Datum: 
17.12.2013
Kategorie: 

Frage: Ich wusste früher nicht, dass für mich eine Absicht notwendig war, um im Ramadan zu fasten. Daher weiß ich nicht, ob ich für jedes Fasten eine Absicht gefasst hatte oder nicht. Ich glaube ich wusste, dass es farḍ war. Darf ich vermuten, dass ich damit eine Absicht für jeden Fastentag gefasst habe? Falls nicht: Kann ich dann einfach nur für jeden Tag, der durch die fehlende Absicht als ungültig gilt, einen Tag als Ersatz fasten?

Antwort:

Wa ʿalaikum as-salām,
In der ḥanafītischen Rechtsschule ist es normalerweise nicht denkbar, dass jemand fastet, ohne eine Absicht dafür zu haben.
Die Absicht, zu fasten, ist sehr simpel: Es bedeutet, im Herzen zu wissen, dass man an diesem Tag fastet. (al-Fatāwā al-hindīya, Zitat von al-Khulāṣa)

Es ist gestattet, diese Absicht von jedem Zeitpunkt an zwischen dem maghrib am Vortag bis zum islamischen Mittag des eigentlichen Tages, an dem gefastet wird, zu haben. Dies gilt für die jeweiligen Ramadan-Tage und für alle freiwilligen Fastentage (den islamischen Mittag berechnet bei entsprechend der zeitlichen Mitte zwischen dem Beginn von faǧr und der maghrib-Zeit). (al-Fatāwā al-hindīya)

Wenn jemand in der Nacht noch keinen Entschluss hatte zu fasten, sich aber dann jedoch nach faǧr, aber vor dem Eintritt der Mittagszeit, zum Fasten entscheidet, wäre dies noch gültig.

Es wird sogar erläutert, dass die bloße Absicht zum Aufstehen bei der suḥūr-Zeit (für das Essen vor der Morgendämmerung) als gültige Absicht zum Fasten gilt (erwähnt von Abū Bakr al-Ḥaddādī in Ǧawhara an-Naiyira, Zitat von Naǧm ad-Dīn an-Nasafī, und in al-Fatāwā al-hindīya; und von Ibn ʿābidīn in Radd al-mukhtār, Zitat von al-Dhahirīya via Ibn Nuǧaims al-Baḥr al-rāʾiq).

Beantwortet von Schaikh Faraz Rabbani