Datum: 
27.07.2017

Wann sollte man sich während der Iqāmah  (Gebetsruf) für das Gebet erheben?

Beantwortet von Muftī Muhammad ibn Adam

Frage: Wann sollte man aufstehen, wenn der Zeitpunkt zum Gebet in Ǧamā‘a (Versammlung/Gemeinschaft) eingetreten ist?

Antwort: Der berühmte ḥanafītische Jurist (Faqīh) Imām al-Ḥaṣkafī (möge Allāh ihm gnädig sein) führt im Rahmen einer Diskussion über die Manieren und Etikette (Adāb) des Gebets aus: „Das Gebet (ṣalāt) hat gewisse Anstandsregeln. Sie auszulassen ist keine Sünde und erfordert keine Verwarnung, wie beispielsweise das Weglassen der nicht betonten Sunnah, aber das Ausführen ist besser.“

Hinsichtlich einer solchen Etikette des Gebets erklärt Imām al-Ḥaṣkafī (möge Allāh ihm gnädig sein) weiterhin: „Und der Imām und die Anhänger stehen auf, wenn gesagt wird ‚Kommt zum Erfolg‘ (Ḥayya ‘ala al-falāḥ), sollte sich der Imām sich in der Nähe der Gebetsnische (Miḥrāb) befinden; andernfalls (wenn der Imām nicht in der Nähe des Miḥrāb sitzt) stehen die Leute in jeder Reihe dann auf, wenn der Imām sie erreicht. Wenn der Imām von vorne eintritt, sollen sie aufstehen, sobald sie den Imām sehen. Wenn der Imām selbst den Ruf zum Gebet (Iqāmah) im Masjid verlauten lässt, dann sollten sie nicht aufstehen, ehe die Iqāmah vollendet wurde.“ (vgl. Radd al-Muḫtār ‘ala Ad-Durr al-Muḫtār, 1/479, Bāb Ṣifāt al-Ṣalāt)

In Anbetracht des obigen Textes ergeben sich drei Situationen:

1) Wenn der Imām in der Nähe des Platzes, von dem aus er das Gebet leitet, oder des Miḥrābs sitzt, dann sollten er und die anderen aufstehen, sobald sie den Ruf ´ Ḥayya ‘ala al-falāḥ´ hören. Dies wird als eine Anstandsregel des Gebets erachtet; daher wird das Nichtbefolgen weder als Sünde noch als Schuldhaftigkeit (karāha) aufgefasst.

2) Wenn der Imām nicht in der Nähe des Miḥrāb sitzt, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Wenn der Imām von hinten eintritt, so stehen die Menschen jeweils dann auf, sobald er an ihrer Reihe vorbeigeht.

b) Wenn der Imām von vorne eintritt, dann sollte jeder aufstehen, sobald er den Imām eintreten sieht.

3) Wenn der Imām selbst die Iqāmah spricht, so sollte jeder aufstehen, sobald die Iqāmah vom Imām beendet wurde.

An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass all das oben Genannte zur Etikette (Adāb) des Gebets zählt und nicht als etwas Notwendiges oder als eine bestätigte Sunnah angesehen wird. Daher ist das Weglassen der genannten Richtlinien nicht notwendigerweise eine Missetat. Niemand sollte jemanden tadeln oder ihm Vorwürfe machen, wenn er nicht zum empfohlenen Zeitpunkt aufsteht. Heutzutage wird dieser Sache mehr Bedeutung beigemessen, als sie verdient.

Und Allāh weiß es am besten.

Muhammad ibn Adam

Darul Iftaa. Leicester, UK