Darf ein Ḥanafi seine Gebete zusammenlegen, indem er dabei der šāfiʿītischen Rechtsschule folgt?

27.07.2017

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Ḥanafī Fiqh

Darf ein Ḥanafi seine Gebete zusammenlegen, indem er dabei der šāfiʿītischen Rechtsschule folgt?

Frage: As-salāmu ʿalaikum. Folgendes Szenario: Man wird vom Arbeitgeber auf eine Dienstreise mit sehr intensivem Ausbildungsprogramm für die Dauer von drei Tagen (ausgenommen An- und Abreise) in ein über 80 km weit entferntes Schulungszentrum geschickt. Es ist eine Herausforderung, pünktlich zu beten, und man beschließt, der schāfiʿītischen Rechtsschule zu folgen und die Gebete als Reisender zusammenzuziehen.

a) Muss man nun auch der schāfiʿītischen Rechtsschule in Hinblick auf rituelle Reinheit (ṭahāra), Gebetswaschung (wuḍūʾ) und Gebet folgen?
b) Kürzt man die Gebete gemäß der schāfiʿītischen Vorgabe der zeitlichen Begrenzung auf drei Tage oder hält man sich an die ḥanafitische Zeitbegrenzung von 14 Tagen?

Antwort: Wa-ʿalaikumu s-salām. Um eine Erleichterung einer anderen Rechtsschule berechtigt annehmen zu können, muss man sich sicher sein – etwa auf der Grundlage von Wissen, das man von Gelehrten erworben hat, oder durch ein sicheres Verständnis eines authentischen Textes –, dass die Handlung gemäß dieser anderen Rechtsschule richtig und gültig ist, und zwar unter Einhaltung all ihrer Bedingungen und Voraussetzungen.

In Bezug auf das Gebet ist die ṭahāra eine der Voraussetzungen für seine Gültigkeit. Daher muss sowohl die rituelle Reinheit als auch das Gebet selbst den Vorgaben der anderen Rechtsschule entsprechen, damit das Zusammenlegen der Gebete rechtskräftig ist. Die Vermischung der Rechtsschulen (talfīq) in einer Weise, dass die Handlung letztlich keiner anerkannten Position eines Madhhabs entspricht, ist ungültig und verboten. Dies ist Konsens unter den Gelehrten, wie unter anderem von Ibn Ḥaǧar al-Haytamī und Ibn ʿĀbidīn dargestellt.

Praktisch bedeutet dies: Bete jedes Gebet zu seiner vorgeschriebenen Zeit. Achte darauf, dein wuḍūʾ aufrechtzuerhalten, und trage gegebenenfalls Ledersocken (khuff), um die Gebetswaschung zu erleichtern. Wenn du die Sunna-Gebete nicht verrichten kannst, beschränke dich auf die Pflichtgebete. Bedenke, dass das Gebet die erste Handlung sein wird, nach der wir am Tag der Auferstehung befragt werden.

Allāh weiß es am besten, und nur Er gibt Erfolg.

Wa-ʿalaikum assalām

Faraz Rabbani