Datum: 
17.12.2013

Ein Hadīth mutawātir (ununterbrochen) ist durch eine große Anzahl von Gruppen von einer großen Gruppe von Individuen tradiert, dessen Überlieferungsketten sich mehrfach angrenzen, welche auf den Gesandten Allahs zurückgeführt werden. Zum Beispiel ist die absolute Anzahl der einzelnen Ketten bei jeder Überlieferungsphase zu groß, als dass es möglich wäre, dass sich die Überlieferer hätten absprechen können, um den Hadīth zu erfinden.

Ein Hadīth wird nur dann als „mutawātir” klassifiziert, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt:

(1) Er wird von einer solch großen Tradentenmenge überliefert, dass es für sie unter gewöhnlichen Umständen unmöglich wäre, sich für eine Lüge zusammenzuschließen.

(2) Solch eine Anzahl besteht in der Überlieferungskette durchgehend, d.h. vom Anfang bis zum Ende.

(3) Die Tradenten müssen ihre Überlieferungen auf Sinneswahrnehmung stützen, d. h. auf etwas, was gehört oder gesehen wird.

(4) Die Überlieferung erfordert sicheres Wissen für den Zuhörer.[1]

Beispiel für einen „mutawātir Hadīth”

Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte sinngemäß: „Wer auch immer über mich absichtlich lügt, der soll für sich auf einen Platz im Höllenfeuer vorbereiten.“[2]

Imam an-Nawawī (رحمة الله عليه) sagt, dass diese Überlieferung von ungefähr 200 Gefährten (Ṣahābah) tradiert wurde.[3] Der „Aḥad-Hadīth[4]” – auch als Khabar al-Wāḥid bekannt – ist der Hadīth, welcher nicht die Voraussetzung von „mutawātir” erreicht. Eine Aḥad-Überlieferung kann authentisch (ṣaḥīh), gut (ḥasān) oder schwach (ḍaʿīf) sein. Sie ist ein Hadīth, welcher von sich aus kein sicheres Wissen vermittelt, außer wenn er durch außenstehende oder Indizbeweise unterstützt wird. Gemäß der Mehrheit der vier sunnitischen Rechtsschulen ist es obligatorisch, dass man nach Aḥad-Überlieferungen handelt, auch wenn diese Klassifizierung kein sicheres Wissen hervorruft, außer wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind.

Was ihre Etablierung bei ʿAqīdah-Themen betrifft, so ist die Mehrheit der Gelehrten der Ansicht, dass sie nicht als Grundlage der Glaubenslehre (ʿAqīdah) verwendet werden dürfen. Bei Angelegenheiten der Glaubenslehre muss Gewissheit vorhanden sein. Deshalb können Themen, welche sich auf den Imān (Überzeugung) und Kufr (Unglaube) beziehen, nicht durch Aḥad-Überlieferungen bewiesen werden.[5]

Jedoch bezieht sich dies auf Glaubensinhalte, von denen der tatsächliche Imān abhängig ist. Was die Aḥad-Überlieferungen betrifft, die sich auf untergeordnete Themen beziehen und nicht essentiell für den Glauben sind, wie die Fürsprache (Schafāʿah) etc., diese muss man akzeptieren und davon überzeugt sein/daran glauben. Wer auch immer sie leugnet, ist ein Frevler (Fāsiq), jedoch kein Kāfir, da er etwas leugnet, was nicht eindeutig bewiesen ist.[6] Keiner der früheren Gelehrten lehnte irgendeinen Glaubensinhalt ab, der nicht durch einen Mutawātir-Hadīth gestützt wurde. In der Tat sagt der großartige Hadīth-Experte Ibn Ḥajar al-ʿAsqalānī in seiner Erläuterung zu Ṣaḥīḥ al-Bukharī, dass Aḥad-Überlieferungen eine Beweisquelle sind, wenn die Ummah (Gemeinde) sie akzeptiert und danach handelt. Danach sind sie Bestand des festen Glaubens.[7]

Viele Glaubensinhalte werden durch Aḥad-Überlieferungen dargelegt, dennoch wurden sie nicht von den großartigen Gelehrten dieser Ummah abgelehnt. Glaubensinhalte wie die Fürsprache des gesegneten Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم), die Beschreibung der Engel, der Jinn, des Paradieses, der Hölle und andere Inhalte…

Schlussendlich kann nochmals betont werden, dass die ʿAqīdah-Themen durch Aḥad-Überlieferungen bewiesen werden können und bewiesen worden sind und von der Mehrheit der Ummah akzeptiert werden. Ja, die wesentlichen Bestandteile der ʿAqīdah, von denen der individuelle Imān abhängig ist, können nicht auf Āḥād-Überlieferungen begründet werden. Demzufolge ist es kein Kufr, wenn man Glaubensinhalte leugnet, welche durch Aḥad-Überlieferungen bewiesen sind, sondern eine Sünde.

Und Allah (سبحانه و تعالى) weiß es am besten.

Mufti Muhammad ibn Adam al-Kawthari

Übersetzt von: S. Kavraz

[1] Ibn Ḥajar al-ʿAsqalānī, Scharḥ Nukhbah al-Fikr, S.21

[2] Ṣaḥīḥ al-Bukharī, Ṣaḥīḥ Muslim

[3] Muqaddimah: Scharḥ Ṣaḥīḥ Muslim

[4] Āḥād-Überlieferungen sind Überlieferungen, die nur von einzelnen bzw. von einer kleinen Anzahl von Tradenten überliefert wurden.

[5] Fawātiḥ ar-Raḥamūt, 2/136

[6] Abū Zahrah, Uṣūl al-Fiqh, S.85

[7] Fatḥ al-Bārī, 13/234

 

Originalquelle: http://seekershub.org/ans-blog/2009/05/27/establishing-matters-of-aqidah...