Beantwortet von Shaykh Rami Nsour
Frage: Wenn man der Rechtsschule von Imam Malik folgt, ist es dann erlaubt, mit dem Essen 10-15 Minuten vor der Morgendämmerung aufzuhören?
Immer im Ramadan hängt die lokale Moschee eine zusätzliche Spalte neben den regulären Gebetszeiten aus. Neben der Spalte für die Zeit des Morgengebets (Fajr) steht dann eine für Imsak. Imsak ist etwa 10-15 Minuten vor der Zeit der Morgendämmerung angesetzt. Mir wurde gesagt, dass es zwar nicht verpflichtend, aber dennoch empfohlen ist, zu der Imsak-Zeit mit dem Essen aufzuhören.
In einigen Online-Rechtsgutachten (Fatwas) wird dies als eine Form der Übertreibung und schändlichen Erneuerung (Bid‘a) bezeichnet. Auch wenn diese Shuyukh (Gelehrten) nicht die malikitische Rechtsschule repräsentieren, bin ich mir dennoch unsicher über die Wahrheit. Was ist Ihr Rat in Bezug auf diese Angelegenheit?
Antwort: Nach der malikitischen Rechtsschule ist es empfohlen, eine kurze Zeit vor dem Anbruch der Morgendämmerung (Zeit des Fajr-Gebets) mit dem Essen aufzuhören. Diese Empfehlung beruht auf der Praxis des Gesandten Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, der es pflegte, noch vor der Morgendämmerung mit dem Essen aufzuhören – ungefähr die Zeitspanne, die man für das Lesen von 50 Qur'an-Versen benötigen würde.
Falls eine Person genau bis zum Anbruch der Morgendämmerung isst, wäre ihr Fasten zwar korrekt, aber die empfohlene Sunna wäre damit außer Acht gelassen worden. Man sollte allerdings Vorsicht dabei walten lassen, nahe der Dämmerungszeit zu essen. Diese Vorsicht ist besonders dann nötig, wenn man sich nicht sicher über den Eintritt der Zeit ist, beispielsweise wenn der Himmel bewölkt ist oder man sich in einem Tal befindet.
Und Allah weiß es am besten.
Originalquelle: http://seekershub.org/ans-blog/2013/08/07/maliki-view-on-stopping-eating...