Datum: 
22.08.2015
Kategorie: 

Beantwortet von Shaykh Faraz Rabbani

Frage: Stimmt es, dass ich an dem Tag, an dem meine Menstruation eintritt, trotzdem weiterfasten muss (selbst wenn ich es später nachfasten muss)? Was ist, wenn ich früher mein Fasten “gebrochen” habe, weil ich von dieser Regelung nichts wusste?

Antwort: Nein

Es ist notwendig (Wajib) bis zur Zeit des Fastenbrechens aufs Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr im umgekehrten Fall zu verzichten: Wenn jemand nicht gefastet hat (z.B.: wegen der Menstruation oder aufgrund von Reisen) und der Grund für das Nichteinhalten der Fastenpflicht wegfällt (z.B.: wenn die Monatsblutung aufhört oder wenn man in einem Land sesshaft wird), dann müsste man wieder mit dem Fasten beginnen. Andernfalls wäre es sündhaft und man müsste Allah um Vergebung bitten. Eine Sühne zu leisten ist nicht nötig.

Im erwähnten Fall hingegen wäre es nicht erlaubt, ja sogar sündhaft, weiterzufasten, wenn die Menstruationsblutung eintritt.

 

[Maraqi al-Falah; Hindiyya]

Walaikum assalam,

Faraz Rabbani 

 

Originalquelle: http://seekershub.org/ans-blog/2009/06/05/do-i-complete-my-fast-on-the-d...