
Bismillāhi r-Raḥmāni r-Raḥīm
Die rituelle Ganzwaschung gemäß ḥanafī
Pflicht-(farḍ-)Handlungen:
Die obligatorischen Handlungen des reinigenden Bades sind:
- das Ausspülen des Mundes
- der Nase, und
- das Waschen des gesamten Körpers einschließlich der Möglichkeit, ihn ohne übermäßige Beschwernis zu waschen.
Für eine Frau ist es nicht notwendig, ihre geflochtenen Haare zu lösen, wenn das Wasser die Wurzel ihrer Haare erreicht (und es ist nicht notwendig, dass das Wasser alles von ihrem geflochtenen Haar erreicht).
Es ist notwendig für einen Mann, der Zöpfe (geflochtenes Haar) hat, sie aufzumachen (um sicherzustellen, dass das Wasser jedes einzelne Haar erreicht).
Bestätigte Sunna-Handlungen (sunna al-muʾakkada)
Dessen bestätigte sunan sind:
- Damit zu beginnen, ‚bismillāh‘ (im Namen Allahs) vor der Aufdeckung der Nacktheit (ʿaura) zu sagen und die Absicht (wie bei der Gebetswaschung) zu fassen.
- Damit zu beginnen, die Hände, die Schamteile und jegliche Unreinheiten (naǧāsa) zu waschen, die sich auf dem Körper befinden können.
- Anschließend wäscht man beide Schamteile (vorne und hinten), auch wenn sie frei von Unreinheiten sind.
- Dann führt man die Waschung (Gebetswaschung) durch.
- Man schüttet Wasser drei Mal auf den Körper, sicherstellend, dass der gesamte Körper jedes Mal gewaschen wird.
- Man beginnt mit dem Kopf, dann die rechte Schulter, dann die linke, und dann den Rest des Körpers. Man reibt bereits bei der ersten Waschung.
- Die Körperteile sollten nacheinander gewaschen werden (ohne übermäßige Pausen).
Im Gegensatz zu der Gebetswaschung ist es gültig, einen Körperteil mit dem Wasser zu waschen, das bereits für das Waschen eines anderen Körperteils verwendet wurde, solange es in der Menge ist, dass es tröpfelt.
Wenn man sich in fließendem Wasser untertauchen lässt oder sich in einem großen Körper von stillem Wasser bewegt, wird es so betrachtet, dass alle sunan-Taten durchgeführt wurden.
Richtiges Benehmen und verpönte Handlungen:
Die richtigen Verhaltensweisen (adab) sind:
Dieselben Benehmen und Verhaltensweisen wie bei der normalen Waschung, außer, dass man sich nicht gen Kibla richtet.
Die verpönten Handlungen in der normalen Gebetswaschung sind dieselben wie bei der Ganzwaschung.
Was die rituelle Ganzwaschung erforderlich macht:
Ghusl ist bedingt und notwendig nach:
- der Ejakulation,
- dem Geschlechtsverkehr,
- der Menstruation und
- dem Wochenbett.
[Timurtāschī, Tanwīr al-abṣār; Schurunbulālī, Marāqī al-falaḥ; ʿalā ad-Dīn ibn ʿābidīn, al-Hadīya]
Schaikh Faraz Rabbani