Das tiefe Nachsinnen – Tafakkur – Ustad Dr. Mahmud Kellner

Datum: 
14.01.2012

Ustad Dr. Mahmud Kellner spricht in diesem Vortrag auf dem Berlin Seminar vom 13. – 15.1.2012 über die Bedeutung des tiefen Nachsinnens und wie der Mensch sich das Nachsinnen aneignen und sich darin üben kann. Es werden hierfür einige Stellen aus dem Iḥya des Imam al-Ghazālī vorgelesen und kommentiert. Die Rezitation der Sura ar-Rahman am Anfang ist von Scheich Sarfraz Butt.

Halal und Haram im Alltag [1] – Ustaḏ Dr. Maḥmūd Kellner

Datum: 
08.12.2013
Kategorie: 

Dies ist die erste Sitzung der lokalen Veranstaltungen von Madrasah in Zusammenarbeit mit der MHG Osnabrück in den Räumlichkeiten der DITIB Moschee in Osnabrück.

Nach einer Koranrezitation spricht Muhammed Bayraktar einige einleitende Worte und Ustaḏ Dr. Maḥmūd Kellner beschreibt daraufhin seine alle zwei Wochen stattfindende Unterrichtsreihe.

Danach behandelt Muhammed Bayraktar seine eigene Unterrichtsreihe anhand des Buches “Agenda to Change our Condition” von Scheich Hamza Yusuf, die ebenfalls alle zwei Wochen stattfindet.

Daraufhin beginnt der Unterricht.

Fasten ohne Absicht

Datum: 
Dienstag, Dezember 17, 2013
Kategorie: 

Frage: Ich wusste früher nicht, dass für mich eine Absicht notwendig war, um im Ramaḍān zu fasten. Daher weiß ich nicht, ob ich für jedes Fasten eine Absicht gefasst hatte oder nicht. Ich glaube ich wusste, dass es Fard war. Darf ich vermuten, dass ich damit eine Absicht für jeden Fastentag gefasst habe? Falls nicht: Kann ich dann einfach nur für jeden Tag, der durch die fehlende Absicht als ungültig gilt, einen Tag als Ersatz fasten?

Absicht des Fastens

Datum: 
Dienstag, Dezember 17, 2013
Kategorie: 

Frage:

Ich bin gestern aufgewacht, als die Zeit für Saḥūr bereits vergangen war, und es waren ungefähr noch 45 Minuten für ṣalāt al-faǧr übrig. Wird mein Fasten trotzdem noch Akzeptiert, wenn ich meine Absicht erst nach der Saḥūr Zeit gefasst habe?

Über das Nachholen versäumter Gebete

Datum: 
Dienstag, Dezember 17, 2013

Frage:

Ich bin 20 Jahre alt und seit nun 4 Jahren praktizierender Muslim. Ich weiß jetzt nicht, ob ich verpflichtet bin, alle Gebete vom Tage meiner Pubertät bis zu Beginn des Praktizierens nachzuholen. Erstens bin ich mir nicht sicher, wann genau meine Pubertät begann, es dürfte so um das 14. bzw. 15. Lebensjahr gewesen sein. Bin ich verpflichtet diese Gebete nachzuholen? Ich hatte nie wirklich Anweisungen oder Unterricht bezüglich des Gebets bekommen. Als ich mit dem Praktizieren begann, war es fast schon so als wäre ich konvertiert. Bitte geben Sie mir eine Fatwa, so dass ich alsbald damit beginnen kann dies nachzuholen, sofern ich dazu verpflichtet bin.

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