Auszug aus einer Stellungnahme von seekersguidance
Frage: Wäre es zulässig, wegen der Verbreitung von Krankheiten wie dem Coronavirus nicht zu den Gemeinschaftsgebeten (einschließlich des Freitagsgebets) zu gehen?
Antwort: Die Grundlage ist, dass man nicht hingehen darf, wenn die begründete Furcht besteht, sich mit dieser Krankheit anzustecken oder sie an einem bestimmten Ort durch den Besuch solcher öffentlichen Versammlungen zu verbreiten.
In Anbetracht der gegenwärtigen Situation und der Richtlinien von Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird zu Recht die Wahrung von Vorsicht empfohlen. Das bedeutet, dass man nicht in die Moschee gehen sollte (einschließlich des Freitagsgebets),
(a) wenn man grippeähnliche Symptome aufweist, auch wenn diese nur leicht sind,
(b) wenn man Menschen um sich herum hat, die grippeähnliche Symptome aufweisen, auch wenn diese nur leicht sind,
(c) wenn man in einem Gebiet lebt, in dem die Behörden nachdrücklich von der Teilnahme an öffentlichen Versammlungen abgeraten oder solche Versammlungen vorübergehend verboten haben [Anmerkung: An einigen Orten reagieren die Regierungen sehr langsam und ihre Informationen sind veraltet oder werden unterschätzt, da es an ausreichenden Tests und Ressourcen fehlt. Gleichzeitig nehmen die bestätigten Fälle von Coronaviren weiter zu. Man sollte immer sein eigenes Urteilsvermögen nutzen und öffentliche Versammlungen meiden, insbesondere wenn es Anzeichen für eine gemeinschaftliche Verbreitung des Virus in der eigenen Region gibt].
(d) wenn vertrauenswürdige Experten im jeweiligen Gebiet nachdrücklich zu sozialer Distanz raten, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen.
(e) wenn man die Kriterien der Personen erfüllt, denen die Behörden geraten haben, sich in Quarantäne zu begeben, z. B. Menschen, die kürzlich Länder besucht haben, in denen das Risiko einer Infizierung mit dem Virus hoch ist (China, Italien, Iran, Japan usw.).
(f) wenn man älter oder gesundheitlich angeschlagen ist, insbesondere wenn man sich in einem Gebiet befindet, in dem Fälle von Infektionen exstieren oder wahrscheinlich auftreten werden.
Die Notwendigkeit, öffentliche Versammlungen zu vermeiden (einschließlich der Moschee), ist noch stärker, wenn man in engem Kontakt mit älteren Menschen zu Hause oder anderswo steht, da diese besonders anfällig für diese Krankheit sind, die sich weitgehend unbemerkt ausbreitet. Die Verantwortung jedes einzelnen Muslims besteht nicht nur darin, sich vor Schaden zu schützen, sondern auch darin, anderen keinen Schaden zuzufügen.
(...)
Wenn man nicht zu den oben genannten Gruppen gehört und am Freitagsgebet teilnehmen möchte, so sollte die Wahrscheinlichkeit einer Infektion so weit wie möglich begrenzt werden. Das bedeutet, dass diejenigen Personen, für die das Freitagsgebet grundsätzlich nicht obligatorisch ist, zu Hause beten sollten. Ältere Menschen und Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollten ebenfalls dazu angehalten werden. Moscheen sollten Maßnahmen ergreifen, um ihre Räumlichkeiten sauber zu halten und die Ausbreitung dieser Krankheit zu verhindern.