Frage: Ich wusste früher nicht, dass für mich eine Absicht notwendig war, um im Ramaḍān zu fasten. Daher weiß ich nicht, ob ich für jedes Fasten eine Absicht gefasst hatte oder nicht. Ich glaube ich wusste, dass es Fard war. Darf ich vermuten, dass ich damit eine Absicht für jeden Fastentag gefasst habe? Falls nicht: Kann ich dann einfach nur für jeden Tag, der durch die fehlende Absicht als ungültig gilt, einen Tag als Ersatz fasten?
Antwort:
Walaikum assalam,
In der Ḥanafī Rechtsschule ist es normalerweise nicht denkbar, dass jemand fastet ohne eine Absicht dafür zu haben.
Die Absicht zu fasten ist sehr simpel: Es bedeutet, im Herzen zu wissen, dass man an diesem Tag fastet. [al-Fatāwā al-Hindiyya, Zitat von al-Khulasa]
Es ist gestattet, diese Absicht von jedem Zeitpunkt an zwischen dem Maghrib am Vortag bis zum islamischen Mittag des eigentlichen Tages, an dem gefastet wird, zu haben. Die gilt für die jeweiligen Ramaḍān-Tage und für alle freiwilligen Fastentage. [Den islamischen Mittag berechnet bei entspechend der zeitlichen Mitte zwischen dem Beginn von Fajr und der Maghrib Zeit.] [al-Fatāwā al-Hindiyya]
Wenn jemand in der Nacht noch keinen Entschluss hatte zu fasten, sich aber dann jedoch nach Fajr, aber vor dem Eintritt der Mittagszeit, zum Fasten entscheidet, wäre dies noch gültig..
Es wird sogar erläutert, dass die bloße Absicht zum Aufstehen bei der Sahur Zeit (für das Essen vor der Morgendämmerung) als gültige Absicht zum Fasten gilt. [Erwähnt von Abu Bakr al-Haddadi in Jawhara al-Nayyira, Zitat von Najm al-Dīn al-Nasafi, und in al-Fatāwā al-Hindiyya; und von Ibn ʿĀbidīn in Radd al-Mukhtar, Zitat von al-Dhahiriyya via Ibn Nujayms al-Bahr al-Raiq]
Beantwortet von Scheich Faraz Rabbani