Der Begriff „bidʿa” im Islam
|
Der Begriff „bidʿa” im Islam
– von Schaikh Muhammad Ibrahim al-Ḥafnāwī 1
Frage: Was bedeutet bidʿa? Was meinen die Gelehrten dazu? Wie kann man diesen Begriff richtig verstehen?
Antwort: Sprachlich bedeutet das Wort bidʿa, „das Erfinden einer Sache” bzw. „Erneuerung” unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Angelegenheit der Religion oder des weltlichen Lebens handelt. Als Fachausdruck sprechen die Gelehrten von bidʿa aber lediglich im Zusammenhang mit der Religion.
Wenn man die verschiedenen Aussagen hierzu näher betrachtet, stellt man fest, dass es zwei unterschiedliche Methoden gibt, bidʿa zu definieren:
1. Die Methode des Sultans der Rechtsgelehrten, al-ʽIzz ibn ʽAbd as-Salām – möge Allāh mit ihm barmherzig sein –, der davon ausgegangen ist, dass alles, was der Prophet – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – nicht gemacht hat, als bidʿa zu bezeichnen ist – und dass diese bidʿa dann gemäß der fünf schariarechtlichen Kategorien in bidʿa muḥarrama (verbotene Neuerung), bidʿa wājiba (notwendige Neuerung), bidʿa mandūba (empfohlene Neuerung), bidʿa mubāḥa (erlaubte Neuerung) und bidʿa makrūha (verpönte Neuerung) zu unterteilen ist. Er geht davon aus, dass jede neue Tat, wenn sie den Regeln des Verbotes unterliegt, als verboten zu bezeichnen ist, wenn sie aber den Regeln der Verpflichtung unterliegt, als verpflichtend zu bezeichnen ist, usw.
Demzufolge ist mit dem Hadith „Jede bidʿa ist Irreleitung“ lediglich jene Kategorie von bidʿa gemeint, die unter die Regeln eines Verbotes fällt und die das heilige Gesetz ablehnt, da sie einem eindeutigen Text, dem Konsens der Gelehrten oder einen Analogieschluss widerspricht. Diese Meinung hat auch Imam an-Nawawī bestärkt, indem er sagte: „Alles, was nicht zur Zeit von Rasulullah – möge Allāh mit ihm barmherzig sein – war, ist als bidʿa zu bezeichnen, und ein Teil davon ist gut, ein anderer Teil schlecht.“
Es scheint, dass der erste, der bidʿa auf diese Weise unterteilt hat, Sayyiduna ʽUmar – möge Allāh mit ihm barmherzig sein – war, als er die Menschen zum Tarāwīḥ-Gebet in der Moschee sammelte und sagte: „Welch gute bidʿa das ist!“ Und nach ihm sagte Imam Schāfiʿī – möge Allāh mit ihm barmherzig sein: „ bidʿa besteht aus zwei Kategorien: Gute und schlechte bidʿa – alles, was der Sunna entspricht, ist gut und was ihr entgegensteht, ist schlecht.”
Ebenso hat er gesagt: „Erneuerungen sind in zwei Kategorien einzuteilen:
— Was dem Quran, der Sunna, einer Tradition der ersten Generationen (’aṯar) oder dem Konsens der Gelehrten widerspricht, nennt man bidʿat aḍ-ḍalāla (bidʿa der Irreleitung)
— Was an Gutem neu eingeführt wurde und nicht einer dieser Quellen widerspricht, nennt man bidʿa maḥmūda (lobenswerte, gute bidʿa).“
2. Die zweite Methode, bidʿa zu verstehen, spezifiziert das Wort bidʿa als Fachbegriff (im Gegensatz zur bloßen wörtlichen Bedeutung) und schränkt den Begriff auf die verbotene Kategorie der Erneuerungen ein – damit werden die Kategorien von verpflichtender, erwünschter, erlaubter und verpönter Neuerung nicht bidʿa genannt (so wie das al-ʽIzz ibn ʽAbd as-Salām machte).
Diese Methode geht auf Ibn Rajab al-Ḥanbalī zurück, der sagte: „Unter bidʿa versteht man jede Erneuerung, die keine auf sie hinweisende Grundlage in der Scharia hat. Aber jene Neuerungen, die eine auf sie weisende Grundlage in der Scharia haben, sind nicht als bidʿa zu bezeichnen, auch wenn sie linguistisch mit diesem Wort bezeichnet werden.“
Wenn man die beiden Methoden betrachtet, stellt man fest, dass es in Wirklichkeit keinen grundlegenden Unterschied zwischen ihnen gibt, da beide darin übereinstimmen, dass jede Neuerung, die keine auf sie weisende Grundlage in der Scharia hat – bzw. einem Primärtext oder dem Konsens widerspricht – als unerlaubte bidʿa zu bezeichnen ist.
Diejenigen, die der zweiten Methode folgen, verwenden den Begriff bidʿa – im Gegensatz zu den Anhängern der ersten Methode – nur für jene Arten von bidʿa, die verboten sind.
Die Meinungsverschiedenheit hier stellt also nur einen terminologischen Diskurs dar, der nicht von essentieller Bedeutung ist. Es gibt drei Hadithe, die in Betracht gezogen werden müssen, um die Missverständnisse zu beseitigen, welchen jene verfallen sind, die für alles das Wort bidʿa verwenden.
1) Der Gesandte Allāhs – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – hat gesagt: „Wer etwas Neues in dieser Angelegenheit von uns erfindet, der ist zurückzuweisen.“ (al-Bukhari)
2) Der Gesandte Allāhs – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – sagte: „Wer im Islam eine gute Gewohnheit begründet, der bekommt deren Lohn und den Lohn all derer, die ihr nachgehen, ohne dass ihnen etwas von ihrem Lohn genommen wird, und wer im Islam eine schlechte Gewohnheit begründet, der trägt deren Schuld und die Schuld all derer, die ihr nachgehen, ohne dass ihnen etwas von ihrer Schuld abgenommen wird.“ (Muslim)
3) Der Gesagte Allāhs – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – sagte: „Ich warne euch vor den neu eingeführten Dingen, denn jede Neuerung ist bidʿa und jede bidʿa ist Irreleitung.“ (al-Tirmidhī)
Aus dem Hadith von al-Tirmidhī ist zu verstehen, dass jede neu eingeführte Angelegenheit nach dem Propheten – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – als bidʿa zu bezeichnen ist, und der erste Hadith verstärkt diese Meinung.
Wenn wir also beide Hadithe nur nach ihrer äußeren Bedeutung beurteilen, dann verstehen wir, dass alles, was neu eingeführt wird, abzulehnen ist und eine bidʿa und eine Irreleitung darstellt. Das Problem ist aber, dass diese Interpretation dem Hadith von Muslim widerspricht. Denn jemand, der im Islam eine Gewohnheit begründet, hat etwas Neues eingeführt und damit das gemacht, vor dem der Hadith aus al-Tirmidhī warnt.
Weil aber die Aussagen des Gesandten Allāhs – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – weit über alle Arten von Widerspruch erhaben sind, da er nicht aus seinen persönlichen Neigungen heraus gesprochen hat, ist es notwendig, diejenige bidʿa, welche als Irreleitung zu bezeichnen und zurückzuweisen ist, auf jene Arten von Neuerungen einzuschränken, die dem Koran, der Sunna und dem Konsens der Rechtsgelehrten widersprechen. Alle anderen Arten von Erneuerungen stellen keine Irreleitung dar und sind nicht zurückzuweisen – so haben es die Gelehrten dieser Umma verstanden. 2
Ibn al-Athīr sagt in seiner Erklärung der Aussage von Sayyiduna ʿUmar („Welch gute bidʿa das ist!“):
Bidʿa besteht aus zwei Kategorien und zwar aus bidʿa der Rechtleitung und bidʿa der Irreleitung. All das, was den Befehlen Allāhs und seines Gesandten widerspricht, ist abzulehnen und all das, was sich im allgemeinen Bereich dessen befindet, wozu Allāh und sein Gesandter aufgerufen haben, ist als lobenswert zu betrachten.
Bestimmte Formen von Großzügigkeit, Freigiebigkeit und guter Taten gehören zu den lobenswerten Handlungen, wenn sie nicht dem heiligen Gesetz widersprechen, denn der Gesandte Allāhs hat dafür Belohnung versprochen, als er gesagt hat: „Wer im Islam eine gute Gewohnheit begründet, […]“.
Und in diesem Sinne hat Sayyiduna ʿUmar gesagt: „Welch gute bidʿa das ist“. Weil diese Handlung (das tarāwīḥ-Gebet in der Moschee) zu den guten Taten und in den Bereich der lobenswerten Dinge gehört, hat er sie bidʿa genannt und sie gelobt. Der Prophet – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – hat diese Sunna nicht eingeführt, sondern er hat sie bestimmte Nächte gebetet und dann wieder unterlassen, ohne sie kontinuierlich weiterzuführen und er hat die Menschen nicht zu diesem Anlass versammelt. Ebenso gab es diese Gewohnheit in der Zeit von Abu Bakr – Allāhs Wohlgefallen auf ihm – nicht, sondern erst ʿUmar – Allāhs Wohlgefallen auf ihm – hat die Menschen dazu versammelt und sie dazu aufgerufen und dies auch bidʿa genannt. In Wirklichkeit handelt es sich dabei auch um eine Sunna, entsprechend der Aussage des Propheten – möge Allāh mit ihm zufrieden sein:
„Haltet euch fest an meine Sunna und die Sunna der rechtgeleiteten Kalifen nach mir“ und „Folgt nach mir Abu Bakr und ‘Umar“.
Dieser Erklärung zufolge ist unter dem Hadith: „Jede Neuerung ist bidʿa“ zu verstehen, dass damit jede Neuerung gemeint ist, die den Grundlagen der Scharia widerspricht und die durch keine Sunna gestützt wird.
Für die unterschiedlichen Kategorien von bidʿa gibt es folgende Beispiele:
1) Verbotene bidʿa: Alles, was dem Koran und der Sunna und dem Konsens der Gelehrten widerspricht, gilt als verbotene bidʿa, zum Beispiel das, was die Schulen der marǧi’a, der khawāriǧ, der qadariya und der ǧabariya hervorgebracht haben.
2) Notwendige bidʿa: Zum Beispiel Beweisführung gegen irregeleitete Gruppierungen oder die Beschäftigung mit der Grammatik mit dem Ziel, das Buch Allāhs und die Aussagen seines Gesandten – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – zu verstehen.
3) Empfohlene bidʿa: So wie das Erbauen von Schulen, das gemeinsame tarāwīḥ-Gebet in der Moschee hinter einem Imam, das Vormittags-Gebet (ḍuḥā) in der Moschee in Gemeinschaft – es wird von Mujāhid überliefert: „Urwah ibn Zubayr und ich sind in die Moschee gekommen und da war Abdullah ibn ʽUmar, der in Richtung des Zimmers von ʽAischa saß, und die Leute beteten in der Moschee das ḍuḥā-Gebet, und wir haben ihn nach diesem Gebet gefragt und er sagte: „ bidʿa“. (Bukhari und Muslim). Hier handelte es sich um bidʿa, weil die Menschen sich zu diesem Gebet versammelten, während das Vormittagsgebet an sich keine bidʿa darstellt, denn der Gesandte Allāhs hat dieses Gebet verrichtet und dazu aufgerufen.
4) Erlaubte bidʿa: z. B. das Händeschütteln nach dem Gebet und die Vermehrung der Arten von Genuss beim Essen, Trinken, Kleidung, usw.
5) Verpönte bidʿa: z.B. das Ausschmücken von Moscheen.
Dies ist es, was ich hier in aller Kürze erwähnen wollte und ich hoffe, dass jene, die andere Menschen der Lasterhaftigkeit und der bidʿa bezichtigen, die Rechtstexte korrekt lesen und zum besseren Verständnis das lesen, was die Gelehrten der aufrichtigen salaf hierzu geschrieben haben.
1 Muḥammad Ibrāhīm al-Ḥafnāwī: Fatāwā šarʽīyah muʽāṣirah. Al-Qāhirah, Dār al-ḥadīṯ, 2009. S. 548-552.
2 So sagt Imam al-Nawawī zu diesem Ḥadīth: „Und in diesem Ḥadīth liegt die Beschränkung der Aussage des Propheten: „Jede Neuerung ist eine bidʿa und jede bidʿa ist eine Irreleitung.“ Damit ist die falsche und verpönte Erneuerung gemeint. Das wurde schon im Kapitel über das ǧumʿa-Gebet behandelt. Wir sagten dort, dass die bidʿas von fünf Kategorien sind: notwendig, empfohlen, verboten, verpönt und erlaubt.“ In seinem Scharḥ ṣaḥīḥ muslim (Anm. d. R.)