Ist Marihuana ḥarām?
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Ist Marihuana ḥarām?
Antwort: Drogen wie Marihuana, Kokain, Opium und ähnliche Substanzen sind aufgrund ihrer vielfältigen schädlichen Nebenwirkungen verboten (ḥarām). Marihuana ist eine psychoaktive Droge, die aus den Blättern der Cannabispflanze gewonnen wird. Üblicherweise wird sie geraucht, kann aber auch in anderer Form konsumiert werden. Sie ist die weltweit am häufigsten verwendete Droge und wird oft als „weiche“ Droge bezeichnet.
Marihuana berauscht den Konsumenten ähnlich wie Alkohol. Es schwächt die Sinne und die Fähigkeit, klar zu denken. Wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass Marihuana vielfältige gesundheitliche Schäden verursacht und den Weg zur Abhängigkeit von härteren Drogen ebnen kann. Der Gesandte Allāhs – Allāh segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: „Jedes Mittel, das berauscht, ist verboten.“ (Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Nr. 4088)
Und er sagte ebenfalls: „Was in großen Mengen berauscht, ist selbst in kleiner Menge verboten.“ (Abū Dāwūd, at-Tirmiḏī, Ibn Māǧa u.a. mit solider Überlieferungskette)
Daher besteht kein Zweifel am Verbot moderner Betäubungsmittel wie Kokain oder Heroin sowie sogenannter „weicher Drogen“ wie Marihuana, die leider auch in Umgebungen wie Partys oder Clubs konsumiert werden, wo man bedauerlicherweise auch muslimische Jugendliche antreffen kann.
Alle diese Substanzen sind verboten, weil sie – auf unterschiedliche Weise – den Menschen berauschen und seine geistige Klarheit beeinträchtigen. Dies entspricht dem, was im islamischen Recht unter Betäubung verstanden wird.
Wer hiervon betroffen ist, sollte einen vertrauenswürdigen Gelehrten aufsuchen und sich von ihm beraten lassen.
Und Allāh weiß es am besten.
Muḥammad ibn Adam
Dār al-Iftāʾ
Leicester, UK