Datum: 
05.09.2015
Kategorie: 

Frage: As-salāmu ʿalaikum wa raḥmatullāhi wa barakātuhu.

1) Ist es erlaubt, die Zakat einer islamischen Vollzeit-Schule zu geben?

Die Schule legt das gesamte Geld auf ein großes Bankkonto an, von welchem Lehrkräfte, Materialien und anfallende Gebühren bezahlt werden.

Meine Sorge ist hierbei, dass es kein gesondertes Bankkonto zur Studiengebühren-Unterstützung gibt. Macht das einen Unterschied?

2) Ich versuche die Schule zu unterstützen, indem ich verschiedene Sachen kaufe, zum Beispiel Sportgeräte, Regenmäntel, Farbbänder für den Sport etc. Wird dies als ṣadaqa betrachtet?

 

Beantwortet von Tabraze Azam:

Wa ʿalaikumu salām wa raḥmatullāhi wa barakātuhu,

Ich bete, dass du bei bester Gesundheit und festem Glauben bist, in schā Allah.

(1) Die Zakat muss Bedürftigen (Armen) Menschen gegeben werden. Es reicht nicht, mit dem Geld die Studiengebühren eines bedürftigen Studenten zu begleichen, es sei denn der Student bzw. Schüler erteilt der Schulbehörde seine Zustimmung und die Erlaubnis, dies in seinem Namen zu tun.

(2) Ja, dies gilt als eine freiwillige Wohltat (ṣadaqa) in schā Allah.

 

Und Allah allein gibt Erfolg.

 

Antwort geprüft und genehmigt von Schaikh Faraz Rabbani

Original: http://seekershub.org/ans-blog/2014/12/27/is-it-permissible-to-give-my-z...

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