Die takbirāt zu ʿīd al-aḍḥā / Kurban Bayram

17.12.2013

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Allgemein

Die takbirāt zu ʿīd al-aḍḥā / Kurban Bayram

Allāh – der Erhabene – gebietet im Koran: „Gedenkt Allāhs an den festgesetzten Tagen.“ (al-Baqara, 2:203)
Die Kommentatoren des Korans sagen, dass sich dies auf die takbīrāt an den Tagen vom 9. Dhū l-Ḥiǧǧa (ab dem Frühgebet – dem Tag vor ʿĪd/Bayram) bis zum 13. Dhū l-Ḥiǧǧa (einschließlich des Nachmittagsgebets (ʿaṣr)) bezieht. Es gibt diesbezüglich viele Hadithe, wie es der große ḥanafītische Hadith-Experte – und Lehrer von Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī – Ǧamāl ad-Dīn az-Zailaʿī in seinem Naṣb ar-rāya erwähnte (2/266–269). Dies wurde durch iǧmāʿ (Konsens) der Gefährten des Propheten ﷺ festgelegt (Ibn Qudāma, al-Muġnī, 2/126, Nr. 1431).

Das Urteil im Fiqh:
„Es ist verpflichtend (wāǧib) für jeden Muslim – ob Mann oder Frau, ob in der Gemeinschaft betend oder allein – den folgenden takbīr (die Verkündung der Größe Allāhs) sofort nach jedem Pflichtgebet (farḍ) zu sprechen.“

Die Zeit:
„Ab dem Frühgebet des 9. Dhū l-Ḥiǧǧa – dem Tag von ʿArafāt – bis zum Nachmittagsgebet (ʿaṣr) des 13. Dhū l-Ḥiǧǧa, einschließlich des Nachmittagsgebets.“
Somit werden über fünf Tage hinweg nach 23 Gebeten die takbīrāt gesprochen.

Der takbīr:
Allāhu akbar, Allāhu akbar, lā ilāha illā llāhu, wa-Allāhu akbar, Allāhu akbar wa-li-llāhi l-ḥamd.

Die Urteile dazu:

  • Wāǧib ist es, diesen takbīr nur einmal zu sprechen. Spricht man ihn, ist es gut. (al-Ḥaṣkafī, ad-Durr al-muḫtār; al-ʿAinī)

  • Die oben genannte Ansicht, dass er für alle 23 Gebete gilt – ob in Gemeinschaft oder allein –, ist die Meinung der Schüler Abū Ḥanīfas: Abū Yūsuf und Muḥammad ibn al-Ḥasan asch-Schaibānī. Nach dieser Ansicht wird gehandelt und Fatwa erteilt, aufgrund ihrer starken Beweise, der vererbten Praxis und weil sie die vorsichtigere Meinung ist. (ad-Durr al-muḫtār; Ibn ʿĀbidīn, Radd al-muḥtār; al-Fatāwā al-hindīya, az-Zāhidī)

  • Abū Ḥanīfas Ansicht, dass es nur acht Gebete betrifft, ist ebenfalls belegt. Sie schließt die Praxis mancher großer Gefährten wie Ibn Masʿūd ein und wurde auch von einigen bedeutenden ḥanafītischen Imamen vertreten, obwohl es die Minderheitsmeinung war (Ibn al-Humām, Fatḥ al-qadīr).

  • Es ist nicht falsch – vielmehr empfohlen –, den takbīr auch nach dem Festtagsgebet zu sprechen, da dies die Muslime über Generationen hinweg praktiziert haben, und weil diese Praxis von Gelehrten stets akzeptiert wurde. (ad-Durr al-muḫtār; Radd al-muḥtār)

  • Die Gemeinschaft muss ihn sprechen, selbst wenn der Imām ihn unterlässt. (ad-Durr al-muḫtār)

  • Nachzügler (die eine rakʿa des Gemeinschaftsgebets verpasst haben) sprechen den takbīr nach Vollendung ihres Gebets.

  • Für die Gemeinschaft ist es verpflichtend, den takbīr laut zu sprechen. (Ibn ʿĀbidīn, Radd al-muḥtār, unter Berufung auf al-Quhustānī)

  • Es ist notwendig, die takbīrāt unmittelbar nach dem salām zu sprechen. Wer sie erst später spricht, die Gebetswaschung verliert oder sich mit etwas Gebetsfremdem beschäftigt, hat eine wāǧib-Handlung unterlassen. (al-Fatāwā al-hindīya; ad-Durr al-muḫtār)

Und Allāh allein verleiht Erfolg.

wa-ʿalaykum as-salām

Schaikh Faraz Rabbānī