Der Fiqh andauernder Entschuldigungsgründe und die rituelle Waschung

Der Fiqh andauernder Entschuldigungsgründe und die rituelle Waschung
Beantwortet von šayḫ Faraz Rabbani
Frage: Können Sie bitte den Fiqh islamisch begründbarer, andauernder Entschuldigungsgründe und ritueller Waschung detailliert erklären?
Antwort: Wenn ein islamisch begründbarer, andauernder Entschuldigungsgrund (´uḏr) für einen Reinheitsverlust besteht, z.B. aufrgund einer Urin- oder Kotinkontinenz, so sollte man
1) die Gebetswaschung (Wuḍū) zu jeder Pflichtgebetszeit (Farḍ) vollziehen und