Datum: 
22.08.2017
Kategorie: 

Beantwortet von Schaikh Idris Watts

Frage: Kann jemand Geld gemäß der mālikītischen Rechtsschule in Höhe des Preises eines Opfertieres zu ʿīd nur Geld spenden? Unsere Familie spendet üblich ein Schaf für die ganze Familie. Ist das richtig?

Antwort: Dies hängt von verschiedenen Aspekten ab. Das ʿīd-Opfer ist eine empfohlene Sunna (sollte nicht aus Bequemlichkeit vernachlässigt werden) für jeden Muslim, für Mann und Frau, Jung und Alt, Reisenden oder Ansässigen. Anders als in anderen Rechtschulen ist es keine Pflicht (wāǧib). Dies gilt dann, wenn das für das Opfertier ausgegebene Geld nicht für die Grundversorgung benötigt wird. Wenn man das Geld braucht, dann ändert sich diese Bestimmung. Auch eine Person, die die Hadsch vollzieht, muss kein Tier für ʿīd opfern, weil man schon ein Tier für seine Hadsch opfern muss.

Ein Mann ist für sich selbst und für diejenigen verantwortlich, die von ihm abhängig sind und die er rechtlich versorgen und unterstützen muss, wie Söhne vor ihrer Pubertät, Töchter, die bei ihm leben und seine Eltern, wenn sie arm sind, also nicht genug Geld haben, um ihre Grundversorgung zu sichern, und opfert auch für sie ein Schaf. Was die Frau anbelangt, so ist er nicht dazu verpflichtet, diesbezüglich für sie aufzukommen. Deshalb ist sie selbst dazu verpflichtet, für sich ebenfalls ein Schaf zu schlachten (wenn sie finanziell dazu in der Lage ist).

Unabhängig davon ist es für eine Person erlaubt, für eine andere Person zu schlachten, selbst wenn es für die anderen ebenfalls eine Pflicht ist. Diese Zahl kann sogar die Zahl 7 übersteigen und sie können ebenfalls einen Teil der Belohnung (nicht des Preises) erhalten, wenn sie:

  1. sich nicht an den Kosten beteiligen
  2. alle im selben Haus leben
  3. sie blutsverwandt sind, wie beispielsweise Bruder, Sohn, Tochter oder eine eingeheiratete Frau
  4. zu denen gehören, die von der Person finanziell versorgt werden, entweder aufgrund rechtlicher Verantwortung oder auf Basis guten Willens, wie beispielsweise unter Brüdern oder bei Onkeln.

Man kann ein Kamel, eine Kuh, einen Büffel, eine Ziege oder ein Schaf opfern. Das Schaf muss sein zweites Lebensjahr (in Mondjahren gerechnet) erreicht haben. Was die Ziege betrifft, so muss sie schon vor einem Monat oder länger das zweite Lebensjahr erreicht haben. Eine Kuh muss ihr viertes Lebensjahr erreicht haben und ein Kamel sein sechstes Jahr. Unabhängig davon kann man sich nicht als Gruppe zusammentun und sich die Kosten eines Opfertieres teilen, egal wie teuer es ist.

Zusammenfassend also ist es eine stark empfohlene Sunna für jeden Muslim, für Jung und Alt, Mann und Frau, ein Opfertier zu schlachten, doch es genügt, wenn eine Person in der Familie im Namen aller schlachtet, solange sich keiner aus der Familie auch an den Kosten beteiligt, sie unter einem Dach leben und die Familie sie finanziell versorgt. Beteiligen sie sich an den Kosten, so gilt die Schlachtung für alle als rechtlich ungültig. Ähnlich ist es, wenn verschiedene Personen zusammenkommen würden und gemeinsam den Preis eines Schafes, einer Kuh oder eines Kamels bezahlen, so wäre diese Schlachtung für keinen von ihnen gültig nach der Schule Imam Māliks. Dies bedeutet aber nicht, dass sie diesen Fehler wieder gut machen müssen, da das Schlachten eines Tieres eine Sunna und keine Pflicht (wāǧib) in der mālikītischen Rechtsschule darstellt.

 

Idris – Abu Zahra Foundation

Schaikh Idris Watts konvertierte während des ersten Jahres seines Arabisch-Studiums an der Universität Leeds 1988 zum Islam. Während seines zweiten Studienjahres reiste er in die historische Stadt Fes, Marokko, um dort sein Studium der arabischen Sprache zu intensivieren. Während dieser Zeit besuchte er Unterrichte und zāwiyas in und um Fes. Schaikh Idris schloss 2002 mit erstklassigen Noten, Ehrungen und einer Auszeichnung für seine exzellenten Sprachfähigkeiten sein Studium ab. Er ging zurück nach Fes, um dort ein intensives Studium aufzunehmen. Er besuchte Unterrichte an der Qarawīyīn Universität in der Altstadt für die folgenden vier Jahre und lernte von großen Gelehrten wie Schaikh Abdel-Hayy al-ʿamrāwī und vielen weiteren Lehrern. Er hatte die Ehre, mit den Schülern des großen Gelehrten Schaikh Makkī bin Kīrān – Möge Allah seiner Seele gnädig sein, der ein Meister der zehn Lesearten des Korans war, zu sitzen und bei ihnen taǧwīd und vier verschiedene Lesarten zu lernen.

Er kehrte 2007 nach England zurück und unterrichtet aktuell bei Abu Zahra Foundation.