Datum: 
17.12.2013
Kategorie: 

Die Sunna-Handlungen des ghusl sind folgende:

  1. Man beginnt mit „Bi-smillāhi r-Raḥmāni r-Raḥīm /Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen“.
  2. Man entfernt jegliche unreine Substanzen vom Körper (Schaikh ʿumar Barakat: ob rein oder unrein, beides wird entfernt).
  3. Man führt die Waschung durch, so wie man es auch vor dem Gebet macht.
  4. Man schüttet dreimal Wasser über den Kopf, dabei beabsichtigend, den Zustand der großen Unreinheit oder der Menstruation aufzuheben, oder um die Erlaubnis zu bekommen, das Gebet verrichten zu können. Dabei führt man die Finger durch die Haare, um sie zu durchdringen.
  5. Anschließend kippt man dreimal Wasser über die rechte Seite des Körpers, dann dreimal über die linke Seite, sichergehend, dass das Wasser alle Gelenke und Hautfalten erreicht, und man reibt sich mit diesem Wasser.
  6. Wenn man nach der Menstruation das Bad nimmt, so soll eine Frau etwas Moschus benutzen, um den Nachgeruch des Blutes zu beseitigen.

Das kurzgefasste Minimum liegt in der Durchführung der zwei obligatorischen Pflichten (farḍ), welche folgende sind:

  1. Die Absicht (nīya) zu haben, wenn das Wasser erstmalig mit den Körperteilen in Kontakt kommt, die gewaschen werden müssen (siehe oben Punkt 4),
  2. Und, dass das Wasser sowohl alle Haare als auch die gesamte Haut erreicht (Schaikh Nūḥ: bis zu den Haarwurzeln, unter die Fingernägel, die äußerlich sichtbaren Teile der Ohrkanäle, obwohl die Reihenfolge der Waschung der Körperteile nicht verpflichtend ist), sogar unter die Vorhaut eines nicht beschnittenen Mannes sowie die Schamteile einer Frau, welche keine Jungfrau mehr ist, die normalerweise geschlossen sind, wenn man sich hinhockt, um das Geschäft zu erledigen.

Aus: Reliance of the Traveller von Schaikh Nūḥ.

Übersetzt von H. Haddad