Datum: 
22.02.2016
Kategorie: 

Ist es erlaubt die Zakāh einer islamischen Vollzeit-Schule zu geben?
Beantwortet von Tabraze Azam

Frage: 1) Ist es erlaubt die Zakāh einer islamischen Vollzeit-Schule zu geben? Die Schule legt das gesamte Geld auf ein großes Bankkonto an. Davon werden Lehrkräfte, Materialien und anfallende Gebühren bezahlt. Meine Sorge ist hierbei, dass es kein gesondertes Bankkonto zur Unterstützung von Schülern gibt. Macht das einen Unterschied?

2) Ich versuche die Schule zu unterstützen, indem ich verschiedene Sachen kaufe, wie zum Beispiel Sportgeräte, Regenmäntel, Farbbänder für den Sport etc. Wird dies als Ṣadaqa betrachtet?

Antwort: Wa ´alaykumu sal ām wa rahmatullāhi wa barakātuhu,
Ich bete, dass du bei bester Gesundheit und festem Glauben bist, in-šā Allāh.

(1) Die Zakāh muss Bedürftigen (Armen) Menschen gegeben werden. Es reicht nicht, mit dem Geld die Studiengebühren eines bedürftigen Studenten zu begleichen, es sei denn der Student bzw. Schüler erteilt der Schulbehörde seine Zustimmung und die Erlaubnis, dies in seinem Namen zu tun.

(2) Ja, dies gilt als eine freiwillige Wohltat (Ṣadaqa) inšā Allāh.

Und Allah allein gibt Erfolg.
Antwort geprüft und genehmigt von Shaykh Faraz Rabbani

 

Originalquelle: http://seekershub.org/ans-blog/2014/12/27/is-it-permissible-to-give-my-z...

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PDF icon Zakah für islamische Schule.pdf419.46 KB