Das Konzept der Innovation (bid’a) im Islam

09.07.2016

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Allgemein

Das Konzept der Innovation (bid’a) im Islam

Mit dem Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Es gibt sehr wenige Themen im Islam, die so viel Kontroverse erzeugen wie „Was ist Sunna und was ist Bidʿa“ – vielleicht aufgrund der Zeit, in der die Muslime leben, und aufgrund der Herausforderungen, die an sie gestellt werden.

Ohne Zweifel ist einer der größten ausschlaggebenden Momente in der islamischen Zeitgeschichte der letzten tausend Jahre das Ende des islamischen Kalifats zu Beginn des letzten Jahrhunderts – ein Geschehnis, das nicht nur das Ende temporärer, weltlicher Macht bedeutete, sondern auch das Ende des Konsenses des sunnitischen Islams.

Keiner, der sich mit der klassischen Literatur in irgendeinem Bereich auskennt – sei es die Koran-Exegese (fafsīr), der Hadith oder die Normenlehre (fiqh) – wird daran vorbeikommen, ohne zu bemerken, dass die heutzutage gestellten Fragen, die zu den grundlegenden Fundamenten des islamischen Rechts und seiner Hilfswissenschaften gehören, damals ganz einfach nicht gestellt wurden. Nicht, weil die Gelehrten damals diese Fragen nicht hätten hervorbringen können, sondern weil sie die Antworten bereits im Vorhinein wussten. Das Ziel meiner Rede heute Abend ist es, einige Missverständnisse zum Thema Innovation (Bidʿa) im Islam im Lichte der prophetischen Ahādīth zu beseitigen.

„Hütet euch vor Neuerungen, denn jede Neuerung ist eine Erfindung,
und jede Erfindung leitet in die Irre,
und jede Irre leitet ins Feuer.“

Die Quellen, die ich benutze, sind traditionelle islamische Quellen, und meine Rede wird sich auf drei Punkte beziehen:

  1. Die Gelehrten sagen, der obige Hadith beziehe sich nicht ausnahmslos auf alle Erneuerungen, sondern nur auf jene, die im islamischen Recht keine Gültigkeit besitzen.
    Die Verwendung des Wortes „Jede“ im Hadith stellt keine absolute Verallgemeinerung dar, da es sehr viele ähnliche Verallgemeinerungen im Koran und in den Ahadith gibt, die man nicht uneingeschränkt anwenden kann, sondern die vielmehr durch andere Einschränkungen in Primärquellen modifiziert werden.

  2. Die Sunna und der Weg des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) bestanden darin, neue Handlungen im Islam anzunehmen, solange sie gut waren und nicht in Konflikt mit den festgelegten Prinzipien islamischen Rechts gerieten – und anderweitige Dinge abzulehnen.

  3. Neue Angelegenheiten im Islam werden nicht deshalb abgelehnt, weil sie im ersten Jahrhundert nicht existierten, sondern sie müssen nach der umfassenden Methodologie der Rechtsprechung ausgewertet und beurteilt werden.

Unser erster Punkt, der Hadith beziehe sich nicht ohne Einschränkung auf alle neuen Angelegenheiten, sondern nur auf jene, denen das islamische Recht keine Gültigkeit zuspricht, mag auf den ersten Blick seltsam klingen, da der Wortlaut des Hadith besagt: „Jede neue Angelegenheit ist Erneuerung und jede Erneuerung ist Irre, und jede Irre leitet ins Feuer.“

Nun, das Wort bidʿa oder „Erneuerung“ bedeutet linguistisch „etwas Neues“, daher muss sich unsere Frage auf die Generalisierung des Wortes „Jede“ im Hadith beziehen: Bedeutet es wörtlich, dass alles Neue in der Welt ḥarām (verboten) ist? Die Antwort lautet: nein. Wieso?

Wenn wir diese Frage beantworten, werden wir feststellen, dass es im Koran und der Sunna ähnliche Generalisierungen gibt, so wie das Wort Allāhs des Allmächtigen in der Sūrat an-Nadschm lautet: „…und dass es für den Menschen nichts anderes geben wird als das, worum er sich (selbst) bemüht.“(Koran, 53:39)

Obwohl es eine überwältigende Anzahl an Beweisen dazu gibt, dass ein Muslim von spirituellen Handlungen anderer Nutzen zieht, sei es von den Mitmuslimen, der Gebete der Engel für ihn, das Totengebet, die Almosen, die in seinem Namen gegeben werden und die Gebete von Gläubigen für einen.

Oder betrachten wir die Worte Allāhs an die Ungläubigen in Sūrah al-Anbiyāʾ: „Gewiss, ihr und das, dem ihr anstatt Allāhs dient, seid Brennstoff der Hölle.“ (Koran, 21:98)

Dem ihr dient ist ein verallgemeinernder Ausdruck, obwohl es keinen Zweifel darüber gibt, dass Jesus und seine Mutter und die Engel allesamt abseits von Allāh angebetet werden, aber kein „Brennstoff der Hölle“ sind, und somit nicht das, was der Vers meint. Oder das Wort Allāhs des Allerhöchsten, in der Surah al-Anʿām, über die vergangenen Nationen, die den Warnern, die ihnen gesandt wurden, keine Beachtung schenkten: „Als sie dann vergaßen, womit sie ermahnt worden waren, öffneten Wir ihnen die Tore zu allen Dingen.“(Koran, 6:44)

Obwohl die Tore der Barmherzigkeit ihnen nicht geöffnet wurden. Und der Hadith, von Muslim überliefert, in dem der Prophet ﷺ sagt: „Niemand, der vor Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang betet, wird in die Hölle eintreten.“

Der zwar einen verallgemeinernden Ausdruck darstellt, welcher definitiv nicht das besagt, was er äußerlich andeutet. Denn jemand, der zwar das Morgen- und das Nachmittagsgebet verrichtet, aber alle anderen Gebete sowie verpflichtenden Handlungen auslässt, ist damit sicherlich nicht gemeint. Es ist eher eine Verallgemeinerung, deren beabsichtigter Bezug speziell ist, oder eine Verallgemeinerung, die durch andere Texte bestimmt ist.

Denn sobald es voll-authentische Ahadith gibt, muss eine Übereinstimmung darin gefunden werden, weil sie in Wirklichkeit wie ein Hadith sind, sobald Aussagen, die auftauchen ohne weitere Deutung sind, durch eben andere gedeutet werden müssen, sodass die kombinierten Implikationen von allen gebraucht werden können.

Sehen wir uns für einen Moment die Bidʿa (Erneuerungen) im Lichte der Sunna des Propheten ﷺ in Bezug auf neue Angelegenheiten an. Sunna und Bidʿa sind zwei entgegengesetzte Begriffe in der Sprache des Gesandten ﷺ, sodass keines davon definiert werden kann, ohne Bezug zum anderen herzustellen – Tatsachen werden durch Gegensätze erklärt.

Viele Autoren haben versucht, Bidʿa ohne Bezug auf die Sunna zu definieren, obwohl es elementar ist, und sind somit in unauflösbare Schwierigkeiten und Probleme mit den primärtextlichen Beweisen gekommen, welche ihrer Definition von Erneuerung widersprechen. Hätten sie jedoch die Sunna zuerst definiert, dann hätten sie einen Maßstab ohne Mängel hervorgebracht.

Sunna, sowohl in der Sprache der Araber als auch im islamischen Kontext, bedeutet Brauch, so wie es in den Worten des Propheten ﷺ beschrieben wird: „Derjenige, der eine gute Sunna im Islam einführt (siehe: Reliance of the Traveller, S. 58.1(2) … und derjenige, der eine schlechte Sunna im Islam einführt …“

bedeutet Brauch oder Sitte.

Der Brauch des Propheten ﷺ im Geben der Leitung, Annahme und Ablehnung – das ist die Sunna. „Gute Sunna“ und „schlechte Sunna“ bedeuten „guter Brauch“ oder „schlechter Brauch“, und nicht eventuell irgendetwas anderes.

Somit ist das, was die meisten Schüler – geschweige denn gewöhnliche Menschen – unter der Sunna verstehen:

  • Sunna als prophetischer Hadith (wenn Sunna zum Beispiel von Kitāb [Koran] unterschieden wird, d. h. der Unterschied zu schriftlichen Quellen), oder

  • das Gegenteil von verpflichtend (wenn Sunna als „empfohlen“ im Kontrast zu „verpflichtend“ in rechtlichen Texten dargestellt wird),

weil das Erste ein technischer Begriff ist, der durch Hadithgelehrte geprägt wurde, während das Zweite ein technischer Begriff ist, welcher durch Rechtsgelehrte und Spezialisten in Grundsätzen der Rechtsprechung geprägt wurde.

Beide dieser Gebräuche sind späteren Ursprungs und nicht das, womit Sunna in diesem Fall gemeint ist. Viel eher ist die Sunna des Propheten ﷺ seine Art zu handeln, anzuordnen, anzunehmen und abzulehnen – und die Art seiner vier rechtgeleiteten Kalifen, zu handeln, anzuordnen, anzunehmen und abzulehnen.

Somit müssen Handlungen, die neu begonnen werden, im Lichte der Sunna betrachtet werden – der Annahme oder Ablehnung des Propheten ﷺ.

Es gibt nun in den gründlich beglaubigten Hadith-Sammlungen (Ṣaḥīḥ) eine sehr große Anzahl an Ahadith, die aufzeigen, dass viele der Gefährten des Propheten ﷺ neue Handlungen anfingen – in Form von Dhikr (Aufrufung), Duʿāʾ (Gebete) etc. –, welche der Prophet ﷺ vorher nie gemacht oder angeordnet hat.

Vielmehr taten dies die Gefährten aufgrund ihrer Rückschlüsse und Überzeugungen, dass solche Handlungen ein Teil des Guten sind, mit dem der Islam und der Prophet des Islam kamen, und allgemein betrachtet zu Ähnlichem antrieben – in Übereinstimmung mit den Worten Allāhs, des Höchsten, in Sūrat al-Ḥaǧǧ: „… und tut das Gute, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (Koran, 22:77)

Und dem Hadith des Propheten ﷺ: „Derjenige, welcher im Islam eine gute Sunna einführt, so hat er dafür den Lohn verdient und den Lohn jener, die es ihm nachahmen, ohne dass von deren Belohnungen etwas wegfällt.“

Obwohl der ursprüngliche Kontext des Hadith das Almosengeben war, ist der interpretative Grundsatz – welcher durch den Gelehrtenkonsens festgelegt wurde – derjenige, dass die Pointe in Primärtexten in der Generalisierung ihrer lexikalischen Bedeutung liegt und nicht in der Besonderheit des historischen Kontexts.

Ohne jedoch zu besagen, dass jeder Vorschriften im Islam machen kann, da der Islam durch Prinzipien und Kriterien definiert ist, sodass wenn jemand eine Sunna initiiert, diese den Regeln, Strukturen und primärtextlichen Beweisen unterworfen sein müssen.

Von diesem investigativen Ansatz wird man erkennen, dass viele der prophetischen Gefährten verschiedene Handlungen durch ihre eigene, persönliche Argumentation (Iǧtihād) durchführten – und dass es die Sunna und die Art des Propheten ﷺ war, beides zu akzeptieren:

  • Jene Handlungen gottesdienstlicher Art als auch gute Taten, welche im Einklang mit dem Islam waren und nicht im Gegensatz dazu standen.

  • Und jene abzulehnen, welche anderweitig waren.

Das waren seine Sunna und Art, nach welcher seine Nachfolger – Kalifen als auch Gefährten – fortfuhren und nach welcher islamische Gelehrte die Regel abgeleitet haben, dass jede neue Angelegenheit nach den Prinzipien und Primärtexten religiöser Normativität beurteilt werden muss.

Was auch immer dadurch als gut erkannt wird, ist gut, und was auch immer als widerrechtliche Handlung und schlecht erkannt wird, wird abgelehnt und als tadelnswerte Erneuerung (Bidʿa) bezeichnet. Das Erste bezeichnen sie manchmal als gute Erneuerung (Bidʿa ḥasana) – in Anbetracht dessen, dass es sich lexikalisch um eine Erneuerung handelt, es rechtlich aber keine Erneuerung ist, sondern eher eine ableitbare Sunna, so lange die Primärtexte der Religion ihr Akzeptanz zusprechen.

Wir wenden uns nun den primärtextlichen Quellen zu, die wir angesprochen haben, die sich auf die Handlungen der Gefährten und darauf, wie der Prophet ﷺ selbst darauf reagiert hat:

(1) Al-Bukhārī und Muslim überliefern von Abū Hurayra (möge Allāh mit ihm zufrieden sein), dass beim Abendgebet der Prophet ﷺ zu Bilāl gesagt hat: „Erzähl mir von einer Tat, die du im Islam begingst, und auf deren Lohn du am meisten hoffst! In dieser Nacht hörte ich deine Schritte vor mir im Paradies.“
Da sagte Bilāl: „Ich habe keine Tat im Islam begangen, auf deren Lohn ich am meisten hoffe, außer dass ich bei jeder vollständigen großen rituellen Waschung bei Tag oder bei Nacht für meinen Herrn bete, so viel mir bestimmt ist zu beten.“

Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī sagt in Fatḥ al-Bārī: Dieser Hadith zeigt, dass es erlaubt ist, persönliche Schlussfolgerung (Iǧtihād) im Aussuchen der Gebetszeit für (freiwillige) Gebete anzuwenden, da Bilāl zu dem erwähnten Entschluss selbst gekommen ist und der Prophet ﷺ ihn darin bestätigt hat.

Ähnlich dazu ist der Hadith, der in al-Bukhārī erwähnt wird, in dem es darum geht, dass Khubayb – welcher darum bat, zwei Rakʿāt zu beten, bevor er von den Götzendienern Mekkas umgebracht wurde – der Erste war, der die Sunna der zwei Rakʿāt für jene, die sicher in den Tod gehen, einführte.

Diese AAhadith sind explizite Beweise darüber, dass Bilāl und Khubayb ihre eigene Schlussfolgerung (Iǧtihād) in Bezug auf das Gebet benutzt haben, ohne vorher eine Anordnung oder einen Beispielfall vom Propheten ﷺ zu hören – außer der Anordnung, die Pflichtgebete zu vollführen.

(2) Al-Bukhārī und Muslim überliefern, dass Rifāʿa ibn Rāfiʿ sagte:
„Als wir hinter dem Propheten ﷺ beteten, und er den Kopf von der Beugung erhob und sagte: ‘Allāh hört denjenigen, der Ihn lobpreist’, sagte ein Mann hinter ihm: ‘Unser Herr, Dein ist der Lob, im Überfluss, gänzlich, und darin reich gesegnet.’ Als er aufstand, um zu gehen, fragte der Prophet ﷺ: ‘Wer hat das gesagt?’ – und derjenige antwortete. Daraufhin sagte der Prophet ﷺ: ‘Ich sah ungefähr dreißig Engel, wie sie sich darum bemühten, dies als Erste niederzuschreiben.’“

Ibn Ḥaǧar sagt in seinem Fatḥ al-Bārī, dass dieser Hadith die Erlaubnis zur Einführung neuer Ausdrücke der Lobpreisung im Gebet – jenseits von den durch Ahadith überlieferten – darstellt, da jene oben genannten Worte eher eine Ergänzung und einen Nachtrag zu den bekannten Sunna-Dhikr darstellen.

(3) Al-Bukhārī überliefert von ʿĀʾischa (möge Allāh mit ihr zufrieden sein), dass der Prophet ﷺ einen Mann als Anführer einer Expedition entsandte, der für seine Gefährten den Koran während des Gebets rezitierte und jede Rezitation mit der Sūra al-Ikhlāṣ (Koran 112) beendete. Als sie zurückkamen, erwähnten sie dies dem Propheten ﷺ, und er sagte ihnen: Fragt ihn, warum er das gemacht hat. Als sie ihn fragten, sagte er: Weil es Allāh, den Barmherzigen, beschreibt, und ich es zu rezitieren liebe. Der Prophet ﷺ sagte ihnen: Sagt ihm, dass Allāh ihn liebt.

Trotz all dem ist uns kein Gelehrter bekannt, der die Ansicht vertritt, das oben Erwähnte sei empfehlenswert, da die Handlungen des Propheten ﷺ, die er regelmäßig vollzog, besser sind. Seine Bestätigung solcher Taten jedoch zeigt seine Akzeptanz verschiedener Formen von Gehorsamkeit und Gebetshandlungen, und es zeigt zudem auf, dass er sie nicht als eine verwerfliche Erneuerung (Bidʿa) ansah – so wie die Frömmler untereinander wetteifern, wer zuerst Handlungen als Innovation und Irreleitung verketzern kann.

Des Weiteren stellen wir fest, dass alle vorhergegangenen Ahadith zum Thema Gebet sind, welches das Wichtigste im Bereich physischer Gebetshandlungen ist, und über welches der Prophet ﷺ gesagt hat: Betet, so wie ihr mich beten seht. Trotz allem hat er die oben erwähnten Beispiele persönlicher Argumentation akzeptiert, weil sie nicht von der vorgegebenen Form abwichen. Jede Grenze muss beobachtet werden, da es Spielraum in allem abseits davon gibt – so lange sie sich im generellen Geiste der Aufrufung befinden.

Das ist die Sunna des Propheten ﷺ und sein Brauch. Islamische Gelehrte leiten davon ab, dass jede Handlung, zu der es Beweise in der Religion gibt und die weder einem unmissverständlichen Primärtext widerspricht noch schädliche Konsequenzen nach sich zieht, sich nicht in der Kategorie tadelnswerter Erneuerungen (Bidʿa) befindet, sondern eher Teil der Sunna ist – selbst wenn schon etwas existiert, dessen Ausübung dem überlegen ist.

(4) Al-Bukhārī berichtet von Abū Saʿīd al-Khuḍrī, dass eine Gruppe von Gefährten des Propheten ﷺ zu einer Reise aufbrach und bei einem Feldlager von einigen Wüstenarabern niederging, welche sie fragten, ob sie nicht ihre Gastgeber sein möchten. Diese verneinten jedoch.

Der Anführer des Feldlagers wurde später von einem Skorpion gestochen, und seine Gefolgsleute versuchten alles, um ihn zu heilen. Als nichts half, sagte einer: Wenn jemand zu der Gruppe, die nahe uns kampiert, gehen könnte, dann hätten sie vielleicht etwas für uns. Also gingen sie hin und sagten: Oh ihr Männer, unser Anführer wurde gestochen, und wir haben alles versucht. Hat jemand von euch etwas dagegen?

Einer antwortete: Ja, bei Allāh, ich rezitiere heilende Worte (ruqya) für Menschen, aber bei Gott, wir haben euch gefragt, ob ihr unsere Gastgeber sein wollt, und ihr habt verneint. Also werde ich nichts rezitieren, so lange ihr uns kein Entgelt zahlt. Sie einigten sich daraufhin auf eine Schafsherde. Der Mann ging und begann die Fātiḥa über den Mann zu rezitieren, bis dieser aufstand und umherging, als sei er ein Kamel, das von seinen Fußfesseln freigelassen wurde, ohne dass ihm etwas zugestoßen war.

Sie bezahlten die vereinbarte Summe, und manche der Gefährten wollten dies aufteilen. Doch der Rezitator sagte: Wir machen nichts, bis wir den Propheten ﷺ erreicht haben und ihm davon erzählen, auf dass er uns sagen möge, was wir zu tun haben. Sie kamen zum Propheten ﷺ und erzählten ihm, was vorgefallen war, und er sagte: Woher wusstest du, dass es von den heilenden Worten ist? Du hattest Recht. Teilt es auf und gebt mir einen Anteil.

Dieser Hadith zeigt eindeutig, dass der Gefährte kein vorhergehendes Wissen darüber hatte, dass das Rezitieren der Fātiḥa zu Heilungszwecken (ruqya) erlaubt ist. Der Rezitator tat dies aufgrund seiner persönlichen Meinungsfindung (iǧtihād), und da es nichts widersprach, das verbindlich war, hat ihn der Prophet ﷺ darin bestätigt, weil es von seiner Sunna und seinem Brauch war, etwas anzunehmen und zu bestätigen, das Gutes und nichts Schlechtes enthielt – selbst wenn es nicht durch die Handlungen des Propheten ﷺ selbst als ein definitives Beispiel vorherging.

(5) Al-Bukhārī überliefert von Abū Saʿīd al-Khuḍrī, dass ein Mann einen anderen dabei hörte, wie dieser Sūrat al-Ikhlās (Koran 112) immer wieder rezitierte, und als der Morgen aufbrach, ging er zum Propheten ﷺ und erwähnte jenen in sarkastischer Weise vor ihm. Der Prophet ﷺ sagte darauf: Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele liegt, es gleicht einem Drittel des Koran.

Ad-Dāraquṭnī zeichnet eine andere Version dieses Hadith auf, in der es heißt: Ich habe einen Nachbarn, welcher in der Nacht betet, aber nichts anderes außer Sūrat al-Ikhlās rezitiert. Dieser Hadith zeigt, dass der Prophet ﷺ diese Person darin bestätigte, dass sie sich nur auf diese eine Sūrah beschränkt, während sie in der Nacht betet, obwohl es etwas ist, das er selbst ﷺ nicht tat, und obwohl seine eigene Praxis der gesamten Koranrezitation überlegen war. Dennoch lag die Handlung des Mannes in den allgemeinen Vorlagen der Sunna, und es gab auf keinen Fall etwas Tadelnswertes daran.

(6) Aḥmad und Ibn Ḥibbān überliefern von ʿAbd Allāh ibn Burayda, dass sein Vater gesagt hat: Ich betrat mit dem Propheten ﷺ die Moschee, in welcher ein Mann betete: Oh Allāh, ich bitte von Dir durch die Tatsache, dass ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Dir, dem Einzigen, dem Absoluten, welcher nicht zeugt noch gezeugt wurde, und dem nichts gleich ist. Der Prophet ﷺ sagte: Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele liegt, er hat Allāh mit Seinem größten Namen angesprochen, mit welchem Er bei Gebeten antwortet und bei Bittgebeten gibt.

Es ist klar, dass dieses Gebet spontan vom Gefährten kam, und da es der Religion entsprach, bestätigte es der Prophet ﷺ mit dem höchsten Grad an Akzeptanz und Beifall, während hingegen nicht bekannt ist, dass der Prophet ﷺ ihm jemals dies beigebracht hatte (Adillat Ahl as-Sunna wa-l-Ǧamāʿa, 119–133).

Wir können nun zu dem Hadith zurückkehren, mit dem ich meine Rede heute Abend begann: Der Gesandte Allāhs ﷺ hat gesagt: …hütet euch vor Neuerungen, da jede Erneuerung eine Fehlleitung ist. Und es ist auch so zu verstehen, wie es ein klassischer Gelehrter des Islams darlegt, Schaikh Muḥammad al-Ǧurdānī:

Hütet euch vor Neuerungen! – Distanziert euch und hütet euch vor Angelegenheiten, die vorher nicht existiert haben, wie z.B. Dingen, die der Religion widersprechen. Denn jede Innovation ist eine Fehlleitung – jede Innovation ist das Gegenteil von der Wahrheit, d.h. Lüge. Ein Hadith, der an einer anderen Stelle überliefert wird, besagt: Jede Neuerung ist Innovation, jede Innovation ist Fehlleitung, und jede Fehlleitung führt ins Feuer – das bedeutet, dass jeder, der fehlgeleitet ist, egal ob durch sich selbst oder durch das Befolgen anderer, in der Hölle ist. Dieser Hadith bezieht sich auf Angelegenheiten, die keine guten Erneuerungen sind, die im heiligen Recht fußen.

Es wird – von al-ʿIzz ibn ʿAbd as-Salām – festgehalten, dass Erneuerungen (bidʿa) unter fünf Rubriken der Normativität fallen: verpflichtend, ungesetzlich, empfehlenswert, anstößig und erlaubt:

(1) Die erste Kategorie schließt Neuerungen mit ein, die verpflichtend sind, wie das Niederschreiben des Koran und der Regeln des Islams, als befürchtet wurde, dass etwas davon verloren gehen könnte; das Studium der arabischen Disziplinen, die notwendig sind, um den Koran und die Sunna zu verstehen – wie z.B. Grammatik, Lexikographie, Hadith-Klassifizierung zur Unterscheidung authentischer und gefälschter Überlieferungen der prophetischen Tradition – sowie die philosophischen Widerlegungen der Argumente, welche die Muʿtazila hervorgebracht haben, und Ähnliches.

(2) Die zweite Kategorie beinhaltet unrechtmäßige Erneuerungen, wie illegale Abgaben, das Verleihen von Autorität in Bereichen des religiösen Rechts an jemanden, der dafür ungeeignet ist, das Aufopfern seiner Zeit, um die Glaubensgrundlagen häretischer Sekten zu studieren, welche denen der Ahl as-Sunna widersprechen, usw.

(3) Die dritte Kategorie besteht aus empfehlenswerten Erneuerungen, wie der Bau von Herbergen und Schulen, die Niederschrift der Forschung islamischer Rechtsschulen, das Verfassen von Büchern mit nützlichem Inhalt, umfangreiche Untersuchungen der grundlegenden und speziellen Anwendungen normativer Prinzipien, Tiefenstudien arabischer Linguistik, das Rezitieren von awrād durch Angehörige eines Sufiweges und das Feiern des Geburtstages des Propheten ﷺ, dabei die beste Kleidung zu tragen und sich dabei zu freuen.

(4) Die vierte Kategorie beinhaltet Erneuerungen anstößiger Natur, wie großzügig ausgebaute Moscheen, die Verzierung des Koran und das Einsetzen eines muballigh (lauter Nachsprecher der Worte Allāhu akbar), wenn die Stimme des Imāms laut und deutlich unter denen zu hören ist, die hinter ihm beten.

(5) Die fünfte Kategorie beinhaltet erlaubte Erneuerungen, wie das Sieben von Mehl, die Benutzung von Besteck sowie angenehmere Nahrung, Getränke und Wohnungen. (Al-Ǧawāhir al-Luʾluʾiyya fī Šarḥ al-Arbaʿīn an-Nawawiyya, 220–221)

Ich werde meine Ausführungen heute Abend mit einer Übersetzung von Schaikh ʿAbd Allāh al-Ġimārī beenden, welcher sagte: In seiner al-Qawāʿid al-Kubrā klassifiziert al-ʿIzz ibn ʿAbd as-Salām die Erneuerungen (bidʿa) ihrem Nutzen, Schaden oder ihrer Gleichgültigkeit entsprechend in fünf Kategorien von Urteilen: verpflichtend, empfohlen, unrechtmäßig, abstoßend und zulässig. Er gibt Beispiele zu jeder und erwähnt ihre Prinzipien innerhalb der Religion. Seine Worte zu diesem Thema zeigen seine scharfe Einsicht und sein umfassendes Wissen über beides – die Grundlagen der Rechtsprechung und die menschlichen Vor- und Nachteile in Bezug auf das, was in den Regeln der Religion festgelegt wurde.

Weil eben seine Klassifizierung von bidʿa auf fest verankertem Wissen in islamischer Normenlehre und den Rechtsprinzipien basiert, wurde sie von Imām an-Nawawī, Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī und der breiten Mehrheit islamischer Gelehrter akzeptiert, und sie sahen es als verpflichtend an, sie auf neue Angelegenheiten in der sich wandelnden Zeit mit den Menschen, die in diesen leben, anzuwenden.

Man mag vielleicht die Ablehnung seiner Klassifizierung damit begründen, dass man sich an den Hadith Jede Erneuerung ist bidʿa festhält – denn jede Neuerung im Bereich der Glaubensgrundlagen ohne Ausnahme ist Irreleitung, wie die Erfindungen der Muʿtazila, Qadarīya, Murǧiʾa usw., welche dem Glauben der frühen Muslime widersprachen. Das ist die Erfindung von Irreleitung, weil sie schadet und keinen Nutzen hat.

Was jedoch die Erneuerung in Taten angeht, bzw. das Vorkommen einer Tat in Verbindung mit Anbetung oder etwas anderem, das im ersten Jahrhundert des Islams nicht existierte, so muss sie notwendigerweise nach den fünf Kategorien, die al-ʿIzz ibn ʿAbd as-Salām erwähnt, klassifiziert werden.

Zu behaupten, solche Erneuerungen wären Irreleitung, ohne jegliche weitere Differenzierung, ist nicht annehmbar, da sich neue Angelegenheiten unter die Anforderungen der Zeit und Generationen mischen, und nichts, was neu ist, dieser Normativität entgeht – egal ob es ausdrücklich in Primärtexten erwähnt oder daraus in irgendeiner Weise ableitbar ist.

Der einzige Grund, warum die islamische Religion in jeder Zeit und an jedem Ort angewendet werden kann und eine vollkommene Ordnung darstellt, ist die Tatsache, dass sie allgemeine methodologische Prinzipien und universelle Kriterien umfasst, zusammen mit dem Können ihrer Gelehrten. Diese können die Primärtexte verstehen, haben Wissen über die verschiedenen Arten der Analogie und Parallelen sowie über andere besonderen Qualitäten, die sie auszeichnen.

Hätten wir jede neue Regel, die nach dem ersten Jahrhundert islamischer Zeitrechnung auftrat, als eine Erneuerung der Irreleitung klassifiziert – ohne zu prüfen, ob sie Nutzen oder Schaden enthält – dann wäre ein großer Teil fundamentalen Wissens des heiligen Rechts sowie der Urteile, die nach Analogschlüssen gefällt wurden, ungültig. Das würde den weiten und umfassenden Geltungsbereich der Religion einengen und begrenzen. (Adillat Ahl as-Sunna wa-l-Ǧamāʿa, 145–147)

Wa jazākum Allāhu khayran, wa-l-ḥamdu lillāhi Rabbi l-ʿālamīn.