit (mit der Begrüßung der Moschee) soll die Annäherung an Allāh – gepriesen und erhaben ist Er – bezweckt werden und nicht an die Moschee, denn wenn ein Mann das Haus eines Königs betritt, so begrüßt er den König und nicht dessen Haus.“ (Radd al-mukhtār ʿalā l-Durr al-mukhtār, 1:456)
Die damit verbundenen Rechtsbestimmungen
Die Begrüßung der Moschee (taḥīyat al-masǧid) ist ein Gebet, das aus zwei Gebetseinheiten (raka‘āt) besteht und verrichtet wird, wenn man eine Moschee betritt, vorzugsweise bevor man sich niedersetzt. Die Gelegenheit ist nicht verpasst, wenn man sich zuerst hinsetzt, jedoch ist es vorzuziehen, es zu verrichten, bevor man dies tut. (Imdād al-fattāḥ, 411)
Diese zwei Gebetseinheiten sollten nicht in einer Zeit verrichtet werden, in der es verpönt (makrūh) ist, Gebete zu verrichten (das heißt: nicht nach dem Verrichten des Morgen-/(faǧr-)Gebets bis zum endgültigen Sonnenaufgang; nicht während die Sonne im Zenit steht; und nicht nach der Verrichtung des Nachmittags-/(‘aṣr-)Gebets, bis die Sonne untergegangen ist). (Imdād al-fattāḥ, 411)
Die Pflichtgebete ersetzen das Begrüßungsgebet (taḥīyat), ebenso wie jedes andere Gebet, das nach dem Betreten der Moschee verrichtet wird, ganz gleich ob damit die Begrüßung beabsichtigt war oder nicht. (Allerdings stellt sich die Belohnung für die Begrüßung nur dann ein, wenn man sie auch beabsichtigt.) (Imdād al-fattāḥ, 411)
Wenn jemand die Moschee im Laufe des Tages mehrmals betritt, so steht es ihm frei, ob er das Begrüßungsgebet beim ersten Betreten oder beim letzten Betreten verrichtet. (Radd al-mukhtār, 1:456)
Während der Vorbeter das Pflichtgebet leitet oder der Gebetsrufer den Ruf zum Gemeinschaftsgebet (iqāma) macht, unterlässt man das Begrüßungsgebet. (Radd al-mukhtār, 1:456)
Die zwei Gebetseinheiten der Gebetswaschung (wuḍūʾ)
Abū Huraira – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – überliefert, dass der Prophet – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – zu Bilāl sagte: „O Bilāl, erzähle mir von einer Tat, die du nach deinem Eintritt in den Islam begangen hast und auf deren Lohn du am meisten hoffst. Denn ich hörte das Geräusch deiner Sandalen vor mir im Paradies.“ Da sagte Bilāl: „Ich habe keine Tat begangen, auf deren Lohn ich mehr hoffe, als dass ich zu keiner Stunde in der Nacht oder am Tag meine Gebetswaschung (wuḍūʾ) vollzogen habe, ohne mit dieser Waschung das zu beten, was für mich zu beten festgeschrieben ward.“ (Bukhārī, Muslim)
Imam Muslim überliefert, dass der Gesandte Allāhs – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: „Jeder Muslim, der die Gebetswaschung gründlich vornimmt und anschließend zwei Gebetseinheiten (raka‘āt) verrichtet, denen er sich mit seinem Gesicht und seinem Herzen zuwendet, für den wird das Paradies zur Pflicht.“ (Muslim)
Es wird empfohlen, zwei Gebetseinheiten nach dem Vollzug der Gebetswaschung zu verrichten, und zwar bevor die Gliedmaßen vollständig trocken geworden sind. (Imdād al-fattāḥ, 412)
Diese zwei Gebetseinheiten können auch nach der Ganzkörperwaschung (ghusl) verrichtet werden. (Radd al-mukhtār, 1:458)
Es wird empfohlen, in der ersten Gebetseinheit die Sure al-Kāfirūn und in der zweiten die Sure al-Ikhlāṣ zu rezitieren. (Radd al-mukhtār, 1:458)
Wenn nach der Waschung ein Pflichtgebet verrichtet wird, so nimmt es den Platz der zwei empfohlenen Gebetseinheiten ein. (Ḥāschiyat aṭ-Ṭahṭāwī, 217)
Das Vormittagsgebet (ḍuḥā)
Abū Huraira berichtet, dass der Prophet – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: „Wer das ḍuḥā-Gebet (Vormittagsgebet) verrichtet, dem werden seine Sünden verziehen, selbst wenn sie so viele sind wie der Schaum des Meeres.“ (Tirmidhī, 438)
Abū Huraira berichtet: „Mein Freund – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – legte mir drei Dinge ans Herz, die ich nie unterlasse: Schlafen zu gehen, nachdem ich das witr-Gebet verrichtet habe; das ḍuḥā-Gebet zu verrichten und drei Tage in jedem Monat zu fasten.“ (Nasāʾī, Nr. 1659)
Muʿādha berichtet, dass sie Aischa – möge Allāh mit ihr zufrieden sein – fragte: „Wie viele Gebetseinheiten (raka‘āt) pflegte der Gesandte Allāhs – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – beim ḍuḥā-Gebet (Vormittagsgebet) zu verrichten?“ Sie antwortete: „Vier Gebetseinheiten, und er betete weiter wie viel er wollte.“ (Muslim Nr. 1175, Aḥmad Nr. 23317, Ibn Māǧa Nr. 1371)
Das ḍuḥā-Gebet besteht aus mindestens zwei und maximal zwölf Gebetseinheiten. (Durr al-mukhtār, 1:459)
Die optimale Anzahl an Gebetseinheiten ist acht, und die optimale Mindestanzahl ist vier. (Radd al-mukhtār, 1:459)
Sein Zeitfenster beginnt nach dem Sonnenaufgang und endet, wenn die Sonne im Zenit (zawāl) steht.
Die bevorzugte Zeit ist, nachdem ein Viertel des Tages vorüber ist. (Durr al-mukhtār, 1:459)
Die zwei Suren über den Vormittag, asch-Schams und aḍ-Ḍuḥā, sind zur Rezitation im Vormittagsgebet empfohlen. (Radd al-mukhtār, 459)
Es ist verpönt (makrūh), mehr als vier Gebetseinheiten auf einmal mit nur einem Abschlussgruß (taslima) zu verrichten.
Die zwei Gebetseinheiten der Reise
Maqtam Ibn al-Miqdam berichtet: „Der Gesandte Allāhs – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: ‚Niemand hat seiner Familie etwas Besseres zurückgelassen als zwei Gebetseinheiten (raka‘āt), die er vor Reiseantritt verrichtet.‘“ (Ṭabarānī)
Ka‘b Ibn Mālik berichtet: „Der Prophet – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – kehrte immer tagsüber und vormittags von einer Reise zurück, und wenn er dies tat, ging er zur Moschee, betete zwei Gebetseinheiten und setzte sich dann nieder.“ (Muslim)
Wer die Absicht fasst, zu verreisen, sollte zuhause vor der Abreise zwei Gebetseinheiten verrichten, und wenn er zurückkehrt, sollte er die Moschee aufsuchen und dort zwei Gebetseinheiten verrichten. (Radd al-mukhtār, 1:459)
Das freiwillige Nachtgebet (qiyām al-layl)
Es wurde überliefert, dass der Prophet – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: „Haltet fest am (freiwilligen) Nachtgebet (qiyām al-layl), denn es war die Gepflogenheit der Rechtschaffenen vor euch und wahrlich, das (freiwillige) Nachtgebet ist ein Mittel, um die Nähe Allāhs zu erlangen, ein Schutz vor Sünden und eine Sühne für eure schlechten Taten.“ (Tirmidhī, al-Ḥākim)
Abdullah Ibn ‘Amr Ibn al-‘Āṣ – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – berichtet, dass der Prophet – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: „O Abdullah, sei nicht wie Soundso, der in der Nacht zu beten pflegte und das (freiwillige) Nachtgebet dann wieder vernachlässigte.“ (Bukhārī, Muslim)
Und Aischa – möge Allāh mit ihr zufrieden sein – berichtet: „Der Gesandte Allāhs – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – betete für gewöhnlich elf Gebetseinheiten, und dies war sein Gebet (in der Nacht). Seine Niederwerfung dauerte so lange, wie einer von euch benötigt, um fünfzig Verse zu rezitieren, ehe er seinen Kopf wieder hob.“ (Bukhārī)
Das freiwillige Nachtgebet ist dem Gebet am Tage vorzuziehen. (Radd al-mukhtār, 1:459)
Es beginnt nach dem Nachtgebet (ʿischāʾ) und dauert bis zum Beginn des Morgengebets (faǧr). (Imdād al-fattāḥ, 412)
Es besteht aus mindestens zwei und maximal acht Gebetseinheiten (raka‘āt) zuzüglich der drei Gebetseinheiten des witr-Gebets. (Ḥāschiyat aṭ-Ṭahṭāwī, 217)
Wenn jemand ein Drittel der Nacht im Gebet verbringen will und zwei Drittel im Schlaf, dann ist es am besten für ihn, im mittleren Drittel zu beten, denn der Gottesdienst zu dieser Zeit ist am mühevollsten. (Radd al-mukhtār, 1:460)
Wenn jemand die eine Hälfte der Nacht im Gebet und die andere schlafend verbringen will, dann ist es am besten, in der zweiten Hälfte zu beten, aufgrund der Hadithe (Überlieferungen), die sich auf diesen Teil der Nacht beziehen. (Radd al-mukhtār, 1:460)
Es ist am besten, das (freiwillige) Nachtgebet mit einem Abschlussgruß (taslima) nach je zwei Gebetseinheiten zu verrichten. (Imdād al-fattāḥ, 408)
Das Gebet für die Eingebung der richtigen Entscheidung (istikhāra)
Jābir Ibn Abdullah – möge Allāh mit ihm und seinem Vater zufrieden sein – berichtet: „Der Gesandte Allāhs – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – pflegte es, seinen Gefährten das Gebet für die Eingebung der richtigen Entscheidung (al-istikhāra fī al-‘umūr) in allen Angelegenheiten beizubringen, so wie er ihnen auch ein Kapitel (Sure) aus dem Koran beigebracht hat. Er sagte: ‚Wenn einer von euch beabsichtigt, etwas zu tun, so soll er zwei Gebetseinheiten (raka‘āt) außerhalb seines Pflichtgebetes verrichten und danach sagen:
O Allāh, wahrlich ich bitte Dich um die richtige Entscheidung durch Dein Wissen, und ich bitte Dich um Kraft durch deine Allmacht, und ich bitte Dich um Deine großartige Gnade. Denn wahrlich Du bist Allmächtig und ich besitze keine Macht, und Du bist Allwissend und ich besitze kein Wissen, und Du bist der Kenner des Verborgenen. O Allāh, wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit… (man nennt hier sein Anliegen) gut für mich ist, jetzt und auf lange Sicht (oder: für meine Religion, mein Leben und den Ausgang meiner Angelegenheit), dann bestimme sie für mich und erleichtere sie für mich, danach segne sie für mich. O Allāh, und wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit schlecht für mich ist, in Bezug auf meine Religion, mein Leben und den Ausgang meiner Angelegenheit (oder: jetzt und auf lange Sicht), dann halte mich fern von ihr, und bestimme für mich das Gute, wo immer es auch sei, und dann lasse mich damit zufrieden sein!‘“
Allāhumma inni astakhīruka bi ‘ilmika, wa astaqdiruka bi qudratika, wa asʾaluka min faḍlika l-‘aẓīm. Fa innaka taqdiru wa lā aqdiru. Wa ta‘lamu wa lā a’lamu. Wa anta ‘allāmu l-Ghuyūb. Allāhumma fa in kunta ta‘lamu hadha l-amra… khairan lī fī ‘āǧili amri wa āǧilihi (fī dīnī wa ma‘āschī wa ‘āqibati amrī) fa-qdurhu lī wa yassirhu lī thumma bārik lī fīhi. Allāhumma wa in kunta ta‘lamu annahu sharrun lī fī dīnī wa ma‘āschī wa ‘āqibati amrī (fī ‘āǧili amri wa āǧlihi) fa-ṣrifni anhu. Wa-qdur lī l-khaira ḥaithu kāna thumma raḍḍinī bihi.
Das Gebet um die Eingebung der richtigen Entscheidung (istikhāra) ist empfohlen bei denjenigen Angelegenheiten, bei denen unklar ist, welche Vorgehensweise man wählen soll. (Ḥāschiyat aṭ-Ṭahṭāwī, 217)
Man beginnt, indem man ein Gebet mit zwei Gebetseinheiten zu Allāh, dem Erhabenen und Majestätischen, verrichtet. Man sollte dann sitzen bleiben (vorzugsweise in Gebetsrichtung und die Hände zum Bittgebet erhoben) und das Bittgebet für die Eingebung der richtigen Entscheidung rezitieren.
Es ist empfohlen, das Bittgebet für die Eingebung der richtigen Entscheidung mit dem Lob Allāhs und Segenswünschen für den Propheten – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – zu beginnen und ebenso damit zu beenden. (Radd al-mukhtār, 1:461)
Der Bittende kann sich entscheiden, ob er sein Anliegen anstelle von „diese Angelegenheit…“ (hadha l-amra…) im Bittgebet selbst oder nach Beendigung des Bittgebets nennt. (Radd al-mukhtār, 1:461) Es ist erstrebenswert, das Bittgebet für die Eingebung der richtigen Entscheidung sieben Mal zu wiederholen. (Radd al-mukhtār, 1:461)
Das Gebet der Lobpreisungen (tasabīḥ)
Der Verlauf des Gebets der Lobpreisungen (tasabīḥ), der im Folgenden angeführt wird, wird von at-Tirmidhī nach Abdullah Ibn al-Mubārak überliefert:
- Mit der eröffnenden Größenpreisung (takbirāt al-iḥrām) beginnen
- Das eröffnende Bittgebet (thanāʾ) lesen
- Die folgende Lobpreisung fünfzehn mal aufsagen: „Subḥānallāh, wa-l-ḥamdulillāh wa lā ilāha illallāh w-Allāhu akbar“ („Gepriesen sei Allah und alles Lob gebührt Allāh, es gibt keine Gottheit außer Allāh und Allāh ist am größten“)
- Danach: „A‘ūdhu bi-llāhi min asch-schaiṭāni r-raǧīm“ („Ich suche Zuflucht bei Allāh vor dem verfluchten Satan“)
- Danach werden die Sure al-Fātiḥa und eine weitere Sure rezitiert.
- Die Lobpreisungen werden in den folgenden zehn Situationen wiederholt:
- Nach dem Rezitieren der Sure während man steht
- In der Verbeugung nach dreimaligem Rezitieren von „Subḥāna Rabbī al-‘aẓīm“
- Nachdem man sich aus der Verbeugung wiederaufrichtet und aufrecht steht
- In der Niederwerfung, nachdem man drei Mal „Subḥāna Rabbī al-A‘lā“ rezitiert hat
- Im Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen
- In der zweiten Niederwerfung, nachdem man drei Mal „Subḥāna Rabbī al-A‘lā“ rezitiert hat
- Die Schritte 1 bis 7 in jeder Gebetseinheit (rak‘a) des Gebets wiederholen
Die obige Liste stammt aus den Fatāwa al-hindīya. (1:112)
Das Gebet der Lobpreisungen (tasabīḥ) besteht aus vier Gebetseinheiten mit einem oder zwei Abschlussgrüßen (taslima). (Radd al-mukhtār, 1:461)
Es kann zu jeder Zeit verrichtet werden, in der das Verrichten von Gebeten nicht verpönt ist. (Radd al-mukhtār, 1:461)
Die Lobpreisungen sollten nicht mit den Fingern gezählt werden, wenn man in der Lage ist, sie im Gedächtnis zu zählen. (Radd al-mukhtār, 1:461)
Es wird empfohlen, Sure at-Takāthur in der ersten Gebetseinheit, Sure al-‘aṣr in der zweiten, Sure al-Kāfirūn in der dritten und Sure al-Ikhlāṣ in der vierten Gebetseinheit zu rezitieren. (Fatāwa al-hindīya, 1:112)
Das Gebet des Bedürfnisses (ṣalāt al-ḥāǧa)
Nach einem Bericht von Abū Hāschim al-Aiyilī, der von Anas Ibn Mālik – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – überliefert wird, sagte der Prophet – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil:
„Wenn einer von euch dringliches Bedürfnis hat und Allāhs Hilfe braucht, dann soll er die Gebetswaschung (wuḍūʾ) gründlich vollziehen und zwei Gebetseinheiten (raka‘āt) verrichten. In der ersten soll er die Fātiḥa und danach den Thronvers (Āyat al-kursī) lesen. In der zweiten Gebetseinheit soll er die Fātiḥa lesen und die Verse „Āmana r-rasūlu…“ [bis zum Ende der Passage]. Nach dem Sitzen (taschahhud) und dem Abschlussgruß (taslima) soll er das folgende Bittgebet sprechen:
‚[O Allah!] O Du Freund eines jeden Einsamen! O Du Gefährte eines jeden Abgeschiedenen! O der Du nah bist und nicht fern! O der Du anwesend bist und nicht abwesend! O der Du siegreich bist und nicht bezwungen! O Du Lebendiger, o Du Beständiger! O Du Besitzer von Majestät und Ehre! O Du Einzigartiger der Himmel und der Erde! O Allāh, ich bitte Dich mit Deinem Namen, im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen, des Lebendigen, des Beständigen, den weder Schlummer noch Schlaf ereilt. Und ich bitte Dich, mit Deinem Namen, im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen, vor dem die Gesichter demütig werden, die Häupter sich neigen, die Stimmen ehrfürchtig werden und die Herzen aus Ehrfurcht vor Ihm erbeben; [ich bitte dich,] dass Du Muhammad und der Familie Muhammads Deinen Segen schenkst und dass Du mir Erleichterung in meiner Angelegenheit gibst und einen Ausweg aus all meinen Problemen und Sorgen zeigst.‘“
[Allahumma] Yā Mu‘nisa kulli wāḥid! Wa yā Ṣāḥiba kulli fārid! Wa yā Qarīban ghaira bā’id! Wa yā Schahīda ghaira ghāʾib! Wa yā Ghāliba ghaira maghlūb! Yā Ḥaiyu, ya Qaiyūmu, ya Dha-l-Ǧalāli wa-l-Ikrām! Yā Badī‘a s-samāwāti wa-l-arḍ! Allahumma inni asʾaluka bi-smika bi-smillāhi r-Raḥmāni r-Raḥīm, al-Ḥaiy, al-Qaiyūm, alladhī lā taʾkhudhuhū sinatun wa lā naum. Wa asʾaluka bi-smika bi-smillāhi r-Raḥmāni r-Raḥīm, al-Ḥaiy, al-Qaiyūm, alladhī ‘anat lahū l-wuǧūh wa khada‘at lahū r-riqāb wa khasha‘at lahū l-aswāt wa waǧilat lahū l-qulūb min khashyatih; an tuṣalliya ‘alā Muḥammadin wa ‘alā āli Muḥammadin, wa an taǧ‘ala lī min amri faraǧan wa min kulli hāmmin wa ghammin makhraǧan.
Gottesdienst in besonderen Nächten (iḥyāʾ al-layl)
Es wird empfohlen, in den folgenden Nächten gottesdienstliche Taten zu verrichten:
1 – Die Nacht des ‘īd al-aḍḥā (Opferfest) und ‘īd al-fitr (Ramadanfest)
Ibn Māǧa (Nr. 1782) berichtet, dass der Prophet – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: „Wer in den Nächten auf die beiden Feste in Hoffnung auf den Lohn Allāhs (in Anbetung) steht, dessen Herz wird nicht sterben am Tage, da die Herzen sterben.“
2 – Die Nacht in der Mitte des Monats scha‘bān
Ali Ibn Abī Ṭālib – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – berichtet, dass der Prophet – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: „Verbringt die Nacht auf die Mitte des scha‘bāns (im Gebet) stehend und fastet am darauffolgenden Tag, denn wahrlich, Allāh steigt in ihr mit dem Sonnenuntergang zum Himmel herab und sagt: ‚Gibt es niemanden, der Mich um Vergebung bittet, auf dass Ich ihm vergeben möge? Gibt es niemanden, der Mich um Versorgung bittet, auf dass Ich ihn versorgen möge? Gibt es niemanden, der von einem Unheil heimgesucht wurde, auf dass Ich sein Leiden lindern möge?‘ und so weiter, bis der Tag anbricht.“ (‘abd ar-Razzāq, Ibn Māǧa)
3 – Die letzten zehn Nächte des Ramadans
Bukhārī und Muslim berichten von Aischa – möge Allāh mit ihr zufrieden sein –, dass sie sagte: „Wenn die letzten zehn Tage des Ramadans begannen, stand der Gesandte Allāhs – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – in der Nacht auf, weckte seine Familie und zog seinen Wickelrock fester (d. h.: er bemühte sich ernsthaft und aufrichtig im Gebet).“
Ebenso wird von Aischa überliefert, dass sie sagte: „Er – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – bemühte sich in den letzten zehn Tagen (des Ramadans) so sehr (um das Gebet), wie in keiner Zeit sonst.“ (Muslim)
4 – Die ersten zehn Nächte des Monats Dhū l-Ḥiǧǧa
Es wird berichtet, dass der Gesandte Allāhs – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: „Es gibt für den Gottesdienst keine Nacht, die Allāh lieber wäre als die zehn des Dhū l-Ḥiǧǧa; das Fasten an jedem dieser Tage gleicht dem Fasten eines ganzen Jahres und das Stehen (im Gebet) in jeder dieser Nächte gleicht dem Gebet in der Nacht der Bestimmung (laylatu l-qadr).“ (Tirmidhī)
In den zuvor erwähnten Nächten im Gebet zu stehen beinhaltet Folgendes:
- Freiwillige Gebete ohne spezifische Anzahl an Gebetseinheiten (raka‘āt)
- Das Rezitieren des Korans
- Hadithe lesen und ihrer Lesung zuhören
- Allah, den Erhabenen und Majestätischen, zu lobpreisen
- Friedens- und Segenswünsche auf den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – zu sprechen. (Imdād al-fattāḥ, 417)
Um diese Nächte mit Gottesdienst zu verbringen, sollte man den Großteil der Nacht damit verbringen. Es wird auch gesagt, dass es genügt, nur einen Moment im Gottesdienst zu verbringen. Und von Ibn ʿAbbās wird berichtet, dass es ausreicht, wenn man das Nachtgebet (ʿischāʾ) in der Gemeinschaft verrichtet und sich fest vornimmt, auch das Morgengebet (faǧr) in der Gemeinschaft zu verrichten. (Imdād al-fattāḥ, 417)
Es ist unerwünscht (makrūh), dass sich Leute in irgendeiner dieser Nächte zum Gottesdienest versammeln, egal ob er in der Moschee oder anderswo stattfindet…
Wir bitten Allāh, uns Erfolg dabei zu geben, die Praxis des Gesandten Allāhs – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – in unserem Leben umzusetzen und Nutzen aus der enormen Großzügigkeit Allāhs zu ziehen.
Beantwortet von Sidi Fada Qutub Zada
Amman, Jordanien