Datum: 
22.08.2015
Kategorie: 

Verschiedene Fragen und Antworten zum Thema Fasten

Beantwortet von Mufti Muhammad Ibn Adam

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Frage: Ist es notwendig, vor dem Beginn des Fastens eine Mahlzeit (Suhur) zu sich zu nehmen, damit das Fasten gültig ist?

Antwort: Nein, das Suhur ist nicht notwendig. Jedoch ist es eine wertvolle Sunnah-Handlung, welche nicht ohne Grund unterlassen werden sollte.

Frage: Wann beginnt die Zeit des Suhurs (Vorfastenfrühstücks)?

Antwort: Man kann das Suhur zu jeder Zeit nach Mitternacht zu sich nehmen, wobei es empfohlen ist, es in den späten Stunden der Nacht zu sich zu nehmen, und am besten kurz vor dem Anbruch der tatsächlichen Morgendämmerung (al-Fajr as-sadiq).

Frage: Ist die Absicht für das Fasten notwendig und wann sollte man die Absicht (Niyyah) für das Fasten des Ramadans machen?

Antwort: Die Absicht für das Fasten ist notwendig, jedoch sehr simpel: Sie ist das Bewusstsein im Herzen, dass man an jenem Tag fasten wird. Sie ist gültig, wenn man diese Absicht zu irgendeiner Zeit zwischen Sonnenuntergang (Maghrib) und dem islamischen Mittag des aktuellen Fastentages hat. Dies bezieht sich sowohl auf das aktuelle Fasten im Ramadan als auch das freiwillige Fasten. Der islamische Mittag liegt in der Mitte zwischen dem Beginn des Morgen- (Fajr) und des Abendgebets (Maghrib). (al-Fatawa al-Hindiyyah)

Frage: Darf ein Mann in den Nächten des Ramadans Geschlechtsverkehr mit seiner Frau haben?

Antwort: Ja, es ist erlaubt, in den Nächten des Ramadans Geschlechtsverkehr mit dem Ehepartner zu haben. Jedoch muss man vor dem Anbruch der Morgendämmerung (al-Fajr as-sadiq) aufhören. Es ist ebenso erlaubt, die verpflichtende rituelle Ganzkörperwaschung erst zu vollziehen, nachdem man das Fasten begonnen hat.

Frage: Ist es erlaubt, während des Fastens Zärtlichkeiten mit der Ehefrau auszutauschen und sie zu küssen?

Antwort: Nichtsexuelles leidenschaftliches Küssen, bei dem nicht die Befürchtung besteht, dass es zum Geschlechtsverkehr oder zur Ejakulation führen könnte, ist erlaubt und nicht verpönt. Wenn man jedoch befürchtet, dass das Küssen zur Ejakulation oder zum Geschlechtsverkehr führen wird, so ist das Küssen verpönt (makruh). Das Fasten wird dadurch jedoch nicht ungültig, solange das Küssen nicht zum tatsächlichen Geschlechtsverkehr oder zur Ejakulation führt. Wenn das Küssen in einer Ejakulation resultiert, wird das Fasten ungültig und man muss den Fastentag nachholen (Qada), ohne dafür eine Sühne (Kaffarah) abzuleisten. Leidenschaftliches Küssen, bei dem Speichel ausgetauscht wird, macht das Fasten ungültig und erfordert sowohl das Nachholen des Fastentags als auch die Sühne (Kaffarah). (al-Fatawa al-Hindiyyah, Bd. 1, S. 200 und Bd. 1, S. 204)

Frage: Wird das Fasten ungültig, wenn man den Speichel des Ehepartners schluckt?

Antwort: Ja, wenn man sich sicher ist, den Speichel des Ehepartners geschluckt zu haben, macht dies das Fasten ungültig und erfordert sowohl Nachholen (Qada) als auch Sühne (Kaffarah).

Frage: Wenn man mit dem Ehepartner Zärtlichkeiten austauscht oder ihn/sie küsst und infolgedessen ejakuliert, wird das Fasten dadurch ungültig?

Antwort: Ja, das Fasten wird dadurch ungültig. Man muss den Fastentag nachholen (Qada), jedoch wird in dieser Situation keine Sühne (Kaffarah) fällig.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen dem Nachholen (Qada) und der Sühne (Kaffarah)?

Antwort: Qada (Nachholen) bedeutet, einen weiteren Tag zu fasten, um das ungültige Fasten nachzuholen. Die Kaffarah (Sühne) hingegen besteht darin, eine Handlung durchzuführen, um die Sünde für das Brechen des Fastens dadurch abzubüßen.

Frage: In welcher Form wird die Kaffarah (Sühne) geleistet?

Antwort: Eine Kaffarah kann auf folgende zwei Wege abgeleistet werden:

  1. Man fastet ununterbrochen 60 aufeinanderfolgende Tage;
  2. Man speist 60 arme Menschen.

Man beachte, dass man nicht auf die zweite Option ausweichen kann, sondern 60 aufeinanderfolgende Tage fasten muss, solange man in der Lage ist, zu fasten.

Frage: Macht eine Spritze das Fasten ungültig?

Antwort: Nein, sie macht das Fasten nicht ungültig, wobei es besser ist, während des Fastens auf Spritzen zu verzichten, sofern diese nicht unbedingt notwendig sind.

Frage: Macht eine Blutabnahme oder das Entnehmen einer Blutprobe das Fasten ungültig?

Antwort: Nein, eine Blutabnahme macht das Fasten nicht ungültig, da es sich hierbei lediglich um die Abnahme von Blut handelt. Es ist jedoch verpönt, wenn es einen schwächen und dazu beitragen könnte, dass man sein Fasten nicht aufrechterhalten kann.

Frage: Macht Rauchen das Fasten ungültig?

Antwort: Ja, Rauchen macht das Fasten ungültig. (Der Ramadan ist eine gute Zeit, um endgültig mit dem Rauchen aufzuhören!)

Frage: Ist es erlaubt, während des Fastens einen Asthma-Inhalator zu benutzen?

Antwort: Wenn eine echte medizinische Notwendigkeit für den Asthma-Inhalator besteht, welche nicht anderweitig erfüllt werden kann, so ist die Verwendung des Inhalators erlaubt. Die Benutzung würde das Fasten jedoch ungültig machen und das spätere Nachholen (Qada) des Fastentages erfordern. Der Grund dafür ist, dass jeder spürbare Substanz das Fasten ungültig macht, wenn sie durch eine normale Öffnung in den Körper gelangt.

Frage: Wann macht Erbrechen das Fasten ungültig?

Antwort: Erbrechen macht das Fasten nur dann ungültig, wenn man a) das Erbrochene wieder schluckt oder b) absichtlich einen Mundvoll erbricht. Das Fasten wird nicht durch unabsichtlich Erbrochenes ungültig und auch nicht durch absichtlich Erbrochenes, wenn dies weniger als ein Mundvoll ist. Wenn das Fasten durch Erbrechen ungültig wird, so muss man lediglich das Fasten nacholen (Qada) ohne eine Sühne (Kaffarah) abzuleisten.

Frage: Wie stellt man fest, ob man einen Mundvoll erbrochen hat?

Antwort: „Einen Mundvoll erbrechen“ wird definiert als das, was man nicht ohne Schwierigkeiten im Mund halten kann.

Frage: Darf man fasten, während man sich auf Reisen befindet?

Antwort: Ja, man darf fasten, während man reist. Jedoch soll man sich keine übermäßige Last auferlegen, wenn die Reise lang und anstrengend ist. In solchen Situatinen ist es ratsam ist, nicht zu fasten.

Frage: Darf eine Frau während ihrer Menstruation (Hayd) oder der Nachgeburtsblutung (Nifas) fasten?

Antwort: Nein, sie darf nicht fasten. Es ist verboten (haram) für sie, zu fasten.

Frage: Muss eine Frau Fastentage, die sie aufgrund von Menstruation oder Nachgeburtsblutung versäumt hat, nachholen?

Antwort: Ja, sie muss diese versäumten Fastentage nachholen.

Frage: Müssen die nachzuholenden Fastentage sofort nach dem Ramadan nachgefastet werden?

Antwort: Nein, dies ist nicht notwendig. Jedoch ist es empfohlen, die versäumten Fastentage so schnell wie möglich nachzuholen.

Frage: Wann darf eine kranke Person ihr Fasten auf Ratschlag eines Arztes brechen?

Antwort: Wenn ein kompetenter muslimischer Arzt sagt, dass das Fortsetzen des Fastens Lebensgefahr oder schwere gesundheitliche Folgen mit sich bringen könnte, so wäre es in solch einer Situation erlaubt, das Fasten zu brechen. Man muss für den gebrochenen Fastentag keine Kaffarah (Sühne) ableisten, sondern ihn nur nachholen.

Und Allah weiß es am besten.
 

Muhammad Ibn Adam

Darul Iftaa

Leicester, UK

www.daruliftaa.com

 

Originalquelle: http://seekershub.org/ans-blog/2009/08/11/brief-miscellaneous-q-a-relati...