Datum: 
27.07.2017
Kategorie: 

Kann ich meine Zakat an meinen Vater zahlen?

Beantwortet von Ustādh Tabraze Azam

 

Frage: As-salāmu ʿalaikum wa-raḥmatullāhi wa-barakātuhu.

Ich habe mit einem Partner zusammen ein Gemeinschaftsunternehmen. Normalerweise berechnen wir den Betrag der Zakat, die vom Unternehmen gezahlt werden muss, und teilen dann den Betrag, sodass ich die Hälfte davon an meine Bekannten entrichte, und die andere Hälfte den Bekannten meines Partners gegeben wird.

Darf ich meine Hälfte der Zakat an meinen Vater zahlen, der an sich berechtigt ist, Zakat zu erhalten? Oder darf ich meine Hälfte mit meinem Geschäftspartner eintauschen und dann seinen Anteil meinem Vater geben?

 

Antwort: Wa-ʿalaikumu s-salām wa raḥmatullāhi wa barakātuhu.

Ich bete, dass dich diese Nachricht bei Wohlbefinden erreicht, in schā Allah.

Es ist nicht erlaubt, deine Zakat an deinen Vater zu entrichten, da für gewöhnlich Leistungen (z. B. Sachzuwendungen) unter Eltern und Kindern geteilt werden. Das heißt, dass das Kind von diesen Leistungen indirekt profitieren würde. Beim Entrichten der Zakat wird allerdings die Abwesenheit solch eines Nutzens für den Geber angestrebt (vgl. Ibn ʿābidīn, Radd al-muḥtār ʿalā ad-durr al-muḫtār).

Wenn dein Geschäftspartner jedoch nicht ein Kind deines Vaters ist, kann er seine Zakat an deinen Vater geben, und du könntest wiederum deine Zakat an seine bedürftigen Familienmitglieder oder an andere Empfänger, an die er seine Zakat entrichten möchte, übergeben.

Und Allah weiß es am besten.

Wa s-salām.

Tabraze Azam

 

Antwort geprüft und bestätigt von Schaikh Faraz Rabbani

 

Siehe bitte auch: Einige Fragen zur Zakāh.