In diversen Internetforen kursiert derzeit die Fatwa, dass es in Ländern wie Deutschland, in denen im Sommer die Dauer des Fastens 18 Stunden beträgt, erlaubt wäre, gemäß der Dauer des Fastentages in Makkah al-mukarramah zu fasten.
Wir haben den Inhalt dieser Rechtsgutachten drei Gelehrten unterschiedlicher Rechtsschulen vorgelegt und sie um eine Stellungnahme dazu gebeten.
Die Antworten finden sich im Folgenden, jeweils zuerst in deutscher Übersetzung und danach im arabischen Original.
Es handelt sich um folgende Rechtsmeinungen:
1) Für die schafiitische Rechtsschule: Shaykh ʿUmar al-Ǧīlānī, schafiitischer Mufti von Makkah al-mukarramah
2) Für die hanafitische Rechtsschule: Schaykh Dr. ʿAbd al-Fattāḥ al-Bizem, hanafitischer Mufti von Damaskus
3) Für die malikitische Rechtsschule: Shaykh Ibrāhīm al-Šinqīṭī, Mauretanien.
Die Rechtsmeinungen im Detail:
Rechtsgutachten des schafiitischen Muftis von Makkah al-Mukarramah, Shaykh ‘Umar al-Ǧīlānī
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Allbarmherzigen,
Alles Lob gebührt Allāh und der Segen und Frieden seien mit dem Gesandten Allāhs, unserem Meister Muḥammad, und seiner Familie, seinen Gefährten und all jenen, welche Seiner Rechtleitung folgen.
Die Antwort:
Die im Islam festgelegten Zeiten für die Gottesdienste (wie Gebet und Fasten) hängen in Hinblick auf ihren Anfang und ihr Ende von den zeitlichen Gegebenheiten an dem Ort ab, an dem sich der religiös verantwortliche Mensch befindet, und nicht von zeitlichen Gegebenheiten in Makkah al-Mukarramah. Dies gehört zur Barmherzigkeit Allāhs für die Muslime.
Die Weisheit, die darin zum Vorschein kommt, ist die, dass Er, der Gepriesene, von den Muslimen will, dass sie durch gottesdienstliche Handlungen und durch das Gedenken an Gott den Planeten Erde beleben, und dies auch zu den unterschiedlichen Zeiten des Auf- und Untergangs von Sonne und Mond, welche Allah zu zeitlichen Bemessungsgrundlagen für viele Gottesdienste und andere Interaktionen festgelegt hat.
Allāh sagt im Qurʾān: „Sie fragen dich nach den Neumonden. Sag: Sie sind festgesetzte Zeiten für die Menschen und für die Pilgerfahrt.“ (Sure al-Baqara, Vers 189) und „Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, […]“ (Sure al-Baqara, Vers 185) und „Die Sonne und der Mond (laufen) nach Berechnung.“ (Sure al-Raḥmān, Vers 5).
So verrichten die Muslime ihre Gottesdienste zu den Zeiten, welche dafür entsprechend des Ortes, an dem sie sich aufhalten, bestimmt wurden. Dadurch gibt es -solange sie hier leben -auf der ganzen Erde keine Stunde, weder am Tag noch in der Nacht, in der sie nicht Gottesdienste verrichten, deren Zeit festgelegt wurde.
Die Festlegung von Beginn und Ende der zeitlich bestimmten Gottesdienste hängen von dem Ort ab, an dem sich der Mensch, dem sie obliegen, befindet. Dies ist es, worüber sich die Aussagen der Gelehrten in all ihren Rechtsschulen im Laufe ihrer langen Geschichte einig sind.
Die zur Debatte stehende Fatwa, welche die Stunden des Fastens in jenen Ländern, in welchen die Fastenzeit 18 Stunden dauert, auf die Zeit von Makka al-Mukarrama (ca. 15 Stunden) beschränkt, stützt sich auf keinen gültigen religiösen Beweis.
Sie führt zum Resultat, dass die Fastenden in diesen Ländern ihr Fasten schon vor jenem Zeitpunkt brechen, welchen der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Frieden seien mit ihm) als Fastenbrechzeit festgelegt hat, wodurch ihr Fasten annulliert wird.
Diese Fatwa geht in ihrem Inhalt davon aus, dass die Schwierigkeit des Fastens in den Ländern, in welchen das Fasten 18 Stunden dauert, Grund für eine körperliche Schädigung des Fastenden sei, und dies ist falsch.
Die Realität in diesen Ländern widerspricht der Fatwa. Denn die Muslime in diesen westlichen Ländern, etwa Europa, wo die Tageszeit im Sommer sehr lang ist, haben diese Zeitspanne sehr viele Male gefastet und keiner von ihnen hat dadurch irgendeinen Schaden erlitten. Wenn aber jemand aufgrund dessen tatsächlich einen Schaden erleiden würde, so muss dieser das Fasten brechen und es an den Tagen nachholen, an denen die Tageszeit kürzer ist. Allāh, der Erhabene, sagt:
„Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“ (Sure al-Baqara, Vers 184)
Worauf wir den Muslim und die Muslima hinweisen sollen, ist, dass ein Ziel dieses Gottesdienstes ist, Geduld - welche die Hälfte des Glaubens ist – zu lehren und sie daran zu gewöhnen. Das Fasten ist die Hälfte von Geduld.
So hat Allāh uns geboten, in Geduld und Gebet Hilfe zu erbitten, um Ihm im Paradies zu begegnen. Er sagt: „Und sucht Hilfe in der Standhaftigkeit und im Gebet! Es ist freilich schwer, nur nicht für die Demütigen, die daran glauben, dass sie ihrem Herrn begegnen werden, und dass sie zu Ihm zurückkehren.“ (Sure al-Baqara, Vers 45-46)
Zudem hat Er betont, dass die Geduldigen das Paradies erlangen werden und die Engeln sie an allen Toren begrüßen werden, „Und die Engel treten zu ihnen ein durch alle Tore: Friede sei auf euch dafür, dass ihr geduldig wart!" Wie trefflich ist die endgültige Wohnstätte! (Sure Ra’d 23-24)
Hier in Makka al-Mukarrama dauert das Fasten in den Sommertagen 15 Stunden, während die Temperatur bis zu 50 Grad Celsius ansteigt. Die Muslime führen ihr Fasten durch und keiner von ihnen erleidet Schaden oder eine Krankheit.
Vielmehr erhalten sie einen großen Lohn bei Allāh und erlangen jene beiden Freuden, von denen Allāh in einem ḥadīṯ qudsī berichtet: Die erste Freude ist schon in dieser Welt spürbar, wenn man sich über das Fastenbrechen erfreut, und die zweite ist großartiger, wenn sie nämlich ihrem Herrn im Jenseits begegnen - dies ist der großartige Gewinn. Und der Lohn wird je nach der Anstrengung bemessen!
Allāh ist der Schutzherr des Erfolgs und er ist der wahre Beisteher und Helfer. Mögen der Segen und Frieden Allāhs auf unserem Meister Muḥammad sein, sowie seiner Familie und seinen Gefährten.
Diese Antwort wurde herausgegeben von Al-Sayyid ʿUmar ibn Ḥāmid al-Ǧaylānī.
22. Šaʿbān 1437
29. Mai 2016
Das Rechtsgutachten im arabischen Original:
بسم الله الرحمن الرحيم
الحمد لله والصلاة والسلام على رسول الله سيدنا محمد وآله وصحبه ومن اتبع هداه
وبعد : الجواب
إن المواقيت المحددة للعبادات في الدين الإسلامي بدءاً وانتهاءً تتعلق بتوقيت مكان المسلم المكلف كما في مواقيت الصلاة والصيام , ولا تتعلق بأوقاتها في مكة المكرمة وهذا من رحمة الله بالمسلمين والذي يظهر من حكمتها أنه سبحانه أراد من المسلمين أن يعمروا بعبادتهم وذكرهم له الكوكب الأرضي مع اختلاف مطالع ومغارب الشمس والقمر فيه والذَين جعلهما الله مواقيت لكثير من العبادات والمعاملات
قال الله تعالى : { يَسْأَلُونَكَ عَنِ الأهِلَّةِ قُلْ هِيَ مَوَاقِيتُ لِلنَّاسِ وَالْحَجِّ } البقرة 189
{ فَمَنْ شَهِدَ مِنْكُمُ الشَّهْرَ فَلْيَصُمْهُ } البقرة 185
{ والشَّمْس وَالْقَمَر بِحُسْبَانٍ } 15 الرحمن
فالمسلمون يؤدون عباداتهم في الأوقات التي حددت من الشرع الشريف مكان أدائهم لها فلا تخلو ساعة من ليل أو نهار في عموم الأرض ممن يؤدون العبادات الموقوتة بزمانها حيث كانوا على هذا الكوكب .
إن تحديد بدء وانتهاء العبادة الموقوتة من الشرع تتعلق بمكان المكلف وهذا ما أطبقت عليه أقوال أهل العلم في جميع مذاهبهم عبر تاريخهم الطويل .
وهذه الفتوى المسؤول عنها التي تحدد ساعات الصوم في البلدان التي يصل وقت الصيام فيها إلى ثماني عشرة ساعة بساعات الصيام في مكة المكرمة نحو ( خمسة عشر ساعة ) لا تستند إلى دليل شرعي ويترتب عليها إفطار الصائمين في تلك البلدان قبل دخول الوقت الذي حدده الرسول صلى الله عليه وسلم للإفطار ويكون بها إفسادٌ لصومهم وهذه الفتوى التي جعلت صعوبة الصيام في البلدان التي يكون وقت الإمساك عن المفطرات فيها ثماني عشرة ساعة سبباً في إلحاق ضرر ببدن الصائم مناطاً إلى ما ذهبت إليه لا تصح , والواقع في تلك البلدان يخالفها فالمسلمون في البلدان الغربية كـ (أوربا) التي تكون ساعات النهار طويلة في الصيف عندهم قد صاموا هذه الفترة مرات كثيرة ولم يلحق أحداً منهم أذى ومن لحقه ضرر بهذا السبب فليفطر وليقض في الأيام التي تقل ساعات النهار فيها قال الله تعالى : { فَمَنْ كَانَ مِنْكُمْ مَرِيضًا أَوْ عَلَى سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِنْ أَيَّامٍ أُخَرَ } البقرة 184 وإن الذي ينبغي أن نلفت إليه نظر المسلم والمسلمة أن مقصد الشرع من عبادة الصيام هو تعليم وتعويد المسلم والمسلمة على الصبر الذي هو نصف الايمان , والصوم نصف الصبر
وقد أمرنا الله بأن نستعين بالصبر والصلاة للقائه سبحانه في الجنة قال تعالى {وَاسْتَعِينُواْ بِالصَّبْرِ وَالصَّلاَةِ وَإِنَّهَا لَكَبِيرَةٌ إِلاَّ عَلَى الْخَاشِعِينَ } البقرة 45 {الَّذِينَ يَظُنُّونَ أَنَّهُم مُّلَاقُو رَبِّهِمْ وَأَنَّهُمْ إِلَيْهِ رَاجِعُونَ } البقرة 46
وقد أكد الله على دخول الصابرين الجنة وأن الملائكة تسلم عليهم من كل باب قال الله تعالى {وَالْمَلَائِكَةُ يَدْخُلُونَ عَلَيْهِم مِّن كُلِّ بَابٍ } الرعد 23 { سَلَامٌ عَلَيْكُم بِمَا صَبَرْتُمْ فَنِعْمَ عُقْبَى الدَّارِ } الرعد 24 .
وهنا في مكة المكرمة في أيام الصيف تكون ساعات الصيام خمس عشرة ساعة وترتفع درجة الحرارة إلى خمسين درجة فوق الصفر ويؤدي المسلمون الصيام فيها ولا يلحق أحداً منهم أذى أو مرض بل يحصلون على عظيم الأجر من الله ويفوزون بفرحتين كما أخبر الله في الحديث القدسي الأولى معجلة في الدنيا يفرحون عند الإفطار والثانية أعظم حينما يلقون ربهم في الدار الآخرة وذلك هو الفوز العظيم , والأجر يكون على قدر التعب. والله ولي التوفيق وهو المساعد والمعين وصلى الله على سيدنا محمد وعلى آله وصحبه وسلم
صدر هذا الجواب من فضيلة السيد عمر بن حامد الجيلاني 22 شعبان 1437 هـ يوافق 29 مايو 2016
Rechtsgutachten des hanafitischen Muftis von Damaskus, Shaykh Dr. Abdelfattah al-Bizm
Alaykum assalam wa rahmatullah wa barakatuh,
diese Aussage widerspricht dem, was im edlen Koran in Bezug auf das Fasten steht.
Solange in einem Ort die richtige Morgendämmerung (al-fağr aṣ-ṣādiq) und der Sonnenuntergang eintreten, dauert das Fasten von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Es gibt keinen Raum für Meinungsfindung (iğtihād) oder Interpretation (taʾwīl) bei Vorhandensein eindeutiger Belege aus dem Koran. Allah, der Erhabene, sagte: „Und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!“
Wir in Damaskus und ebenso in anderen Gebieten fasten ungefähr 16 Stunden. Aber hören wir auf solche Aussagen, die eindeutig dem Koran widersprechen?
Solche Aussagen könnten lediglich für Länder gelten, in denen die Tage und Nächte für mehrere aufeinander folgende Tage andauern.
Scheikh Abdul Fattah al-Bizm
Mufti der hanafitischen Rechtschule in Damaskus
Das Rechtsgutachten im arabischen Original:
عليكم السلام و رحمة الله و بركاته .
هذا كلام يعارض ما جاء في القرآن الكريم بشأن الصيام . فطالما يتحقق حصول الفجر الصادق و يتحقق حصول غروب الشمس في أي بلد فالصيام من الفجر إلى الغروب . و لا مجال للاجتهاد و التأويل مع وجود النص القرآني . قال تعالى : (.. و كلوا و اشربوا حتى يتبين لكم الخيط اﻷبيض من الخيط اﻷسود من الفجر ثم أتموا الصيام إلى الليل .. ) البقرة 187
نحن في دمشق عدد ساعات الصيام حوالي 16 ساعة و هكذا في سائر منطقتنا تقريبا ، فهل نسمع لذلك الكلام الذي يخالف القرآن صراحة
قد يوجه مثل ذلك لبلاد يستمر فيها الليل أو النهار ﻷيام كثيرة متلاحقة
مفتي الحنفية في دمشق الشيخ عبد الفتاح البزم
Rechtsgutachten des malikitischen Rechtsgelehrten Shaykh Ibrāhīm al-Šinqīṭī, Mauretanien
Diese Fatwa ist ungültig, und es ist nicht erlaubt für Fastende, sich danach zu richten.
Rechtlich werden die Bestimmungen entsprechend äußeren Gründen festgelegt und an diese gebunden, und es ist nicht erlaubt, dass irgendjemand dies ändert oder durch etwas anderes ersetzt. Den Anbruch des Morgens hat Allah zum Grund dafür gemacht, dass der Fastende sich (von Essen und Trinken etc.) enthält, so wie Er dies auch für den Grund des Gebets gemacht hat.
„[…] Esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! […]“ (Surat al-Baqara, Vers 187)
Und Er machte die Nacht zum Grund für das Fastenbrechen. Allah sagt:
„[…] Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht! […]“ (Sure al-Baqara, Vers 187)
Genauso hat Er die Nacht zum Grund für die Verpflichtung zum Abendgebet festgelegt, und der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien mit ihm) sagte:
„Wenn die Nacht von hier einbricht und der Tag verschwindet, dann soll der Fastende sein Fasten brechen und muss sein Gebet verrichten“.
Wenn die Morgendämmerung in diesem Land eintritt und die Sonne untergeht, dann sind die Fastenden verpflichtet, die Rechtsbestimmungen an ihren Gründe festzumachen. Daher haben sie sich mit Eintritt der Morgendämmerung von dem fernzuhalten, was ihr Fasten bricht, und brechen erst dann ihr Fasten, wenn die Sonne untergeht, genauso wie sie zu diesen beiden Zeiten ihr Gebet verrichten. Dies ist eine Sache, in der Einigkeit (unter den Rechtsgelehrten) besteht.
Al-Qarāfī sagte: „Allah wendet sich an jede Gruppe (von Menschen) entsprechend den Gegebenheiten ihrer eigenen Region und nicht der eines anderen Landes an, und er wendet sich nicht an eine Gruppe gemäß dem Sonnenstand einer anderen Region weder in Hinsicht auf Mittag noch in Hinsicht auf den Morgen. Auch darüber besteht Konsens.
Und wenn die Morgendämmerung bei ihnen nicht eintritt, dann hält man sich an das Nachbarland.
Das Rechtsgutachten im arabischen Original:
هذه فتوى باطلة لا يجوز للصائمين الاعتماد عليها فالشرع علق الأحكام على أسبابها وربطها بها وليس لأحد تغيير ذلك ولا تبديله فطلوع الفجر جعله الله سببا لإمساك الصائم كما جعله سببا للصلاة قال تعالى ( وكلوا واشربوا حتى يتبين لكم الخيط الأبيض من الخيط الأسود ) وجعل الليل سببا لإفطار الصائم قال تعالى ( ثم أتموا الصيام إلى الليل ) كما جعله سببا لوجوب صلاة المغرب وقال صلى الله عليه وسلم إذا أقبل الليل من ههنا وأدبر النهار من ههناك فقد أفطر الصائم ووجبت الصلاة ) فإذا كان الفجر يطلع في هذه البلاد وتغيب الشمس فيها فإنه يجب على الصائمين فيها ربط الأحكام بأسبابها فيمسكون عند طلوع الفجر ويفطرون عند غروبه كما يصلون عندهما وهذا أمر مجمع عليه
قال القرافي : خاطب الله كل قوم بما يتحققون في قطرهم لا في قطر غيرهم فلا يخاطب أحد بغير زوال بلده ولا بفجره وهذا مجمع عليه "
وإن كان الفجر لا يطلع عندهم فإنهم يتحرون أقرب البلاد إليهم
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Darf man nach der Zeit von Makka fasten.pdf | 1.2 MB |