Datum: 
27.07.2017

Gottgedenken (Ḏikr) und Bittgebet (Du‘ā) nach dem Gebet

Beantwortet von Muftī Muhammad ibn Adam

Frage: In der von mir besuchten Moschee gibt der Muʾaḏḏin nach dem Gebet die Anweisung, wann subḥānAllāh, al-ḥamdu li-Llāh etc. aufgesagt werden sollen. Dies wird nach den Sunna-Gebeten gemacht. Ist diese Vorgehensweise zulässig?

 

Antwort: Es ist zulässig (und eine zu belohnende Handlung), die verschiedenen Formen des Ḏikr, Tasbīh und der Du‘ā nach den Gebeten zu rezitieren – individuell und kollektiv oder leise und laut - so wie in diversen Überlieferungen des Gesandten, Allāh segne ihn und schenke ihm Heil, erwähnt.

„Sayyiduna ʿAbdallāh ibn ʿAbbās, möge Allāh zufrieden mit ihm sein, überlieferte, dass der Abschluss des Gebetes unseres Gesandten, Allāh segne ihn und schenke ihm Heil, am Rezitieren des Takbīr festgestellt werden konnte.“ (s. Sunan Abū Dawūd, Nr.: 994)

Sayyidunā ʿAbdallāh ibn ʿAbbās, möge Allāh zufrieden mit ihm sein, überlieferte, dass das Heben der Stimme im Ḏikr nach dem Pflichtgebet zur Zeit des Gesandten Allāhs, möge Er ihn segnen und ihm Heil schenken, praktiziert wurde. Und Ibn ʿAbbās sagte: „Ich erkannte am (lauten) Ḏikr, den ich hören konnte, wann die Leute mit dem Pflichtgebet fertig waren.“ (s. Sunan Abū Dawūd, Nr.: 995)

Aufgrund der oben erwähnten und zahlreicher  anderer Überlieferungen in der Literatur über die Sunna, stellt der renommierte ḥanafitische Rechtsgelehrte ‘Allāma ibn ‘ābidīn , möge Allāh barmherzig mit ihm sein, in seinem Werk Radd al-Muḫtār fest, dass das Heben der Stimme während des Ḏikr (Anm.: in all seinen Formen) erlaubt ist, außer unter bestimmten Umständen. Er fasst seine Diskussion dazu mit einem Zitat von Imām aš-ša´rānī zusammen:

„Alle Gelehrten (ʿUlamāʾ) sind sich über die Empfehlungen zum Ḏikr (Anm.: lauter Ḏikr) in der Moschee einig - die Frühen (salaf) und die Späten (ḫalaf) – außer wenn man eine schlafende Person, eine im Gebet versunkene Person oder jemanden bei der  Qur´ānrezitation stört.“ (s. Radd al-Muḫtār ‘ala ad-Durr al-Muḫtār, 1/660)

Daher ist es erlaubt, die verschiedenen Ḏikr-Formen nach den Pflichtgebeten laut zu rezitieren. Das Rezitieren von subḥānAllāh, al-ḥamdu li-Llāh und von Allāhu akbar (je 33 Mal) wurde im Hadiṯ erwähnt.

Wenn der Muʾaḏḏin oder jemand anderes die Anwesenden laut an den Ḏikr erinnert, so ist daran nichts Falsches – solange es nicht als eine bestimmte Form der Sunna betrachtet wird, und solange nicht über diejenigen, die nicht daran teilnehmen möchten, geurteilt wird.

Was den gemeinschaftlichen Ḏikr nach den Sunna-Gebeten im Gebetshaus betrifft, so sollte man ihn besser vermeiden, um andere nicht in ihren gottesdienstlichen Handlungen zu stören. Wenn eine einheitliche Meinung unter den Menschen bezüglich des gemeinschaftlichen Ḏikr herrscht, so wäre dieser erlaubt.

Du sagst, dass du deinen Ḏikr alleine vollziehen  und nicht am gemeinschaftlichen Ḏikr teilnehmen möchtest. Dies ist vollkommen in Ordnung, und man sollte deswegen nicht auf dich hinabsehen. Andere Teilnehmer der Versammlung sollten sich darüber bewusst sein, dass es kein Muss ist, an einer bestimmten, gemeinschaftlichen Ḏikr-Form teilzunehmen. Vielmehr würde eine Verurteilung derjenigen, die nicht daran teilnehmen wollen, den gemeinschaftlichen Ḏikr zu einer Form der verwerflichen Neuerung machen.

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass man die verschiedenen Arten des Ḏikr nach den Gebeten alleine oder in der Gruppe verrichten kann. Beide Arten sind erlaubt, und keine der beiden Formen sollte für die Bessere gehalten werden.

Und Allāh weiß es am besten!

Muhammad ibn Adam

Darul Iftaa 

Leicester, UK