Datum: 
09.07.2016

Das Konzept der Innovation im Islam

Der folgende Text entstammt einer Rede Shaykh Nuh Kellers an der Universität Nottingham and Trent am 25. Januar 1995

 

Mit dem Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

Es gibt sehr wenige Themen im Islam, die so viel Kontroverse erzeugen wie “Was ist Sunnah und was ist Bid'a” - vielleicht aufgrund der Zeit, in der die Muslime leben und aufgrund der Herausforderungen an sie. Ohne Zweifel ist einer der größten ausschlaggebenden Momente in der islamischen Zeitgeschichte der letzten tausend Jahre das Ende des islamischen Kalifates zu Beginn des letzten Jahrhunderts, ein Geschehnis, das nicht nur das Ende temporärer, weltlicher Macht bedeutete, sondern auch das Ende des Konsens des sunnitischen Islam.

Keiner, der sich mit der klassischen Literatur in irgendeinem Bereich auskennt, sei es die Qur´ānexegese (Tafsir), der Hadiṯ oder die Normenlehre (Fiqh), wird daran vorbeikommen ohne zu bemerken, dass die heutzutage gestellten Fragen, die zu den grundlegenden Fundamenten des islamischen Rechts und ihrer Hilfswissenschaften gehören, damals ganz einfach nicht gestellt wurden. Nicht weil die Gelehrten damals diese Fragen nicht hervorbringen konnten, sondern weil sie die Antworten schon im Vorhinein wussten.

Das Ziel meiner Rede heute Abend ist es, einige Missverständnisse zum Thema Innovation (Bid'a) im Islam, im Lichte der prophetischen Ahadiṯ zu beseitigen.

Hütet euch vor Neuerungen, denn jede Neuerung ist eine Erfindung, und jede Erfindung leitet in die Irre, und jede Irre leitet ins Feuer.“

Die Quellen, die ich benutze, sind traditionelle islamische Quellen, und meine Rede wird sich auf drei Punkte beziehen:

  1. Die Gelehrten sagen, der obige Hadiṯ beziehe sich nicht ausnahmslos auf alle Erneuerungen, sondern nur auf jene, die im islamischen Recht keine Gültigkeit besitzen. Die Verwendung des Wortes „Jede“ im Hadiṯ stellt keine Verallgemeinerung dar, da es sehr viele ähnliche Verallgemeinerungen im Qur'ān und in den Ahadiṯ gibt, die man nicht ohne Einschränkung anwenden kann, sondern die eher durch andere Einschränkungen in Primärquellen modifiziert werden.
  2. Die Sunna und der Weg des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) bestanden daraus, neue Handlungen im Islam anzunehmen so lange sie gut waren und nicht in Konflikt mit den festgelegten Prinzipien islamischen Rechts gerieten, und anderweitige Dinge abzulehnen.
  3. Neue Angelegenheiten im Islam werden nicht deshalb abgelehnt, weil sie im ersten Jahrhundert nicht existierten, sondern nach der umfassenden Methodologie der Rechtsprechung ausgewertet und beurteilt werden müssen.

 

Unser erster Punkt, der Hadiṯ beziehe sich nicht ohne Einschränkung auf alle neuen Angelegenheiten, sondern nur auf jene, denen das islamische Recht keine Gültigkeit zuspricht, mag auf den ersten Blick seltsam klingen, da der Wortlaut des Hadiṯ besagt: “Jede neue Angelegenheit ist Erneuerung und jede Erneuerung ist Irre, und jede Irre leitet ins Feuer.”

Nun, das Wort “bid'a” oder “Erneuerung” bedeutet linguistisch “etwas Neues”, daher muss sich unsere Frage auf die Generalisierung des Wortes “Jede” im Hadiṯ beziehen: bedeutet es wörtlich, dass alles Neue in der Welt haram (verboten) ist? Die Antwort lautet nein. Wieso?

Wenn wir diese Frage beantworten, werden wir feststellen, dass es im Qur'ān und der Sunna ähnliche Generalisierungen gibt, so wie das Wort Allāhs des Allmächtigen in der Surah Nagm lautet:

...und dass es für den Menschen nichts anderes geben wird als das, worum er sich (selbst) bemüht.” (Qur'ān, 53:39)

Obwohl es eine überwältigende Anzahl an Beweisen dazu gibt, dass ein Muslim von spirituellen Handlungen anderer Nutzen zieht, sei es von den Mitmuslimen, der Gebete der Engel für ihn, das Totengebet, die Almosen, die in seinem Namen gegeben werden und die Gebete von Gläubigen für einen.

Oder betrachten wir die Worte Allāhs an die Ungläubigen in Surah al-Anbiya: “Gewiss, ihr und das, dem ihr anstatt Allāhs dient, seid Brennstoff der Hölle.”(Qur´ān, 21:98)

“dem ihr dient” ist ein verallgemeinernder Ausdruck, obwohl es keinen Zweifel darüber gibt, dass Jesus und seine Mutter und die Engel allesamt abseits von Allāh angebetet werden, aber kein “Brennstoff der Hölle” sind, und somit nicht das, was der Vers meint. Oder das Wort Allāhs des Allerhöchsten, in der Surah al-Anam, über die vergangenen Nationen, die den Warnern, die ihnen gesandt wurden, keine Beachtung schenkten:

Als sie dann vergaßen, womit sie ermahnt worden waren, öffneten Wir ihnen die Tore zu allen Dingen.” (Qur´ān, 6:44)

Obwohl die Tore der Barmherzigkeit ihnen nicht geöffnet wurden. Und der Hadiṯ, von Muslim überliefert, in dem der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) sagt:

Niemand, der vor Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang betet, wird in die Hölle eintreten.”

Der zwar einen verallgemeinernden Ausdruck darstellt, welcher definitiv nicht das besagt was er äußerlich andeutet. Denn, jemand der zwar das Morgen- und das Nachmittagsgebet verrichtet, aber alle anderen Gebete sowie verpflichtenden Handlungen auslässt, ist damit sicherlich nicht gemeint. Es ist eher eine Verallgemeinerung, deren beabsichtigter Bezug speziell ist, oder eine Verallgemeinerung, die durch andere Texte bestimmt ist, denn sobald es voll-authentische Ahadiṯ gibt, muss eine Übereinstimmung darin gefunden werden, weil sie in Wirklichkeit wie ein Hadiṯ sind, sobald Aussagen, die auftauchen ohne weitere Deutung sind, durch eben andere gedeutet werden müssen, sodass die kombinierten Implikationen von allen gebraucht werden können.

Sehen wir uns für einen Moment die Bid´a (Erneuerungen) im Lichte der Sunna des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) in Bezug auf neue Angelegenheiten an. Sunna und Bid´a sind zwei entgegengesetzte Begriffe in der Sprache des Gesandten (Allah segne ihn und schenke ihm Heil), sodass keines davon definiert werden kann, ohne Bezug zum anderen herzustellen - Tatsachen werden durch Gegensätze erklärt.

Viele Autoren haben versucht, Bid´a ohne Bezug auf die Sunna zu definieren, obwohl es elementar ist, und sind somit in unauflösbare Schwierigkeiten und Probleme mit den primärtextlichen Beweisen gekommen, welche ihrer Definition von Erneuerung widersprechen. Hätten sie jedoch die Sunna zuerst definiert, dann hätten sie einen Maßstab ohne Mängel hervorgebracht.

Sunna, sowohl in der Sprache der Araber, als auch im islamischen Kontext, bedeutet Brauch, so wie es in den Worten des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) beschrieben wird:

Derjenige, der eine gute Sunna im Islam einführt (siehe: Reliance of the Traveller, S. 58.1(2)...und derjenige, der eine schlechte Sunna im Islam einführt...” bedeutet Brauch oder Sitte.

Der Brauch des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) im Geben der Leitung, Annahme und Ablehnung: das ist die Sunna. “Gute Sunna” und “schlechte Sunna” bedeuten “guter Brauch” oder “schlechter Brauch”, und nicht eventuell irgendetwas anderes. Somit ist das, was die meisten Schüler, geschweige denn gewöhnliche Menschen, unter der Sunna verstehen: nämlich Sunna als prophetischer Hadiṯ (wenn Sunna zum Beispiel von “Kitab” [Qur´ān] unterschieden wird –d.h. der Unterschied zu schriftlichen Quellen), oder das Gegenteil von verpflichtend (wenn Sunna als empfohlen in Kontrast zu verpflichtend in rechtlichen Texten dargestellt wird), weil das Erste ein technischer Begriff ist, der durch Hadiṯgelehrte geprägt wurde, während das Zweite ein technischer Begriff ist, welcher durch Rechtsgelehrte und Spezialisten in Grundsätzen der Rechtsprechung geprägt wurde.

Beide dieser Gebräuche sind späteren Ursprungs und nicht das, womit Sunna in diesem Fall gemeint ist. Viel eher ist die Sunna des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) seine Art zu handeln, anzuordnen, anzunehmen und abzulehnen, und die Art seiner vier rechtgeleiteten Kalifen zu handeln, anzuordnen, anzunehmen und abzulehnen.
Somit müssen Handlungen, die neu begonnen werden, im Lichte der Sunna betrachtet werden - der Annahme oder Ablehnung des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil).

Es gibt nun in den gründlich beglaubigten Hadiṯsammlungen (Sahih) eine sehr große Anzahl an Ahadiṯ, die aufzeigen, dass viele der Gefährten des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) neue Handlungen anfingen, in Form von Aufrufung (Dhikr), Gebeten (Dua) etc. welche der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) vorher nie gemacht oder angeordnet hat. Viel eher taten dies die Gefährten aufgrund ihrer Rückschlüsse und Überzeugungen, dass solche Handlungen ein Teil des Guten sind, mit dem der Islam und der Prophet des Islam kamen, und allgemein betrachtet zu Ähnlichem antrieben, in Übereinstimmung mit den Worten Allāhs, des Höchsten, in Surah Al Hadschdsch: “...und tut das Gute, auf dass es euch wohl ergehen möge!” (Qur´ān 22:77)

Und dem Hadiṯ des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil):
“Derjenige, welcher im Islam eine gute Sunna einführt, so hat er dafür den Lohn verdient und den Lohn jener, die es ihm nachahmen, ohne dass von deren Belohnungen etwas wegfällt.“

Obwohl der ursprüngliche Kontext des Hadiṯ das Almosengeben war, ist der interpretative Grundsatz, welcher durch den Gelehrtenkonsens festgelegt wurde derjenige, dass die Pointe in Primärtexten in der Generalisierung ihrer lexikalischen Bedeutung liegt und nicht in der Besonderheit des historischen Kontexts, ohne jedoch zu besagen, dass jeder Vorschriften im Islam machen kann, da der Islam durch Prinzipien und Kriterien definiert ist, sodass wenn jemand eine Sunna initiiert, diese den Regeln, Strukturen und primärtextlichen Beweisen unterworfen sein müssen.

Von diesem investigativen Ansatz wird man erkennen, dass viele der prophetischen Gefährten verschiedene Handlungen durch ihre eigene, persönliche Argumentation (Idschtihad) durchführten, und dass es die Sunna und die Art des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) war, beides zu akzeptieren: Jene Handlungen gottesdienstlicher Art als auch gute Taten, welche im Einklang mit dem Islam waren und nicht im Gegensatz dazu standen. Und jene abzulehnen, welche anderweitig waren. Das waren seine Sunna und Art, nach welcher seine Nachfolger - Kalifen als auch Gefährten fortfuhren, und nach welcher islamische Gelehrte die Regel abgeleitet haben, dass jede neue Angelegenheit nach den Prinzipien und Primärtexten religiösen Normativität beurteilt werden muss. Was auch immer dadurch als gut erkannt wird, ist gut, und was auch immer als widerrechtliche Handlung und schlecht erkannt wird, wird abgelehnt und als tadelnswerte Erneuerung bezeichnet (Bid'a). Das erste bezeichnen sie manchmal als gute Erneuerung (Bid´a Hasana) in Anbetracht dessen, dass es sich lexikalisch um eine Erneuerung handelt, es rechtlich aber keine Erneuerung ist, sondern eher eine ableitbare Sunna, so lange die Primärtexte der Religion ihr Akzeptanz zusprechen.

Wir wenden uns nun den primärtextlichen Quellen zu, die wir angesprochen haben, die sich auf die Handlungen der Gefährten und darauf, wie der Prophet selbst (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) darauf reagiert hat:

(1) Bukhari und Muslim überliefern von Abu Hurayra (möge Allāh mit ihm zufrieden sein), dass beim Abendgebet der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) zu Bilal gesagt hat: „Erzähl mir von einer Tat, die du im Islām begingst, und auf deren Lohn du am meisten hoffst! In dieser Nacht hörte ich deine Schritte vor mir im Paradies.“ Da sagte Bilal: „Ich habe keine Tat im Islām begangen, auf deren Lohn ich am meisten hoffe, außer dass ich bei jeder vollständigen großen rituellen Waschung bei Tag oder bei Nacht für meinen Herrn bete, soviel mir bestimmt ist zu beten.“

Ibn Hajar Asqalani sagt in “Fath al Bari”: Dieser Hadiṯ zeigt, dass es erlaubt ist persönliche Schlussfolgerung (Idschtihad) im Aussuchen der Gebetszeit für (freiwillige) Gebete anzuwenden, da Bilal zu dem erwähnten Entschluss selbst gekommen ist, und der Prophet (Friede und Segen seien mit ihm) ihn darin bestätigt hat.

Ähnlich dazu ist der Hadiṯ, der in Bukhari erwähnt wird, indem es darum geht, dass Khubayb (welcher darum bat, zwei Rak'at zu beten bevor er von den Götzendienern Mekkas umgebracht wurde) der erste war, der die Sunna der zwei Rak'ah für jene, die sicher in den Tod gehen, einführte. Diese Ahadiṯ sind explizite Beweise darüber, dass Bilal und Khubayb ihre eigene Schlussfolgerung (Idschtihad) in Bezug auf das Gebet benutzt haben, ohne vorher eine Anordnung oder einen Beispielfall vom Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) zu hören, außer der Anordnung die Pflichtgebete zu vollführen.

(2) Bukhari und Muslim überliefern, dass Rifa'a ibn Rafi sagte: “Als wir hinter dem Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) beteten, und er den Kopf von der Beugung erhob und sagte: ´Allāh hört denjenigen, der Ihn lobpreist´, sagte ein Mann hinter ihm: ´Unser Herr, Dein ist der Lob, im Überfluss, gänzlich, und darin reich gesegnet.´ Als er aufstand, um zu gehen, fragte der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil): ´Wer hat das gesagt?´ und derjenige antwortete. Daraufhin sagte der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil):´Ich sah ungefähr dreißig Engel, wie sie sich darum bemühten, dies als erste niederzuschreiben.´”

Ibn Hajar sagt in seinem „Fath al Bari“, dass dieser Hadiṯ die Erlaubnis von der Einführung neuer Ausdrücke der Lobpreisung im Gebet, jenseits von den durch Ahadiṯ überlieferten, darstellt (da jene oben genannten Worte eher eine Ergänzung und einen Nachtrag zu den bekannten Sunna Dhikr darstellen).

(3) Bukhari überliefert von Aisha (möge Allāh mit ihr zufrieden sein), dass der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) einen Mann als Anführer einer Expedition entsandte, der für seine Gefährten den Qur'ān während des Gebets rezitierte und jede Rezitation mit der Surah al-Ikhlas (Qur'ān 112) beendete. Als sie zurückkamen, erwähnten sie dies dem Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil), und er sagte ihnen: “Fragt ihn warum er das gemacht hat?”, und als sie ihn fragten, sagte er: “Weil es Allāh den Barmherzigen beschreibt und ich es zu rezitieren liebe.” Der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) sagte ihnen: “Sagt ihm, dass Allāh ihn liebt.” Trotz all dem ist uns kein Gelehrter bekannt, der die Ansicht vertritt, das oben Erwähnte sei empfehlenswert, da die Handlungen des Propheten (Allāh segne ihn und schenk ihm Heil), die er regelmäßig vollzog, besser sind. Seine Bestätigung solcher Taten jedoch zeigt seine Akzeptanz verschiedener Formen von Gehorsamkeit und Gebetshandlungen, und es zeigt zudem auf, dass er sie nicht als eine verwerfliche Erneuerung ansah (Bid'a), so wie die Frömmler untereinander wetteifern, wer zuerst Handlungen als Innovation und Irreleitung verketzern kann.

Des Weiteren stellen wir fest, dass alle vorhergegangenen Ahadiṯ zum Thema Gebet sind, welches das Wichtigste im Bereich physischer Gebetshandlungen sind, und über welches der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) gesagt hat: ”Betet, so wie ihr mich beten sieht!” und trotz allem, er die oben erwähnten Beispiele persönlicher Argumentation akzeptiert hat, weil sie nicht von der vorgegebenen Form abwichen, da jede Grenze beobachtet werden muss, weil es Spielraum in allem abseits davon gibt, so lange sie sich im generellen Geiste der Aufrufung befinden. Das ist die Sunna des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) und sein Brauch. Islamische Gelehrte leiten davon ab, dass jede Handlung, zu welchen Beweise in der Religion existieren, und welche nicht einem unmissverständlichen Primärtext widersprechen und keine schädlichen Konsequenzen nach sich ziehen, sich nicht in der Kategorie tadelnswerter Erneuerungen (Bid'a) befinden sondern eher Teil der Sunna sind, selbst wenn schon etwas existiert, deren Ausübung dem überlegen ist.

(4) Bukhari berichtet von Abu Said al-Khudri, dass eine Gruppe von Gefährten des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) zu einer Reise aufbrach und bei einem Feldlager von einigen Wüstenarabern niederging, welche sie fragten, ob sie nicht ihre Gastgeber sein möchten, welche sie aber als ihre Gäste verneinten. Der Anführer des Feldlagers wurde später von einem Skorpion gestochen und seine Gefolgsleute versuchten alles, um ihn zu heilen. Als nichts half, sagte einer: “Wenn jemand zur Gruppe, die nahe uns kampiert, gehen könnte, dann hätten sie vielleicht etwas für uns.” Also gingen sie hin und sagten: “Oh ihr Männer, unser Anführer wurde gestochen und wir haben alles versucht. Hat jemand von euch etwas dagegen?” Und einer antwortete: “Ja, bei Allāh, ich rezitiere heilende Worte (Ruqya) für Menschen, aber bei Gott, wir haben euch gefragt, ob ihr unsere Gastgeber sein wollt und ihr habt verneint, also werde ich nichts rezitieren so lange ihr uns kein Entgelt zahlt.” Sie einigten sich daraufhin auf eine Schafsherde, der Mann ging und begann die Fatiha über den Mann zu rezitieren, bis dieser aufstand und umherging, als sei er ein Kamel, das von seinen Fußfesseln freigelassen wurde, ohne dass ihm etwas zugestoßen war. Sie bezahlten die vereinbarte Summe und manche der Gefährten wollten dies aufteilen, doch der Rezitator sagte: “Wir machen nichts bis wir den Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) erreicht haben und ihm davon erzählen, auf dass er uns sagen möge, was wir zu tun haben.” Sie kamen zum Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) und erzählten ihm was vorgefallen war, und er sagte: “Woher wusstest du, dass es von den heilenden Worten ist? Du hattest Recht. Teilt es auf und gebt mir einen Anteil.”

Dieser Hadiṯ zeigt eindeutig, dass der Gefährte kein vorhergehendes Wissen darüber hatte, dass das Rezitieren der Fatiha zu Heilungszwecken (Ruqya) erlaubt ist. Der Rezitator tat dies aufgrund seiner persönlichen Meinungsfindung heraus (Idschtihad), und da es nichts widersprach, das verbindlich war, hat ihn der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) darin bestätigt, weil es von seiner Sunna und seinem Brauch war, etwas anzunehmen und zu bestätigen, das Gutes und nichts Schlechtes enthielt, selbst wenn es nicht durch die Handlungen des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) selbst als ein definitives Beispiel vorherging.

(5) Bukhari überliefert von Abu Said Al Khudri, dass ein Mann einen anderen dabei hörte, wie dieser al-Ikhlas (Qur'ān 112) immer wieder rezitierte, und als der Morgen aufbrach, ging er zum Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) und erwähnte jenen in sarkastischer Weise vor ihm. Der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) sagte darauf: “Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele liegt, es gleicht einem Drittel des Qur'ān.” Daraqutni zeichnet eine andere Version dieses Hadiṯ auf, in der es heißt: “Ich habe einen Nachbarn, welcher in der Nacht betet, aber nichts anderes außer al-Ikhlas rezitiert.” Dieser Hadiṯ zeigt, dass der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) diese Person darin bestätigt, dass sie sich nur auf diese eine Surah beschränkt, während sie in der Nacht betet, obwohl es etwas ist, das er selbst (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) nicht tat, und obwohl des Propheten Praxis der gesamten Koranrezitation überlegen war, lag die Handlung des Mannes in den allgemeinen Vorlagen der Sunna und es gab auf keinen Fall etwas tadelnswertes daran.

(6) Ahmad und Ibn Hibban überliefern von Abdullah Ibn Burayda, dass sein Vater gesagt hat: “Ich betrat mit dem Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) die Moschee, in welcher ein Mann betete: ”Oh Allāh, ich bitte von Dir durch die Tatsache, dass ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Dir, Dem Einzigen, Dem Absoluten, Welcher nicht zeugt noch gezeugt wurde, und Dem nichts gleich ist.” und der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) sagte: “Bei Dem in dessen Hand meine Seele liegt, er hat Allāh mit Seinem größten Namen angesprochen, mit welchem Er bei Gebeten antwortet und bei Bittgebeten gibt.”

Es ist klar, dass dieses Gebet spontan vom Gefährten kam, und da es der Religion entsprach, bestätigte es der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) mit dem höchsten Grad an Akzeptanz und Beifall, während hingegen nicht bekannt ist, dass der Prophet (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) ihm jemals dies beigebracht hatte (Adilla Ahl Al-Sunnah wa'al Jamaa, 119-33).

Wir können nun zum Hadiṯ zurückzukehren, mit welchem ich meine Rede heute Abend begann: Der Gesandte Allāhs (Friede und Segen seien mit ihm) hat gesagt: ”... hütet euch vor Neuerungen, da jede Erneuerung eine Fehlleitung ist.” Und es ist auch so zu verstehen, wie es ein klassischer Gelehrter des Islam darlegt, Sheikh Muhammad Jurdani:

“Hütet euch vor Neuerungen!”, distanziert und hütet euch vor Angelegenheiten, die vorher nicht existiert haben, wie z.B. Dinge, die der Religion widersprechen, “weil jede Innovation eine Fehlleitung ist“ - jede Innovation ist das Gegenteil von der Wahrheit, d.h. Lüge. Ein Hadiṯ, der an einer anderen Stelle überliefert wird, besagt: “Jede Neuerung ist Innovation, jede Innovation ist Fehlleitung, und jede Fehlleitung führt ins Feuer.” bedeutet, dass jeder der fehlgeleitet ist, egal ob durch sich selbst oder durch das Befolgen von anderen, ist in der Hölle – dieser Hadiṯ bezieht sich auf Angelegenheiten, die keine guten Erneuerungen sind, die im heiligen Recht fußen.

Es wird (von Izz Ibn Abd Al Salam) festgehalten, dass Erneuerungen (Bid´a) unter fünf Rubriken der Normativität fallen: verpflichtend, ungesetzlich, empfehlenswert, anstößig und erlaubt:

(1) Die erste Kategorie schließt Neuerungen mit ein, die verpflichtend sind, solche wie das Niederschreiben des Qur´ān und der Regeln des Islam, als befürchtet wurde, dass etwas davon verloren gehen könnte; das Studium der arabischen Disziplinen die notwendig sind, um den Qur´ān und die Sunna zu verstehen, wie z. B. die Grammatik, Lexikographie, Hadiṯklassifizierung, um authentische und gefälschte Ahadiṯ der prophetischen Tradition unterscheiden zu können, die philosophischen Widerlegungen der Argumente, welche die Mu'tazila hervorgebracht haben und Ähnliches.

(2) Die zweite Kategorie beinhaltet unrechtmäßige Erneuerungen, wie illegale Abgaben, jemandem Autorität in Bereichen des religiösen Rechts zu geben, der dafür ungeeignet ist, seine Zeit dafür aufzuopfern, die Glaubensgrundlagen häretischer Sekten zu lernen, welche denen der Ahl al-Sunnah widersprechen etc.

(3) Die dritte Kategorie besteht aus empfehlenswerten Erneuerungen, wie z. B. der Bau von Herbergen und Schulen, die Niederschrift der Forschung islamischer Rechtsschulen, das Verfassen von Büchern mit nützlichem Inhalt, umfangreiche Untersuchungen der grundlegenden und speziellen Anwendungen der normativen Prinzipien, Tiefenstudien arabischer Linguistik, das Rezitieren von Awrad durch solche auf einem Sufiweg, und das Feiern des Geburtstages des Propheten (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil), dabei die beste Kleidung zu tragen und sich dabei zu freuen.

(4) Die vierte Kategorie beinhaltet Erneuerungen anstößiger Natur, wie z. B. großzügig ausgebaute Moscheen, den Qur´ān zu dekorieren und einen Muballigh (einen lauten Nachsprecher der Worte Allāhu Akbar) zu haben, wenn die Stimme des Imam laut und deutlich unter denen zu hören ist, die hinter ihm beten.

(5) Die fünfte Kategorie beinhaltet erlaubte Erneuerungen, wie zum Beispiel das Sieben von Mehl, Besteck zu benutzen und angenehmere Nahrung, Getränke und Wohnungen zu haben. (Al Jawahir al-Luluiyya fi Sharh al-Arbain al-Nawawiyya, 220-221)

Ich werde meine Ausführungen heute Abend mit einer Übersetzung von Shaykh Abdullah al Ghimari beenden, welcher sagte: In seiner Al-Qawaid al-Kubra klassifiziert Izz ibn Abd Al-Salam die Erneuerungen (Bida) ihrem Nutzen, Schaden oder ihrer Gleichgültigkeit entsprechend in fünf Kategorien von Urteilen: verpflichtend, empfohlen, unrechtmäßig, abstoßend und zulässig; er gibt Beispiele zu jeder und erwähnt ihre Prinzipien innerhalb der Religion. Seine Worte zu diesem Thema zeigen seine scharfe Einsicht und umfassendes Wissen über beides - die Grundlagen der Rechtsprechung und den menschlichen Vor- und Nachteilen in Bezug auf was in den Regeln der Religion festgelegt wurde.

Weil eben seine Klassifizierung von Bid´a auf fest verankertem Wissen in islamischer Normenlehre und den Rechtsprinzipien basiert, wurde sie von Imam Nawawi, Ibn Hajar Asqalani und der breiten Mehrheit islamischer Gelehrter akzeptiert, und sie sahen es als verpflichtend an, sie auf neue Angelegenheiten in der sich wandelnden Zeit mit den Menschen, die in diesen leben, anzuwenden. Man mag vielleicht die Ablehnung seiner Klassifizierung ablehnen, in dem man sich an den Hadiṯ “Jede Erneuerung ist Bid´a” festhält, weil ganz einfach jede Neuerung im Bereich der Glaubensgrundlagen ohne Ausnahme Irreleitung ist, wie die Erfindungen der Mu'tazila, Qadaris, Murjis usw., welche dem Glauben der frühen Muslime widersprachen. Das ist die Erfindung von Irreleitung, weil sie schadet und keinen Nutzen hat. Was die Erneuerung in Taten angeht, bzw. das Vorkommen einer Tat in Verbindung mit Anbetung oder etwas anderem, welches im 1. Jahrhundert des Islam nicht existierte, so muss sie notwendigerweise nach den fünf Kategorien, die Izz ibn Abd Al-Salam erwähnt, klassifiziert werden.

Zu behaupten, solche Erneuerungen wären Irreleitung, ohne jegliche weitere Deklaration, ist einfach nicht annehmbar, da sich neue Angelegenheiten unter die Anforderungen der Zeit und Generationen mischen, und nichts das neu ist, entgeht dieser Normativität, welche darauf angewandt werden kann, egal ob es ausdrücklich in Primärtexten erwähnt oder daraus in irgend einer Weise ableitbar ist.

Der einzige Grund, warum die islamische Religion in jeder Zeit und an jedem Ort angewendet werden kann und eine vollkommene Ordnung darstellt, ist eben die Tatsache, dass es allgemeine methodologische Prinzipien und universelle Kriterien umfasst, zusammen mit dem Können seiner Gelehrten. Diese können die Primärtexte verstehen, haben das Wissen zu den verschiedenen Arten von Analogie und Parallelen und den anderen Auszeichnungen, die es eben charakterisieren. Hätten wir jede neue Regel, die nach dem 1. Jahrhundert islamischer Zeitrechnung auftrat als eine Erneuerung der Irreleitung klassifiziert, ohne in Betracht zu ziehen, ob es Nutzen oder Schaden enthält, dann wäre ein großer Teil an fundamentalem Wissen des Heiligen Rechts sowie die Urteile, die nach Analogschlüssen gefällt wurden, ungültig und es würde den weiten und umfassenden Geltungsbereich der Religion einengen und begrenzen. (Adilla Ahl al-Sunnah wa al-Jamaa, 145-147).

Wa jazakum Allāhu khayran, wal-hamdulillahi Rabbila Alamin.